Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

4 Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne

Silo (Bezeichnung)

Beschickungseinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern

erledigt

Abreinigung der Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Hauptschalter abschließen.

ja

nein

Zusatzeinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen) stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.

erledigt

Austrageinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern.

ja

nein

Entleeren erforderlich

ja

nein

Atemschutz erforderlich

ja

wenn ja, Vollmaske mit Partikelfilter P2

nein

Einfahren notwendig

ja

wenn ja, zur Personensicherung Auffanggurt in Verbindung mit Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung verwenden

nein

Falls Einfahren notwendig, Sicherungsposten an der Einfahreinrichtung (Name):

Folgendes, für Zone 22 zugelassenes elektrisches Betriebsmittel (mindestens Schutzart IP 54) verwenden:

entfällt

Wer führt die Arbeiten im Silo aus? (Name/n):

Unterweisung
erfolgt am

durch

durch

Unternehmer/Beauftragter

4 Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne – Seite 2 – 01.12.2014

Hinweise:

Vorbereitung
Weitere Zufuhr von Spänegut in das Silo durch Abschalten der Beschickungseinrichtung (z.B. Transportventilator, Zellenradschleusen, Förderschnecke) verhindern.
Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des NOT-AUS-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern.
Da die Abreinigung der Filteranlage nach dem Stillsetzen der Ventilatoren automatisch anläuft, genügt das Abschalten der Ventilatoren alleine nicht!1

Arbeiten in Silos
Tätigkeiten im Inneren von Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung durchführen (Erlaubnisschein). Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten.
Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren herangezogen werden.
Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person durchführen. Nie eigenmächtig und alleine in Silos einfahren. In nicht entleerte Silos nur von oben her und nur bis zum Füllgut einfahren.
Zum Einfahren in Silos Auffanggurt in Verbindung mit einem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung verwenden. Höhensicherungsgerät an dem vorgesehenen Anschlagpunkt befestigen.

Einsteigen ohne diese Einrichtungen ist nicht zulässig.
Der Bediener der Einfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Winde nicht verlassen.
Die eingefahrene Person muss so lange mit dem Personenaufnahmemittel verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist.
Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden.
Beim Einfahren in nicht entleerte Silos Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2) tragen.
Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder verschließen.
Beseitigen von Stauungen
Stauungen im Füllgut (z.B. Spänebrücken) nur von oben oder von den vorgesehenen Podesten bzw. Öffnungen beseitigen. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten!
Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen (z.B. Stocherstangen):

Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen
Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austrageinrichtung zwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür. Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.
Löschen von Bränden im Silo
Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in die Sprühwasser-Löscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitung herstellen2.
Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Lufteintritt und Aufwirbelungen zusätzliche Explosionsgefahr besteht.

Nicht Zutreffendes streichen!

Nicht Zutreffendes streichen!