Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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8.7.6 Umfangreiche Zoneneinteilung in der EX-RL – Beispielsammlung

Eine wesentliche Basis für die Zoneneinteilung in Deutschland ist der Blaudruck der Beispielsammlung der DGUV Regel 113-001 (EX-RL). Hier findet man sowohl für brennbare Gase, brennbare Flüssigkeiten als auch brennbare Stäube Einteilungsbeispiele zunächst allgemeiner Art und im Weiteren konkrete Fallbeispiele. Auf dieser Basis lassen sich die meisten explosionsgefährdeten Bereiche in der Praxis eindeutig in Zonen einteilen. Im Anhang zur TRBS 2152 Teil 2 heißt es im Punkt 2: »Für bestimmte Anwendungsfälle kann die Beispielsammlung der BG Rohstoffe und chemische Industrie als Erkenntnisquelle für die Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen herangezogen werden.«

Die dort aufgeführten Beispiele werden durch den Fachbereich »Rohstoffe und chemische Industrie«, Sachgebiet »Explosionsschutz«, bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig aktualisiert, ergänzt und erweitert. Dazu werden die langjährigen Erfahrungen der Arbeitskreismitglieder aber auch Messungen in den Betrieben und Abschätzungsrechnungen miteinander verglichen und ausgewertet. Die in den einzelnen Beispielen aufgeführten Maßnahmen gelten für den Normalbetrieb, berücksichtigen aber auch betriebsübliche Störungen. Betriebsübliche Störungen sind vorhersehbare Störungen oder Gerätefehler, die üblicherweise in der Praxis auftreten. So ist beispielsweise der Sackabriss bei einer Absackmaschine als betriebsübliche Störung anzusehen und muss bei der Zoneneinteilung mit berücksichtigt werden.

Für das erstmalige und wiederholte An- und Abfahren einer Anlage und den Explosionsschutz in Räumen, die über Öffnungen über explosionsgefährdeten Bereichen in Verbindung stehen, sind besondere Überlegungen anzustellen. Die Beispielsammlung kann als Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Ort und Umfang der Schutzmaßnahmen für das Vermeiden von Explosionsgefahren dienen. Die Entscheidung, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, hängt von den gegebenen Umständen ab und muss sich stets auf den vorliegenden Einzelfall beziehen. Deshalb ist bei Anwendung der Beispielsammlung immer zu untersuchen, ob in dem zu beurteilenden Fall das Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre hinsichtlich der Menge und Wahrscheinlichkeit mit dem Sachverhalt übereinstimmt, der dem Beispiel der Sammlung zugrunde liegt. Insofern sind sowohl die einführenden Hinweise zur EX-RL – Beispielsammlung als auch die Umsetzung der Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 2 (Spalte 4 der EX-RL – Beispielsammlung) zu berücksichtigen. Der Fachbereich »Rohstoffe und chemische Industrie« mit dem Sachgebiet »Explosionsschutz« hat in den letzten acht Jahren allen außerberufsgenossenschaftlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreisen angeboten, Regelungen, die den Explosionsschutz und im Speziellen die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen betreffen, zu begleiten. Damit sollen Widersprüche in der Zoneneinteilung in verschiedenen Regelungen vermieden werden.

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Gegenwärtig beschäftigt sich der Unterarbeitskreis »Überarbeitung der EX-RL – Beispielsammlung« z.B. mit der Zoneneinteilung in folgenden Bereichen:

  • Zonen in medizinischen Räumen

  • explosionsfähige Atmosphäre in Gummimischern

  • Kühlschmierstoffe

  • Wasserstoffelektrolyse

  • Acetylenanlagen

Insofern gibt es im Punkt 5 der EX-RL – Beispielsammlung »Hinweis auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen«, die mit dem Fachbereich »Rohstoffe und chemische Industrie«, Sachgebiet »Explosionsschutz«, hinsichtlich des Explosionsschutzes abgestimmt sind, etliche weitere Fundstellen (s. Tabelle 1).

Tab. 1: Hinweise auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblätter und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachbereich »Rohstoffe und chemische Industrie« der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, Sachgebiet »Explosionsschutz«, abgestimmt sind

Lfd. Nr.

Kurztitel

Vorschriften-Nr.

5

Hinweis auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachbereich »Rohstoffe und chemische Industrie«, Sachgebiet »Explosionsschutz«, abgestimmt sind

5.1

Beispielsammlung Explosionsschutzmaßnahmen bei der Arbeit auf und in Deponien

Bundesverband der Unfallkassen (GUV-I 842)

5.2

Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

TRGS 509

5.3

Fassmerkblatt »Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden«

BGI 535 (T 005)

5.4

Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

TRGS 510

5.5

Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

TRBS 3151/TRGS 751

5.6

Elektrostatisches Beschichten

DGUV Information 209-052 (früher BGI 764) 8.7.6 Umfangreiche Zoneneinteilung in der EX-RL – Beispielsammlung – Seite 3 – 01.12.2015<<>>

5.7

Lackierräume und Einrichtungen; Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb

DGUV Information 209-046 (früher BGI 740)

5.8

Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen (deutsch)

DGUV Information 209-026 (früher BGI/GUV-I 719 D)

5.9

Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge

Sonderdruck der Grola BG, Bestell-Nr. FA2

5.10

Gasverdichteranlagen

DVGW Arbeitsblatt G 497

5.11

Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton

DGUV Information 213-003 (früher BGI 626)

5.12

Kaltreiniger

BGI 880 (M 043)

5.13

Warmlagerung von Bitumen

BGI 5041 (T 037)

5.14

Explosionsgefährdete Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitzungen zur Atmosphäre an Gasanlagen

Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft; DVGW-Regelwerk Technische Mitteilung Hinweis G 442

5.15

Lösemittel

DGUV Information 213-072 (früher BGI 621 (M 017))

5.16

Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium

DGUV Information 109-001 (früher BGR 109)

5.17

Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien

DGUV Information 209-067 (früher BGI 5017)

5.18

Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern

TRGS 507

5.19

Praxisleitfaden zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Brennereien und Spirituosenbetriebe

FSA-Schriftenreihe Nr. F05-0501/05-08

5.20

Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen – Hinweise für Hersteller und Betreiber

DGUV Information 203-022 (früher BGI 801)

5.21

Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen (englisch)

DGUV Information 209-027 (früher BGI/GUV-I 719 E)

5.22

Arbeiten in engen Räumen

DGUV Information 213-001 (früher BGI 534)

5.23

Flüssiggasanlagen, Flüssiggasflaschen – Beispiele zur Zoneneinteilung

Hinweise der BGN: www.bgn.de, Shortlink 1011

5.24

Technische Regeln Flüssiggas

TRF 2012 8.7.6 Umfangreiche Zoneneinteilung in der EX-RL – Beispielsammlung – Seite 4 – 01.12.2015<<

5.25

Leitfaden zur Vermeidung von Staubexplosionen bei der Gewinnung und Verarbeitung von Zucker

BG RCI (www.exinfo.de, Seiten-ID: #2BC9)

5.26

Praxisleitfaden zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Betriebe der Getreideverarbeitung, Getreidelagerung und des Handels

FSA-Schriftenreihe Nr. F05-0501/01-06)

Der Vorteil dieser Regelungen besteht auch darin, dass nicht nur abstrakt in einer Tabelle die Ergebnisse der Zoneneinteilung dargestellt sind, sondern in diesen Schriften auch näher auf Begleitumstände, die zu dieser Zoneneinteilung geführt haben, eingegangen werden kann. Bestehen Zweifel bei der Anwendung der in der EX-RL – Beispielsammlung oder in anderen Regelungen fixierten Zoneneinteilung, können diese Einteilungen durch Messungen begleitet werden. Orientierende Messungen können mit geeigneten Messgeräten und erfahrenem Personal entweder selbst durchgeführt werden oder durch Beauftragung einer Messstelle.

In Ergänzung der neuen Beispielsammlung (Ausgabe 02/2011) wird die alte Beispielsammlung (Gründruck aus den 90er Jahren) als Erkenntnisquelle für eine Übergangsphase beibehalten und ist im Internet unter www.exinfo.de, Seiten-ID: #9XU2 zu finden.

Bevorzugt anzuwenden ist die neue (blaue) Beispielsammlung. Die Beispiele der alten (grünen) Beispielsammlung werden – sofern entsprechender Bedarf besteht – bei der Neufassung von Regeln, Merkblättern oder Informationen dem neuen Wissensstand angepasst und im Abschnitt 5 der neuen Beispielsammlung als Verweis aufgenommen.

Überarbeitete Beispiele, für die es zunächst noch keine eigenen Regeln, Merkblätter oder Informationen gibt, werden im Abschnitt 4 »Spezielle Anlagen« eingestellt. Liegen keine neueren Beispiele vor, kann man die grüne Beispielsammlung zurate ziehen, wobei die Änderungen im Textteil der EX-RL zu beachten sind.