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Abschnitt 3.5 - 3.5 Bildschirm

Qualität und Geräteeinstellungen des Bildschirms entscheiden zu einem erheblichen Teil darüber, wie beschwerdefrei Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten können. So kann eine falsche Aufstellung und Höheneinstellung zu Muskel-Skelett-Beschwerden und eine schlechte Darstellung der Bildschirmanzeige zu Befindlichkeitsstörungen führen.

ccc_3517_03.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3517_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

ccc_3517_29.jpgGefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen z. B. durch eine nicht ergonomische Anordnung des Bildschirms, schlechte Bildschirmgestaltung, ungünstige Bildschirmeinstellungen:

  • Zwangs- oder Fehlhaltungen,

  • Belastungen des Muskel-Skelett-Systems,

  • weitere Beschwerden (z. B. Kopfschmerzen, Augenflimmern).

Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden sind:

  • Zwangs- oder Fehlhaltungen durch zu hohe Bildschirme,

  • Zwangs- oder Fehlhaltungen und Augenbeschwerden durch zu kleine Zeichen,

  • Augenbeschwerden durch schlecht entspiegelte Bildschirme,

  • Augenbeschwerden durch unscharfe Zeichen,

  • Augenbeschwerden durch ein unausgewogenes Helligkeitsverhältnis im Gesichtsfeld.

ccc_3517_30.jpgMaßnahmen

Reduzieren Sie diese Gefährdungen durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen.

ccc_3517_31.jpg Bei der Beschaffung von Bildschirmen kann die Einhaltung der Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie durch das GS-Zeichen nachgewiesen werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie nur Geräte mit GS-Zeichen beschaffen. Lassen Sie sich das zugehörige Zertifikat aushändigen.

  • Denken Sie bei der Bildschirmbeschaffung an eine ausreichende Höhenverstellbarkeit des Bildschirms, insbesondere nach unten.

  • Beschaffen Sie einen Gerätefuß, mit dem sich die Bildschirme bis kurz über die Aufstellfläche absenken lassen. Idealerweise sollten Ihre Beschäftigten zum Betrachten des Bildschirms um ca. 30 ° bis 35 ° aus der Waagerechten nach unten blicken.

  • Achten Sie darauf, dass der Bildschirm so nach hinten geneigt ist (maximal 35 °), dass Ihre Beschäftigten ihn senkrecht zur Oberfläche betrachten können.

  • Setzen Sie möglichst gut entspiegelte Bildschirme ein (matte Bildschirmanzeige), um störende Reflexionen und Spiegelungen zu vermeiden. Diese verschlechtern den Zeichenkontrast und die Erkennbarkeit von Zeichen.

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Abb. 2 Anordnung des Bildschirms

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Abb. 3 Störende Spiegelungen und Reflexionen

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Abb. 4 Einteilung von Bildschirmen in Reflexionsklassen (aus DGUV Information 215-410)

  • Beachten Sie, dass mit steigender Beleuchtungsstärke auf dem Bildschirm Farben schlechter zu unterscheiden sind, vor allem bei gut entspiegelten Bildschirmen.

  • Achten Sie auf Herstellerangaben, für welche Beleuchtungsstärke der Bildschirm geeignet ist. An fensternahen Arbeitsplätzen sollten Sie Bildschirme mit einer Vorgesehenen Bildschirmbeleuchtungsstärke von mindestens 1.500 bis 2.000 Lux einsetzen.

  • Betreiben Sie LCD-Bildschirme in der höchsten darstellbaren Auflösung (physikalische Auflösung), um eine optimale Zeichenschärfe zu erzielen. Wenn Sie eine nicht skalierbare Software in einer niedrigeren Auflösung betreiben, um dadurch die Zeichen zu vergrößern, kann dies zu einer unscharfen Zeichendarstellung führen.

  • Schaffen Sie Bildschirme mit heller Gehäusefarbe an, da diese besser in eine helle Umgebung und meist zur am Bildschirm benutzten Positivdarstellung (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Grund) passen. Damit erzielen Sie eine ausgeglichene Helligkeitsverteilung im Blickfeld Ihrer Beschäftigten. Die Augen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann keinen unnötigen Helligkeitsanpassungen (Adaptationen) ausgesetzt.

ccc_3517_31.jpg Wenn Ihre Beschäftigten mit mehreren Fenstern oder eingescannten Dokumenten arbeiten, hängt es von der Arbeitsaufgabe ab, ob ein Großbildschirm (z. B. 22, 24 oder 27 Zoll) oder zwei Bildschirme benutzt werden. Eingescannte DIN A4-Dokumente lassen sich auf einem 19 Zoll-Bildschirm im Hochformat gut darstellen und bei Dokumenten mit kleinen Schriftzeichen auch leicht vergrößern.

Die aktuelle Bildschirmnorm sieht die bisher gebräuchlichen Reflexionsklassen nicht mehr vor und gibt nur die Bedingungen an, unter denen die Reflexionen des Bildschirms messtechnisch ermittelt werden (erste Spalte der neben stehenden Tabelle). Im GS-Zertifikat entspricht die Angabe "Lichtquelle mit großflächiger Öffnung = 200 cd/m2 und Lichtquelle mit kleinflächiger Öffnung = 2.000 cd/m2" der alten Reflexionsklasse I. Sie sollten diesen Bildschirm in allen Büroumgebungen einsetzen.

ccc_3517_30.jpg Damit Ihre Beschäftigten beim Arbeiten mit Großbildschirmen oder mehreren Bildschirmen übermäßige Kopf- und Augenbewegungen mit eventuellen Beschwerden vermeiden, sollten Sie möglichst schmale und niedrige Bildschirmkombinationen verwenden. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit einem durch eine Gleitsichtbrille eingeschränkten Blickfeld. Bei der Zwei-Bildschirm-Lösung sollten die Bildschirme schmale Gehäuserahmen haben und dicht beieinander stehen. Setzen Sie keine Bildschirme mit geringer Blickwinkelabhängigkeit ein (d. h. keine TN (Twisted Nematic)-Anzeige).

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Abb. 5 Anordnung zweier Bildschirme

ccc_3517_02.jpgÄltere Beschäftigte können unter Umständen zur Verbesserung der Sehleistung bei Arbeiten an Großbildschirmen oder mit mehreren Bildschirmen eine spezielle Bildschirmbrille benötigen. Lassen Sie sich und Ihre Beschäftigten hierzu von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten.