6.4.13 Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Analog zu internationalen Konsensempfehlungen)
Risikoklassen und Maßnahmen
Bei Arbeiten in Räumen mit reduziertem Sauerstoffgehalt sind die Rahmenbedingungen aus Tabelle 2 zu gewährleisten.
Für das Betreten von sauerstoffreduzierten Räumen werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Risikoklasse 1 (O2-Konzentration c ≥ 17 Vol.-%)
Unterweisung
Risikoklasse 2 (O2-Konzentration c < 17∼14,8 Vol.-%)
Unterweisung
Angebotsuntersuchung
Ausschluss von schweren Vorerkrankungen
Hierbei sollte beachtet werden, dass:
bei Risikoklasse 2 ausschließlich solche Erkrankungen in Betracht zu ziehen sind, die beim Betroffenen auch bei leichten Belastungen (z.B. eine Etage Treppen steigen) eine auffallende, als einschränkend empfundene Kurzatmigkeit verursachen;
6.4.13 Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Analog zu internationalen Konsensempfehlungen) – Seite 25 – 01.06.2016>>andere akute oder chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes) keinerlei Risikoerhöhung bedeuten und damit nicht in Betracht gezogen werden müssen.
Tab. 2: Risikoklassifikation der Exposition in sauerstoffreduzierten Räumen und Sicherheitsmaßnahmen
Risikoklasse | Sauerstoffkonzentration | Spezifische Risiken | Vorsichtsmaßnahmen |
---|---|---|---|
Klasse 1 | ≥ 17 | Kein Risiko | Unterweisung der Mitarbeiter |
Klasse 2 | 16,9–14,8 | Kein Risiko für vollschichtige Arbeiten, wenn schwere Herz- oder Lungenerkrankungen sowie schwere Anämie ausgeschlossen sind. | Angebotsuntersuchung |
Klasse 3 | 14,7–13,0 | Kein Risiko, wenn schwere Erkrankungen wie für Klasse 2 beschrieben ausgeschlossen sind. | Angebotsuntersuchung |
Wenn bei Beschäftigten bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre Beschwerden auftreten, ist der Bereich mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre umgehend zu verlassen. Tritt innerhalb von weniger als 30 Minuten völliges Wohlbefinden ein, kann der Bereich erneut betreten werden. Ist dies nicht der Fall oder sind wiederholt Beschwerden in Bereichen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre aufgetreten, so ist vor dem nächsten Einsatz eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu veranlassen.
Risikoklasse 3 (O2-Konzentration c < 14,8∼13,0 Vol.-%)
Unterweisung
Bei höherer körperlicher Belastung in sauerstoffreduzierter Atmosphäre sollte arbeitsmedizinisch eine Abschätzung der Mindestbelastbarkeit gemäß Tabelle 2 erfolgen.
6.4.13 Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Analog zu internationalen Konsensempfehlungen) – Seite 26 – 01.06.2016<<Wenn bei Beschäftigten bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre Beschwerden auftreten, ist vor dem nächsten Einsatz eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu veranlassen.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind vorzusehen, und zwar in folgenden Intervallen:
bis zum 40. Lebensjahr mindestens alle drei Jahre
nach dem 40. Lebensjahr jährlich
Richtgrößen für die körperliche Mindestbelastbarkeit:
Tab. 3: Mindestanforderungen an die körperliche Belastbarkeit für verschiedene Tätigkeiten und Höhen (Wattleistung über mindestens drei Minuten auf der jeweiligen Ergometriestufe. Die Angaben berücksichtigen einen Sicherheitszuschlag)
Arbeitsbedingungen | Minimale Belastbarkeit |
---|---|
Klasse 1 | alle Arbeiten identisch zu Meereshöhe |
Klasse 2 | Inspektion, Überwachung und ähnliche 75 W |
Mittelschwere Arbeit 125 W | |
Schwere Arbeiten (z.B. Bewegen schwerer Lasten) > 200 W | |
Klasse 3 | Inspektion, Überwachung und ähnliche 100 W |
Mittelschwere Arbeit 150 W | |
Schwere Arbeiten (z.B. Bewegen schwerer Lasten) > 200 W |