Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen

scheuermann_33485_ex_black.gif-Symbol

Das seit 1975 vorgeschriebene scheuermann_33485_ex_black.gif-Symbol gemäß Richtlinie 76/117/EWG belegt, dass das Betriebsmittel von einer benannten Prüfstelle innerhalb der EG geprüft worden ist und die damit verbundenen Auflagen erfüllt, vom Hersteller einer Stückprüfung unterzogen wurde und mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt.

Das sechseckige Symbol gilt nach Anhang 2 der Richtlinie 2014/34/EU und nach EN 50014 weiterhin als das spezielle Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen für jedes neue Betriebsmittel. Es erscheint nun auch auf den Betriebsmitteln für die Zone 2 und 22 (entspricht Gerätekategorie 3), die nicht von einer genannten EG-Prüfstelle bescheinigt werden müssen.

CE-Kennzeichen

Das CE-Zeichen ist weder ein Herkunfts- noch ein Qualitätszeichen; es signalisiert auch kein »Made in Europe«, denn auch importierte Produkte, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, müssen gekennzeichnet sein. Es dient der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten.

Das CE-Konformitätskennzeichen gemäß Richtlinie 2014/34/EU signalisiert den Kontrollinstanzen, dass das Produkt allen einschlägigen Rechtsnormen – insbesondere im Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit der Benutzer und Verbraucher – entspricht und frei auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht werden darf.

In der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG Artikel 5 »Inverkehrbringen und Inbetriebnahme« Abs. 4 wird gefordert: »Fällt eine Maschine unter weitere Richtlinien, die andere Aspekte regeln und gegebenenfalls das Anbringen einer CE-Kennzeichnung vorschreiben, so bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass diese Maschine auch den Bestimmungen dieser anderen Richtlinie entspricht.«

Das CE-Zeichen auf dem Produkt kann durch andere Zeichen (GS, Ü, VDE, u.a.) ergänzt werden, wenn damit keine Gefahr der Verwechslung oder Irreführung verbunden ist.

Durch das CE-Kennzeichen wird bestätigt, dass alle Richtlinien, die die CE-Kennzeichnung fordern, vollständig eingehalten sind. Für Maschinen wird in folgenden Richtlinien die CE-Kennzeichnung gefordert:

  • EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)

  • Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2006/95/EG)

  • EMV-Richtlinie (2004/108/EG)

  • Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU)

  • Explosionsschutzrichtlinien (ATEX-Richtlinien)

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 2 – 01.09.2016>>
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Abbildung: CE-Kennzeichen

Ein Gerät das die anzuwendenden europäischen Richtlinien erfüllt, wird bereits seit Jahren durch das CE-Symbol gekennzeichnet. Dies gilt auch für bescheinigte Geräte nach Richtlinie 2014/34/EU (ATEX).

Die CE-Kennzeichnung wird immer vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigtem in der EU angebracht. Voraussetzung ist eine Konformitätserklärung auf der Basis einer technischen Dokumentation. Hierzu können je nach EU-Richtlinien Zertifikate (z.B. EG-Baumusterprüfbescheinigung) von benannten Stellen erforderlich bzw. hilfreich sein. Verlangt die EU-Richtlinie eine Zertifizierung, so wird neben der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der benannten Stelle angebracht, die das QS-System des Herstellers einem Ex-Audit unterzogen hat.

Gerätegruppen

Um das geeignete Verfahren zur Konformitätsbewertung festzulegen, muss der Hersteller zunächst anhand der bestimmungsgemäßen Verwendung entscheiden, zu welcher Gerätegruppe und -kategorie das Produkt gehört. Im Sinne der Richtlinie werden Geräte einschließlich Vorrichtungen und Komponenten soweit notwendig in zwei Gruppen unterteilt.

Gruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken und deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.

Gruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 3 – 01.03.2015<<>>

Tabelle: Gerätekategorie

Gruppe I
(Bergwerke, Grubengas und/oder brennbare Stäube)

Gruppe II
(explosionsfähige Atmosphäre aus Gas/Luft- oder Staub/Luft-Gemischen, Nebeln oder Dämpfen)

Kategorie M

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

1

2

G (Gas)
(Zone 0)

D (Staub)
(Zone 20)

G (Gas)
(Zone 1)

D (Staub)
(Zone 21)

G (Gas)
(Zone 2)

D (Staub)
(Zone 22)

Für Geräte, die ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Betrieb auch bei seltenen Störungen gewährleisten.

Für Geräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Abschaltungen bei Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich.

Für Geräte, die ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Für Geräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Für Geräte, die ein normales Maß an Sicherheit gewährleisten.

Bestimmt für den Fall, dass häufig oder dauernd mit einer explosionsgefährlichen Atmosphäre zu rechnen ist.

Bestimmt für den Fall, dass mit einer explosionsgefährlichen Atmosphäre zu rechnen ist.

Bestimmt für den Fall, dass eher selten und dann, nur kurzfristig mit einer explosionsgefährlichen Atmosphäre zu rechnen ist.

Anhang II/Nr. 2.0.1 bzw. 2.0.2

Anhang II/Nr. 2.1

Anhang II/Nr. 2.2

Anhang II/Nr. 2.3

Die Kategorie M 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet und erforderlichenfalls zusätzlich mit besonderen Schutzmaßnahmen so versehen sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Die Kategorie M 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Die Kategorie 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Die Kategorie 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.

Die Kategorie 3 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit gewährleisten.

Zündschutzarten

Hierunter werden Prinzipien verstanden, die zum Ausschluss der Zündquelle von Geräten und Komponenten als Zündquelle geeignet sind.

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 4 – 01.03.2015<<>>

Tabelle: Prinzipien für Zündschutzmaßnahmen

Prinzip

Maßnahmen an Bauteilen

1. Vermeiden zündfähiger Energiepotenziale

Begrenzen der elektrischen Energie im Stromkreis; Kriterien: Mindestzündstrom oder Mindestzündenergien

2. Verhüten direkter Berührung mit zündbaren Gemischen

Umhüllen der Bauteile mit Feststoffen, Flüssigkeiten oder nicht brennbaren Gasen

3. Verhinderung der Entzündung explosionsfähiger Gemische

Vermeiden von Funken, Begrenzen innerer und äußerer Oberflächentemperaturen auf Werte unterhalb der Zündtemperatur

4. Verhindern der Entzündung außerhalb des Gehäuses

Verhindern des Zünddurchschlages bei einer Explosion im Gehäuse

5. Vermeiden äußerer zündgefährlicher Einflüsse

mechanisch ausreichend stabile Gehäusekonstruktion, kein zündgefährliches Gehäusematerial (Elektrostatik, Reib- und Schlagfunken)

Zündquellen, die aus Reib- und Schlagfunken sowie elektrostatischen Aufladungen herrühren, sind an explosionsgeschützten Betriebsmitteln durch Werkstoffauswahl und konstruktive Maßnahmen auszuschließen. Dieser Sachverhalt wird durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen und bestätigt.

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für alle Schutzprinzipien ist, dass die Teile, zu denen die explosionsfähige Atmosphäre ungehinderten Zugang hat, hinsichtlich der Zündtemperatur der am Einsatzort vorhandenen Stoffe keine unzulässigen Temperaturen annehmen können. Damit ist die Zündtemperatur für alle Schutzprinzipien von Bedeutung.

Schutzprinzipien können gleichermaßen für elektrische und nichtelektrische Geräte sowie für Gase und Stäube angewendet werden. Die Prinzipien gestalten die Ausführung in verschiedenen Sicherheitskategorien, Kategorie 1 – mit höchstem Schutzumfang und damit mit sehr hohem Maß an Sicherheit, Kategorie 2 – mit erhöhtem Schutzumfang und damit mit hohem Maß an Sicherheit und Kategorie 3 – mit gewöhnlichem Schutzumfang und damit mit gewöhnlichem Maß an Sicherheit. Die erreichbare Kategorie ist bei den Zündschutzarten angegeben.

Zündschutzarten

Druckfeste Kapselung

d

Umschlossene Schalteinrichtung

nC

Nichtzündfähiges Teil

nC

Überdruckkapselung

p, pD,
px, py, pz

Vereinfachte Überdruckkapselung

pz

Sandkapselung

q

Ölkapselung; Flüssigkeitskapselung

o, k

Erhöhte Sicherheit

e

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 5 – 01.03.2015<<>>

Nichtfunkende Betriebsmittel

nA

Vergusskapselung

m, mD
ma, mb
maD, mbD

Hermetisch dichte Einrichtungen

nC

Zündschutzart n

n

Gekapselte Einrichtung

nC

Abgedichtete Einrichtung

nC

Schutz durch Gehäuse

tD
tDA20, tDB20
tDA21, tDB21
tDA22, tDB22

Eigensicherheit

i, iD
ia, ib, ic
iaDi, ibD

Energiebegrenzter Stromkreis

nL wird durch Eigensicherheit ic ersetzt

Schwadensicherheit

nR, fr

Konstruktive Sicherheit

c

Zündquellenüberwachung

b

Inhärente Sicherheit

g

Optische Strahlung

op
op is, op pr, op sh

Explosionsgruppen

Für elektrische Betriebsmittel der Gerätegruppe II erfolgt bei explosionsfähigen Gas-/Luft-Gemischen eine weitere Unterteilung in Explosionsgruppen:

Die Zündfähigkeit und das Zünddurchschlagverhalten einer explosionsfähigen Atmosphäre sind stoffspezifische Eigenschaften. Man unterteilt die Gase und Dämpfe in Explosionsgruppen. Kriterien für die Unterteilung sind die Normspaltweite und der Mindestzündstrom.

Normspaltweite und Mindestzündstrom werden für verschiedene Gase unter genau definierten Versuchsbedingungen ermittelt. Die Normspaltweite ist die Spaltweite, bei der in einem Prüfgefäß mit 25-mm-Spaltlänge gerade kein Flammendurchschlag des Gemisches mehr stattfindet (IEC 60079-1A). Der Mindestzündstrom wird bezogen auf den Mindestzündstrom für Laboratoriumsmethan (IEC 60079-3) festgelegt. Eine Übersicht über die Normspaltweiten und Mindestzündströme für die verschiedenen Explosionsgruppen mit Beispielen zeigt die folgende Tabelle:

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 6 – 01.03.2015<<>>

Explosionsgruppe

Normspaltweite

Mindeststromverhältnis bezogen auf Methan

Beispiele

II A

> 0,9 mm

0,8

Aceton, Ethan, Ethylacetat, Ammoniak, Benzol (rein), Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Toluol, n-Butan, n-Hexan

II B

≥ 0,5 mm bis 0,9 mm

≥ 0,45 bis 0,8

Ethylether, Ethylen, Ethylenoxid, Ethylalkohol, Schwefelwasserstoff, Stadtgas

II C

< 0,5 mm

< 0,45

Acetylen, Schwefelkohlenstoff, Wasserstoff

Die Gefährlichkeit der Gase nimmt von Explosionsgruppe II A nach II C zu. Entsprechend steigen die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel für diese Explosionsgruppen. Daher muss auf den elektrischen Betriebsmitteln, wenn der Explosionsschutz von der Normspaltweite (Zündschutzart Ex d) oder dem Mindestzündstrom (Zündschutzart Ex i) abgehängt, angegeben werden, für welche Explosionsgruppe sie ausgelegt sind.

Elektrische Betriebsmittel, die für II C zugelassen sind, dürfen auch für alle anderen Explosionsgruppen, d.h. Betriebsmittel für II B dürfen auch für Explosionsgruppe II A verwendet werden.

