Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle

Auf Baustellen treten in Hinblick auf die Sicherstellung des Brandschutzes immer wieder Probleme auf. Zum Beispiel sind andere Nutzungsformen, temporäre Zustände, offene Brandlasten und feuergefährliche Arbeiten die Regel.

Dazu gehört auch:

  • Die Änderung der Rettungswege im Zuge des Baufortschritts bzw. sind diese noch ungeschützt (1. RW ohne Türen, keine Anleiterung möglich).

  • Nicht mehr nutzbare Flächen für die Feuerwehr z.B. durch Aufstellen von Baugeräten oder Baucontainern

  • Fehlen oder Zustellen von Brandschutzeinrichtungen

  • Geänderte Nutzung von Räumlichkeiten während der Bauzeit

Außerdem gibt es neben fehlenden Türen noch keine Schottungen in raumabschließenden Bauteilen und damit fehlt der Raumabschluss grundsätzlich bis zur Fertigstellung, wodurch ggf. alle Geschosse miteinander verbunden sind. Auch die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sind noch nicht aktiv. Was erst recht für die Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gilt.

Daraus können beispielsweise folgende Maßnahmen abgeleitet werden:

  • Ordnung auf der Baustelle sicherstellen

  • Erstellen einer BS-Ordnung Baustelle

     18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle – Seite 316 – 01.06.2015>>
  • Festlegen von Lagerplätzen vor allem für Brandlasten oder gefährliche Stoffe oder Gase

  • Freihalten der Flächen für die Feuerwehr

  • Löschwasser-, Löschmittelversorgung (Löschwasserentnahmestellen dürfen nicht verstellt werden)

  • Freihalten der Rettungswege

  • Einhalten der zutreffenden UVV

  • Einführen eines durchgängigen Schweißerlaubnisverfahrens

  • Temporäre Abschottungen von Wand- und Deckendurchführungen aller Leitungsstränge z.B. mit BS-Kissen

  • Brandschutztechnische Sicherheitseinrichtungen müssen ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.

Inwieweit solche Maßnahmen schon im BS-Konzept festzulegen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass die für den Bauzeitraum zu betrachtenden Gefährdungen bei der Konzepterstellung nicht bekannt sein können. Im BS-Konzept kann deshalb auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden.

Die für die Baustelle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind im Zuge der obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, in Abhängigkeit des Baufortschritts und der vorhandenen Gefährdungen, regelmäßig festzulegen und auf Wirksamkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

 18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle – Seite 317 – 01.09.2015<<

Anlagen

Anlage 1

Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für Standardbauten

Anlage 1b

Beispiel BS-Nachweis, Anbau Bürogebäude an den bestehen Landmaschinenhandel

Anlage 1c

Beispiel BS-Nachweis kleine Gaststätte

Anlage 2

Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb Richtlinie 01/01

Anlage 2b

Gliederung für einen Brandschutznachweis (Sonderbau)

Anlage 3

Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für einen Kindergarten

Anlage 3b

Beispielkindereinrichtung

Anlage 4

Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für ein Altenheim

Anlage 4b

Inhalte eines Brandschutznachweises für die Betreuung alter bzw. pflegebedürftiger Menschen in Gruppenwohnbereichen