18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle
Auf Baustellen treten in Hinblick auf die Sicherstellung des Brandschutzes immer wieder Probleme auf. Zum Beispiel sind andere Nutzungsformen, temporäre Zustände, offene Brandlasten und feuergefährliche Arbeiten die Regel.
Dazu gehört auch:
Die Änderung der Rettungswege im Zuge des Baufortschritts bzw. sind diese noch ungeschützt (1. RW ohne Türen, keine Anleiterung möglich).
Nicht mehr nutzbare Flächen für die Feuerwehr z.B. durch Aufstellen von Baugeräten oder Baucontainern
Fehlen oder Zustellen von Brandschutzeinrichtungen
Geänderte Nutzung von Räumlichkeiten während der Bauzeit
Außerdem gibt es neben fehlenden Türen noch keine Schottungen in raumabschließenden Bauteilen und damit fehlt der Raumabschluss grundsätzlich bis zur Fertigstellung, wodurch ggf. alle Geschosse miteinander verbunden sind. Auch die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sind noch nicht aktiv. Was erst recht für die Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gilt.
Daraus können beispielsweise folgende Maßnahmen abgeleitet werden:
Ordnung auf der Baustelle sicherstellen
Erstellen einer BS-Ordnung Baustelle
18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle – Seite 316 – 01.06.2015>>Festlegen von Lagerplätzen vor allem für Brandlasten oder gefährliche Stoffe oder Gase
Freihalten der Flächen für die Feuerwehr
Löschwasser-, Löschmittelversorgung (Löschwasserentnahmestellen dürfen nicht verstellt werden)
Freihalten der Rettungswege
Einhalten der zutreffenden UVV
Einführen eines durchgängigen Schweißerlaubnisverfahrens
Temporäre Abschottungen von Wand- und Deckendurchführungen aller Leitungsstränge z.B. mit BS-Kissen
Brandschutztechnische Sicherheitseinrichtungen müssen ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.
Inwieweit solche Maßnahmen schon im BS-Konzept festzulegen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass die für den Bauzeitraum zu betrachtenden Gefährdungen bei der Konzepterstellung nicht bekannt sein können. Im BS-Konzept kann deshalb auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden.
Die für die Baustelle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind im Zuge der obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, in Abhängigkeit des Baufortschritts und der vorhandenen Gefährdungen, regelmäßig festzulegen und auf Wirksamkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
18. Besonderheiten beim Brandschutz auf der Baustelle – Seite 317 – 01.09.2015<<Anlagen
Anlage 1 | Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für Standardbauten |
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Anlage 1b | Beispiel BS-Nachweis, Anbau Bürogebäude an den bestehen Landmaschinenhandel |
Anlage 1c | Beispiel BS-Nachweis kleine Gaststätte |
Anlage 2 | Brandschutzkonzept für gewerblich genutzte Gebäude, angelehnt an die vfdb Richtlinie 01/01 |
Anlage 2b | Gliederung für einen Brandschutznachweis (Sonderbau) |
Anlage 3 | Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für einen Kindergarten |
Anlage 3b | Beispielkindereinrichtung |
Anlage 4 | Zusammenfassung der Inhalte eines Brandschutznachweises für ein Altenheim |
Anlage 4b | Inhalte eines Brandschutznachweises für die Betreuung alter bzw. pflegebedürftiger Menschen in Gruppenwohnbereichen |