Temperaturklassen

Die Zündtemperatur ermöglicht es, brennbare Gase und Dämpfe nach ihrer Entzündbarkeit in Temperaturklassen einzuteilen. Die maximale Oberflächentemperatur eines elektrischen Betriebsmittels muss stets kleiner sein, als die Zündtemperatur des Gas- bzw. Dampf-/Luft-Gemisches, in dem es eingesetzt wird.

Gruppe II:

Temperaturklasse

Höchstzulässige Oberflächentemperatur der Betriebsmittel

Zündtemperatur der brennbaren Stoffe

T1

450˚C

> 450˚C

T2

300˚C

> 300˚C

T3

200˚C

> 200˚C

T4

135˚C

> 135˚C

T5

100˚C

> 100˚C

T6

85˚C

> 85˚C

IP-Schutzarten

Die IP-Schutzarten betreffen die Gehäuse elektrischer Betriebsmittel. Der IP-Schutz ist ein Bezeichnungssystem nach DIN EN 60529, das Schutzgrade  8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 7 – 01.03.2015<<>>gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser für Gehäuse festlegt. Die beiden Kennziffern hinter den Buchstaben IP klassifizieren Folgendes:

Mit der ersten Kennziffer (0 bis 6) wird der Schutz von Personen gegen Berührung unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile (Berührungsschutz) sowie der Schutz gegen Eindringen fester Fremdkörper (Fremdkörperschutz) eingeteilt. Die zweite Kennziffer (0 bis 8) gibt den Schutz gegen Eindringen von Wasser (Wasserschutz) an. Die Angabe IP 54 bedeutet, dass der Schutz gegen Eindringen eines Drahtes, Staubschutz und Strahlwasserschutz (1. Ziffer 5) sowie der Schutz gegen starke Strahlwasser (2. Ziffer 4) gegeben ist. In Bereichen mit niedriger Explosionsgefahr (Zone 2 bzw. 22) bilden die vorgeschriebenen IP-Schutzarten einen wichtigen Sicherheitsfaktor.

Überblick

Die in den vorangegangenen Kapiteln vorgestellten Inhalte lassen sich zusammenfassend im Hinblick auf die Verwendung in der Zone der Gerätekategorie, der Gerätekennzeichnung und der erforderlichen Herstellerdokumentation wie folgt tabellarisch zusammenfassen:

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 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 8 – 01.03.2015<<>>

EPL

EPL ist die Abkürzung für Geräteschutzniveau (Equipment Protection Level) nach DIN EN 60079-0 »Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 0: Geräte – Allgemeine Anforderungen«. Diese Norm führt ein Verfahren zur Risikobewertung für die Akzeptanz von Ex-Geräten als Alternative zur aktuellen vorschreibenden und relativ unflexiblen Vorgehensweise der Zuordnung von Geräten zu Zonen ein. Um diese zu erleichtern, wurde ein System von Geräteschutzniveaus eingeführt, um deutlich die inneren Zündrisiken eines Gerätes zu bestimmen, wobei es keine Rolle spielt, welche Zündschutzart angewendet wird. Nach IEC 60079-0 (2007) werden Geräte für explosionsgefährdete Bereiche in drei Schutzniveaus eingestuft (für Geräte in schlagwettergefährdeten Grubenbauen sind zwei Schutzniveaus festgelegt).

EPL Ma

EPL Ma ist ein Gerät für die Installation in einem Grubenbau mit einem »sehr hohen« Schutzniveau, für das ausreichende Sicherheit besteht, dass es keine Zündquelle wird, selbst wenn es bei dem Gasausbruch in Betrieb bleibt.

Bemerkung: Üblicherweise sind Kommunikationsstromkreise und Gasmeldeeinrichtungen so aufgebaut, dass sie die Ma-Anforderungen erfüllen – z.B. ein Ex »ia« Telefonstromkreis.

EPL Mb

EPL Mb ist ein Gerät für die Installation in einem Grubenbau mit einem »hohen« Schutzniveau, für das ausreichende Sicherheit besteht, dass es in der Zeitspanne keine Zündquelle wird, die zwischen dem Ausbruch eines Gases und der Abschaltung des Gerätes liegt.

Bemerkung: Üblicherweise sind alle Geräte für die Kohleförderung so aufgebaut, dass sie die Mb-Anforderungen erfüllen – z.B. Ex d-Motoren und Schaltanlagen.

EPL Ga

EPL Ga ist ein Gerät für explosionsfähige Gasatmosphäre mit einem »sehr hohen« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb, bei zu erwartenden Fehlern und auch bei selten auftretenden Fehlern keine Zündquelle darstellt.

EPL Gb

EPL Gb ist ein Gerät für explosionsfähige Gasatmosphäre mit einem »hohen« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei zu erwartenden Fehlern, auch solchen, die nicht notwendigerweise der Normalfall sind, keine Zündquelle darstellt.

Bemerkung: Die Hauptzahl der Standardschutzkonzepte bringt Geräte in diesem Geräteschutzniveau.

EPL Gc

EPL Gc ist ein Gerät für explosionsfähige Gasatmosphäre mit einem »erhöhten« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Zündquelle darstellt und das einen bestimmten zusätzlichen Schutz besitzen kann, um sicherzustellen, dass es im Fall von regelmäßig erwarteten Ereignissen als Zündquelle inaktiv bleibt (z.B. Ausfall einer Lampe).

Bemerkung: Üblicherweise wird dies ein EX »n« Gerät sein.

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 9 – 01.09.2016<<>>

zen kann, um sicherzustellen, dass es im Fall von regelmäßig erwarteten Ereignissen als Zündquelle inaktiv bleibt (z.B. Ausfall einer Lampe).

Bemerkung: Üblicherweise wird dies ein EX »n« Gerät sein.

EPL Da

EPL Da ist ein Gerät für brennbare Staubatmosphären mit einem »sehr hohen« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei selten auftretenden Fehlern keine Zündquelle darstellt.

EPL Db

EPL Db ist ein Gerät für brennbare Staubatmosphären mit einem »hohen« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei selten auftretenden Fehlern keine Zündquelle darstellt.

EPL Dc

EPL Dc ist ein Gerät für brennbare Staubatmosphären mit einem »erhöhten« Schutzniveau, das im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Zündquelle darstellt, und das einen bestimmten zusätzlichen Schutz besitzen kann, um sicherzustellen, dass es im Fall von regelmäßig erwarteten Ereignissen als Zündquelle inaktiv bleibt.

Verhältnis EPL zu Zonen

Für die Mehrzahl der Situationen mit den typischen möglichen Folgen aus einer sich ereignenden Explosion ist vorgesehen, dass Folgendes für die Anwendung von Geräten in Zonen gelten möge. (Das ist für Grubenbaue nicht direkt anwendbar, weil das Zonenkonzept nicht allgemein gilt.)

Das Verhältnis von EPL zu Zonen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Geräteschutzniveau

Zone

Ga

0

Gb

1

Gc

2

Da

20

Db

21

Dc

22

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 10 – 01.09.2016<<>>

Tabelle EPL und Gruppen

Gebotener Schutz

Geräteschutzniveau Gruppe

Schutzleistung

Betriebsbedingungen

Sehr hoch

Ma

Zwei unabhängige Schutzmittel oder sicher, selbst wenn zwei Fehler unabhängig voneinander auftreten

Gerät bleibt bei vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre in Betrieb

Gruppe I
94/9/EG: I M 1

Sehr hoch

Ga

Zwei unabhängige Schutzmittel oder sicher, selbst wenn zwei Fehler unabhängig voneinander auftreten

Gerät bleibt in den Zonen 0, 1 und 2 in Betrieb

Gruppe II
94/9/EG: II 1 G

Sehr hoch

Da

Zwei unabhängige Schutzmittel oder sicher, selbst wenn zwei Fehler unabhängig voneinander auftreten

