DGUV Regel 115-402 - Branche Call Center

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Büroarbeitstische, Schränke und Regale

Büroarbeitstische, Schränke und Regale sind wesentliche Arbeitsmittel in Ihrem Call Center. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, können von diesen Arbeitsmitteln Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgehen: So kann sich z. B. ein Fachboden in einem Regal stark verformen oder brechen; Tischplatten können sich lösen oder Tische kippen.

ccc_3517_03.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3517_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

  • DIN EN 527 "Büromöbel - Büro-Arbeitstische", Teil 1 "Maße", Ausgabedatum: 2011-08

  • DIN EN 527 "Büromöbel - Büro-Arbeitstische", Teil 2 "Mechanische Sicherheitsanforderungen", Ausgabedatum: 2003-01

  • DIN EN 527 "Büromöbel - Büro-Arbeitstische", Teil 3 "Prüfverfahren für die Bestimmung der Standsicherheit und der mechanischen Festigkeit der Konstruktion", Ausgabedatum: 2003-06

  • DIN EN 1023 "Büromöbel - Raumgliederungselemente", Teil 1 "Maße", Ausgabedatum: 1996-05

  • DIN EN 1023 "Büromöbel - Raumgliederungselemente", Teil 2 "Mechanische Sicherheitsanforderungen", Ausgabedatum: 2001-01

  • DIN EN 1023 "Büromöbel - Raumgliederungslemente", Teil 3 "Prüfung", Ausgabedatum: 2001-01

  • DIN EN 14073 "Büromöbel - Büroschränke", Teil 2 "Sicherheitstechnische Anforderungen", Ausgabedatum: 2004-11

  • DIN EN 14073 "Büromöbel - Büroschränke", Teil 3 "Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit und der Festigkeit der Konstruktion", Ausgabedatum: 2004-11

ccc_3517_29.jpgGefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

  • Kippen oder Umstürzen (z. B. Regal, Schrank, Tisch),

  • Quetsch- und Scherstellen an bewegten Teilen (z. B. Türen, Auszüge, Höhenverstellung von Tischen),

  • elektrische Gefährdungen bei entsprechenden Einbauten (z. B. Verkabelung),

  • scharfe Ecken und Kanten (z. B. an Tischplatten, Schränken und Regalen),

  • Zwangs- oder Fehlhaltungen durch ergonomisch ungünstige Gestaltung und Einstellung der Möbel oder eingeengten Beinraum unter dem Tisch.

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Abb. 9 Greifbereich des Menschen zur Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Büroarbeitstisch

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Abb. 10 Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische

ccc_3517_30.jpgMaßnahmen

ccc_3517_31.jpg Bei der Beschaffung von Büromöbeln kann die Einhaltung der Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie durch das GS-Zeichen nachgewiesen werden. Die Prüfungen umfassen verschiedene Einsatzarten und berücksichtigen bis zu einem gewissen Grad auch Fehlbeanspruchungen. Ein Büroarbeitstisch muss auch bei Fehlbelastung an ungünstiger Stelle noch stabil und standsicher sein, z. B. wenn sich eine Person auf die Tischkante setzt. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie nur Büromöbel mit GS-Zeichen beschaffen. Lassen Sie sich das zugehörige Zertifikat aushändigen.

Tische

  • Da die Arbeitsplätze im Call Center in der Regel von mehreren Personen genutzt werden, müssen Sie sicherstellen, dass die Büroarbeitstische auf die persönlichen Anforderungen der Beschäftigten angepasst werden können.

  • Sie müssen darauf achten, dass der Tisch über eine ausreichend große Arbeitsfläche verfügt, die eine flexible Anordnung des Bildschirms, der Tastatur, des Schriftgutes und anderer Arbeitsmittel ermöglicht (siehe Abbildung 9).

ccc_3517_31.jpg Eine Arbeitsfläche ist ausreichend groß, wenn sie mindestens 1.600 mm breit und 800 mm tief ist. Sie können die Arbeitsflächenbreite auf 1.200 mm verringern, wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der nur mit einem Bildschirmgerät ausgerüstet ist, an dem nur wenig Schriftgut verwendet wird und keine wechselnden Tätigkeiten ausgeübt werden.

  • Tische mit einer festen Höhe müssen für eine sitzende Tätigkeit eine Mindesthöhe von 740 +/- 20 mm und für eine stehende Tätigkeit eine Höhe von 1.050 +/-20 mm aufweisen.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Beinraumbreite unterhalb der Arbeitsfläche 850 mm nicht unterschreitet, damit Ihre Beschäftigten ausreichende Möglichkeiten zu Haltungswechsel haben.

ccc_3517_31.jpg Verwenden Sie Sitz-/Steharbeitstische um einen Wechsel zwischen stehender und sitzender Tätigkeit zu ermöglichen. Diese müssen im Bereich von 650 bis 1.250 mm stufenlos höhenverstellbar sein (vgl. Abbildung 10). Die Beinraumbreite sollte 1.200 mm betragen.

Schränke, Regale und weitere Ablagemöglichkeiten

  • Achten Sie darauf, dass Sie für Ihr Call Center Büroarbeitsmöbel beschaffen und keine Möbel für den Wohnbereich.

  • Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Schränke, Regale, Bürocontainer und Raumgliederungselemente im Call Center standsicher aufgestellt werden.

ccc_3517_31.jpg Standsicher sind im Allgemeinen: Möbel mit entsprechendem Eigengewicht und möglichst niedrigem Schwerpunkt; Möbel, die an Decken, Wänden oder untereinander gegen Umstürzen gesichert sind; Schränke und Bürocontainer mit Auszügen und Auszugsperren sowie ggf. Zusatzgewichten; Schränke mit Flügeltüren; Schränke mit Schiebe- oder Rolltüren sowie Regale, wenn das in Abbildung 11 dargestellte Verhältnis von der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage eingehalten wird.

  • Überlegen Sie genau, welche Materialien und Unterlagen Ihre Beschäftigten auf bzw. in den Möbeln ablegen sollen. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Tragfähigkeit und die Größe der Ablageflächen der Möbel.

  • Sie müssen Ihren Beschäftigten ab einer Ablagehöhe von 1,80 m geeignete Aufstiege (z. B. Tritt, Elefantenfuß) zur Verfügung stellen.

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Abb. 11 Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage