Abschnitt 4.1 - 4 Qualifizierung
4.1 Anforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung zur Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet ist ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in dem aufzugsfremden Gewerk.