Gerät bleibt in den Zonen 20, 21 und 22 in Betrieb

Gruppe III
94/9/EG: II 1 D

Hoch

Mb

Geeignet für bestimmungsgemäßen Betrieb und harte Betriebsbedingungen

Gerät wird bei vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre von der Energieversorgung getrennt

Gruppe I
94/9/EG: I M 2

Hoch

Gb

Geeignet für bestimmungsgemäßen Betrieb und häufig auftretende Störungen oder Geräte, bei denen Fehler üblicherweise in Betracht gezogen werden

Gerät bleibt in den Zonen 1 und 2 in Betrieb

Gruppe II
94/9/EG: II 2 G

Hoch

Db

Geeignet für bestimmungsgemäßen Betrieb und häufig auftretende Störungen oder Geräte, bei denen Fehler üblicherweise in Betracht gezogen werden

Gerät bleibt in den Zonen 21 und 22 in Betrieb

Gruppe III
94/9/EG: II 2 D

Erhöht

Gc

Geeignet für bestimmungsgemäßen Betrieb

Gerät bleibt in Zone 2 in Betrieb

Gruppe II
94/9/EG: II 3 G

Erhöht

Dc

Geeignet für bestimmungsgemäßen Betrieb

Gerät bleibt in Zone 22 in Betrieb

Gruppe III
94/9/EG: II 3 D

 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 11 – 01.03.2015<<>>

Zusammenhang von Zonen, EPL und Gerätekategorien

Wenn in der Dokumentation der Gefährdungsbereichseinteilung nur Zonen angegeben werden, dann ist die Beziehung zwischen EPLs, Gerätekategorien und Zonen entsprechend der nachfolgenden Tabelle vorzunehmen.

Zone

Geräteschutzniveaus (EPLs)

Gerätekategorie

0

»Ga«

II 1 G

1

»Ga« oder »Gb«

II 1 G oder II 2 G

2

»Ga«, »Gb« oder »Gc«

II 1 G, II 2 G oder II 3 G

20

»Da«

II 1 D

21

»Da« oder »Db«

II 1 D oder II 2 D

22

»Da«, »Db« oder »Dc«

II 1 D, II 2 D oder II 3 D

Wenn die EPLs bzw. Gerätekategorien in der Dokumentation der Gefährdungsbereichseinteilung angegeben sind, müssen diese Anforderungen für die Auswahl von Geräten befolgt werden.

EPLs und Zündschutzarten

Die anerkannten Zündschutzarten entsprechend den IEC-Normen wurden den Gerätegruppen/Kategorie und den EPLs der nachfolgenden Tabelle zugeordnet.

Gerätegruppe und Kategorie

EPL

Zündschutzart

Kurzbezeichnung

Normen

II 1 G

»Ga«

Eigensicherheit

»ia«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»ma«

IEC 60079-18

Zwei unabhängige Zündschutzarten, die jeweils EPL »Gb« erfüllen

IEC 60079-26

Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die optische Strahlung nutzen

IEC 60079-28

II 2 G

»Gb«

Druckfeste Kapselung

»d«

IEC 60079-1

Erhöhte Sicherheit

»e«

IEC 60079-7

Eigensicherheit

»ib«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»m«, »mb«

IEC 60079-18

Ölkapselung

»o«

IEC 60079-6

Überdruckkapselung

»p«, »px« oder »py«

IEC 60079-2

Sandkapselung

»q«

IEC 60079-5

Eigensicherheitskonzept für den Feldbus (FISCO)

IEC 60079-27

Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die optische Strahlung nutzen

IEC 60079-28 8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 12 – 01.03.2015<<>>

II 3 G

»Gc«

Eigensicherheit

»ic«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»mc«

IEC 60079-18

Nicht-funkend

»n« oder »nA«

IEC 60079-15

Schwadensicher

»nR«

IEC 60079-15

Energiebegrenzung

»nL«

IEC 60079-15

Funkenerzeugende Geräte

»nC«

IEC 60079-15

Überdruckkapselungen

»pz«

IEC 60079-2

Nicht-zündfähig-Konzept für den Feldbus (FNICO)

