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Redaktionelle Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

vom 7. August 1996

zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)

In § 17 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird die Angabe »§ 171 des Bundesbeamtengesetzes« durch die Angabe »§ 125 des Bundesbeamtengesetzes« ersetzt.

Redaktionelle Änderung des Arbeitsschutzgesetzes – Seite 2 – 01.03.2013