Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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3.5.1 Einleitung

Arbeitsunfälle

Die Medien berichten immer wieder über tragische Arbeitsunfälle. Sehr viele Berichte betreffen Arbeitsunfälle auf Baustellen mit schweren Körperverletzungen oder sogar tödlichem Ausgang.

So zum Beispiel ein Vorfall aus dem Jahre 2004, bei dem ein Baggerfahrer beim Rückwärtsfahren mit seiner Maschine ohne Einweiser auf einer Baustelle ein sich im Gefahrenbereich befindliches Kind übersah und tödlich verletzte.

Das anschließende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ergab nicht nur menschliches Versagen, sondern auch deutliche Mängel bei der Arbeitsvorbereitung und bei der Arbeitsorganisation. Die Schuldzuweisungen der Führungskräfte zeigten außerdem, dass die Verantwortungen und Zuständigkeiten weder geregelt noch ausreichend kommuniziert waren.

Humanitäre Auswirkungen

Arbeitsunfälle, insbesondere solche mit Personenschäden oder Todesfolge, sind nahezu immer mit humanitären Auswirkungen für die Betroffenen, juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen sowie einem Imageverlust des Unternehmens verbunden.

Der Staatsanwalt ermittelt im Falle eines Unfalles nach folgenden Kriterien:

  • War der Schaden vorhersehbar?

  • War der Schaden vermeidbar?

  • War die Vermeidung zumutbar?

3 × ja heißt schuldig!

Die rechtlichen Folgen bei Versäumnissen im Arbeitsschutzbereich können ordnungs-, straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher Art sein. Hinzu kommen sicherlich noch moralische Überlegungen (z.B. Angst, schlechtes Gewissen), die im Zusammenhang mit der Organisation von Arbeitsschutz und der Wahrnehmung von Pflichten sicherlich von großer Bedeutung sind..

Gefahren identifizieren

Um das Risiko dieser gravierenden Folgen soweit wie möglich zu minimieren, ist es notwendig, die möglichen Gefahren zu identifizieren, zu analysieren, in einer eindeutigen, allgemein verständlichen Form die Beseitigung der daraus resultierenden Gefährdungen und den Schutz der Beschäftigten zu organisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu kommunizieren. Dieser Appell richtet sich sowohl an den Unternehmer und die Führungskräfte als auch die ausführenden Mitarbeiter und verbin-3.5.1 Einleitung – Seite 2 – 01.11.2010det sämtliche Unternehmensebenen in Form einer Linienverantwortung. Unterstützt werden sie dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten.

Pflichtverletzungen

Die Verantwortungsproblematik im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den sich eventuell bei Pflichtverletzungen ergebenden Rechtsfolgen wird ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten behandelt. Dieses Thema lässt sich jedoch wegen der Komplexität der Fragestellungen nicht in allen Details und Bezügen darstellen, so dass sich die Ausführungen auf das Wesentliche beschränken.

Es wird ein Überblick über die Verantwortungsträger und ihre Verantwortungsbereiche gegeben und darüber, welche rechtlichen Überlegungen die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu beachten haben. Außerdem werden die Konsequenzen bei Pflichtverstößen im Arbeitsschutzrecht erläutert. Dabei werden Zusammenhänge dargestellt, Prinzipien aufgezeigt, Verständnis vermittelt und zum Denken angeregt.