IEC 60079-27

Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die optische Strahlung nutzen

IEC 60079-28

II 1 D

»Da«

Eigensicherheit

»iD«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»mD«

IEC 60079-18

Schutz durch Gehäuse

»tD«

IEC 60079-31

II 2 D

»Db«

Eigensicherheit

»iD«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»mD«

IEC 60079-18

Schutz durch Gehäuse

»tD«

IEC 60079-31

Überdruckkapselung

»pD«

IEC 61241-4

II 3 D

»Dc«

Eigensicherheit

»iD«

IEC 60079-11

Vergusskapselung

»mD«

IEC 60079-18

Schutz durch Gehäuse

»tD«

IEC 60079-31

Überdruckkapselungen

»pD«

IEC 61241-4

Gruppen nach IEC 60079-0

Die DIN EN 60079-0 vom März 2010 teilt elektrische Geräte für explosionsfähige Atmosphäre in nachfolgende Gruppen ein:

Gruppe I:

für schlagwettergefährdete Grubenbauen

Gruppe II:

für explosionsfähige Gas-Atmosphäre außer schlagwettergefährdete Grubenbaue

Gruppe III:

für explosionsfähige Staub-Atmosphäre

Gruppe I nach IEC 60079-0 (DIN EN 60079-0)

Elektrische Geräte der Gruppe I sind bestimmungsgemäß für den Betrieb in schlagwettergefährdeten Grubenbauen vorgesehen.

Anmerkung: Die Zündschutzarten für Gruppe I berücksichtigen die Zündung sowohl von Grubengas als auch von Kohlenstaub zusammen mit einem erhöhten physikalischen Schutz der unter Tage verwendeten Geräte.

Elektrische Geräte für Grubenbaue, in denen zusätzlich zu Schlagwetter nennenswerte Anteile anderer entflammbarer Gase auftreten können (d.h.  8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 13 – 01.03.2015<<>>andere als Methan), müssen in Übereinstimmung mit den für Gruppe I geltenden Anforderungen und weiterhin entsprechend der Unterteilung von Gruppe II, zu der die anderen Gase gehören, gebaut und geprüft werden. Diese elektrischen Geräte müssen dann entsprechend gekennzeichnet werden (z.B. »Ex d I/II B T3« oder »ex d I/II (NH3)«).

Gruppe II nach IEC 60079-0 (DIN EN 60079-0)

Elektrische Geräte der Gruppe II sind für einen Betrieb in Bereichen vorgesehen, in denen mit explosionsfähiger Gas-Atmosphäre zu rechnen ist, außer schlagwettergefährdete Grubenbaue.

Elektrische Geräte der Gruppe II sind entsprechend den Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre, für die sie bestimmt sind, weiter unterteilt.

Unterteilung der Gruppe II

  • IIA, typisches Gas ist Propan

  • IIB, typisches Gas ist Ethylen

  • IIC, typisches Gas ist Wasserstoff

Anmerkung 1: Diese Unterteilung beruht auf der experimentell ermittelten Grenzspaltweite oder auf dem Mindestzündstrom-Verhältnis für die explosionsfähige Atmosphäre, in der das Gerät installiert werden darf (siehe IEC 60079-12 und IEC 60079-20).

Anmerkung 2: Mit IIB gekennzeichnete Geräte sind für Anwendungen geeignet, die Geräte für Gruppe IIA erfordern. Entsprechend sind mit IIC gekennzeichnete Geräte für Anwendungen geeignet, die Geräte für Gruppe IIA oder Gruppe IIB erfordern.

Gruppe III nach IEC 60079-0 (DIN EN 60079-0)

Elektrische Geräte der Gruppe III sind für einen Betrieb in Bereichen vorgesehen, in denen mit explosionsfähiger Staub-Atmosphäre zu rechnen ist, außer schlagwettergefährdete Grubenbaue.

