DGUV Grundsatz 309-011 - Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen

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Abschnitt 6 - 6 Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin

Das aufzugsfremde Unternehmen muss nach der Qualifizierung und erfolgreich abgeschlossener Prüfung seine Beschäftigten für die speziellen Arbeiten an Aufzugsanlagen beauftragen. Die Beauftragung sollte schriftlich mit den Inhalten des Musterformulars in Anlage 2 durch den Unternehmer oder die Unternehmerin erfolgen, wobei die speziellen Arbeiten an der Aufzugsanlage, wie z. B. die Arbeitsschritte zur Reinigung der Aufzugsanlage oder Wartung an RWA-Anlagen, festzulegen sind.

Typische Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen sind z. B.:

  • Reinigungen im Schacht und Triebwerksraum

  • Montage und Instandhaltung von RWA-Anlagen

  • Überprüfung von Rauchmeldesensoren

  • Auswechseln der Belüftungseinrichtung

  • Überprüfung der Pumpen in der Schachtgrube

  • Maler-, Glaser- und Blitzschutzarbeiten