DGUV Grundsatz 309-012 - Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern

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Abschnitt 3.13 - 13 Bedienungsanleitung

Der Luftvolumenstrom mit unbelegten Filtern und belegten Filtern ist in der Bedienungsanleitung anzugeben (dabei sind auch nachgeschaltete Filtereinheiten zu berücksichtigen), ebenso die maximale Größe des Raumes bei rechnerisch 15-fachem Luftwechsel.

Weiterhin sind Hinweise zu folgenden Punkten zu geben:

  • die regelmäßige Instandhaltung des Luftreinigers (z. B. Austausch von Filterelementen) und die hierzu erforderlichen Schutzmaßnahmen

  • am Luftreiniger durchzuführende Prüfungen mit Angabe des Umfangs der Prüfung

  • die Eignung für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre

  • die Aufstellung der Luftreiniger, mit der der Raum am wirkungsvollsten durchlüftet wird (einschließlich Schlauchanordnung)

  • die Aufstellung der Luftreiniger, mit der Emissionen am wirkungsvollsten an einzelnen Quellen erfasst werden

  • der Transport des Luftreinigers nach Dekontamination/Verschluss

  • die erforderlichen Betriebsmittel, besonders Bezugsquellen für Ersatzfilter

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