Elektrische Geräte der Gruppe III sind entsprechend den Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre, für die sie bestimmt sind, weiter unterteilt.

Unterteilung der Gruppe III

  • IIIA, brennbare Flusen,

  • IIIB, nicht leitfähiger Staub

  • IIIC, leitfähiger Staub

Anmerkung: Mit IIIB gekennzeichnete Geräte sind für Anwendungen geeignet, die Geräte für Gruppe IIIA erfordern. Entsprechend sind mit IIIC gekennzeichnete Geräte für Anwendungen geeignet, die Geräte der Gruppe IIIA oder Gruppe IIIB erfordern.

Kennzeichnung nach IEC

Die Kennzeichnung für elektrische Geräte ist in der IEC 60079-0 (DIN EN 60079-0) für gasexplosionsgefährdete Bereiche und in der IEC 61241-0 (DIN EN 61241-0) für Bereiche mit brennbarem Staub festgelegt. Zusätzlich  8.15.2 Bedeutung der Kennzeichen – Seite 14 – 01.03.2015<<zum Namen des Herstellers oder zu seinem Warenzeichen, der Typenbezeichnung, der Seriennummer und der Prüfstelle mit Zertifikatnummer ist noch eine besondere Kodierung gefordert, die den Einsatz des Gerätes beschreibt:

  • das Symbol

  • das Symbol jeder verwendeten Zündschutzart. Bei zugehörigen elektrischen Betriebsmitteln, die in gefährdeten Bereichen installiert werden sollen, müssen die Symbole für die Zündschutzart in eckigen Klammern angegeben werden, z.B. Ex d [ia] IIC T4.

  • Gruppe IIA, IIB oder IIC für gasexplosionsgefährdete Bereiche

  • Temperaturklasse für gasexplosionsgefährdete Bereiche bzw. max. Oberflächentemperatur in ˚C für Bereiche mit brennbarem Staub. Beispiele: Ex d e IIC T4 Ex d [ia] IIB T 5

Wenn aus den Zündschutzarten hervorgeht, welchem Zündschutzniveau sie entsprechen, kann auf die Angabe des EPL verzichtet werden. Bei einigen Zündschutzarten ist dies bereits mit den bestehenden Symbolen erreicht (z.B. ia): Bei anderen muss der Buchstabe a, b oder c ergänzt werden d → db. Beispiele: Ex db eb IIC T4 Ex db [ia] IIB T5). Die zweite Variante (in der Norm alternative Kennzeichnung genannt) wird bevorzugt verwendet. Mit dieser Norm wurden auch Gruppen für staubexplosionsgefährdete Bereiche eingeführt:

  • IIIA: brennbare Flusen

  • IIIB: nicht-leitfähiger Staub

  • IIIC: leitfähiger Staub

Beispiel für Staubkennzeichnung: Ex tb IIIB T120˚C

Beispiele

Zwei Beispiele sollen die Kennzeichnung unter Berücksichtigung der DIN EN 60079-0 veranschaulichen:

Beispiel: druckfest gekapselter Motor mit Anschlussraum in erhöhter Sicherheit

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II 2 G Ex d e IIB T3Gb3

scheuermann_33485_ex_black.gif

II 2 G Ex db eb IIB T3

→ Einsatz in Zone 1 (Kat. 2 bzw. EPL Gb)

Beispiel: vergussgekapselter Sensor für den Staub-EX-Bereich

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II 1 D Ex ma IIIC T120˚C Da

scheuermann_33485_ex_black.gif

II 1 D Ex ma IIIC T120˚C

→ Einsatz in Zone 20 (Kat. 1D bzw. EPL Da)

Die Mehrfachkennzeichnung desselben Sachverhaltes ist möglich und wird von Herstellern genutzt, wenn das gleiche Gerät in verschiedene Wirtschaftsräume (EG, Nordamerika usw.) exportiert wird.