Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Vorbemerkung 2/2.8

Siehst du, wie die Flammen lecken,
Züngeln und die Zunge blecken,
Wie das Feuer tanzt und zuckt,
Trockene Hölzer schlingt und schluckt?

(James Krüss)

Dieser Beitrag befasst sich mit der Brandermittlung. Von der Allgemeinheit und selbst innerhalb der Strafverfolgungsbehörden wird dieser Materie nicht jener Stellenwert eingeräumt, welcher ihr ohne Zweifel zukommen müsste. Das Ziel dieses Beitrages ist es, die Besonderheiten von Ermittlungen nach einem Brandfall aufzuzeigen.

Der volkswirtschaftliche Schaden, welcher jährlich in Deutschland durch Brände verursacht wird, ist immens hoch und wird von der Allgemeinheit stark unterschätzt. Speziell im städtischen Bereich wird dieser Problematik geringe bis fast keine Beachtung geschenkt. Ungeachtet dessen verursachen viele Brände menschliches Leid in verschiedenen Facetten, sei es, ein Menschenleben beklagen zu müssen oder die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz eines Einzelnen. Aus der Sicht der Bevölkerung besteht im Blick auf das allgemeine subjektive Sicherheitsgefühl des Einzelnen jedoch der Wunsch, die auslösende Ursache eines jeden Brandfalles zu ermitteln.

Für die Ursachenerforschung ist ein Grundwissen in den verschiedensten technischen Wissensgebieten notwendig, weil die einzelnen Brände durch eine Vielzahl von unterschiedlichsten Zündquellen initiiert werden können. Es ergeben sich dabei für den ermittelnden Beamten schwierige Fragen technischer wie naturwissenschaftlicher Art, die eine exakte, gesicherte Beantwortung erfordern. Die Feststellung der relevanten Zündquellen als mögliche auslösende Ursache ist gerichtsverwertbar zu bearbeiten und zu dokumentieren. So gibt es für Brandermittlungen unterschiedliche Vorgangsweisen, im Arbeitsablauf, bei den Ursachenerforschungen sowie den Erhebungen nach Brandereignissen. Dies ist zu einem Teil durch die unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Ermittlungsbehörden und zum anderen Teil durch die regional bedingten Unterschiede begründet.

Im Unterschied zu anderen Strafrechtsdelikten muss der Brandermittler im Zuge seiner Untersuchungen an der Brandstelle erst mal herausfinden, ob überhaupt im gegenständlichen Fall ein strafrechtlich relevantes Delikt vorliegt. Das heißt, er muss die Tat erst einmal suchen und verifizieren, bevor weitere Ermittlungen nach dem oder den Tätern getätigt werden.

Der Beitrag ist eine Zusammenfassung aus Lehrveranstaltungen des Autors an der Landespolizei-/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung -Fachbereich Polizei Rheinland-Pfalz, der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung – Fachbereich Polizei Schleswig-Holstein, der Polizei- Vorbemerkung 2/2.8 – Seite 2 – 01.12.2010>>akademie Baden-Württemberg, der Bundespolizeiakademie Lübeck und der École de Police Grand Ducale Luxembourg sowie dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

Einleitung

Innerhalb der polizeilichen Ermittlungsarbeit gibt es nur wenige Deliktarten, die im Sinne ihrer Aufklärung so schwierig, so interessant und vielschichtig sind wie die Bearbeitung von Brandereignissen. Sie stellt für die ermittelnden Beamten eine besondere Herausforderung dar. Dabei ist die Brandursachenermittlung in vielfacher Hinsicht eine besondere Herausforderung. Insbesondere Brände mit hohem Sach- und möglicherweise Personenschaden oder Wiederholungsgefahr verlangen bei durch Feuer, Löscharbeiten und Wiederaufbau zerstörten Spuren eine schnelle und gesicherte Beweisführung. Hinzu kommt der Druck der Öffentlichkeit, die an Bränden von Beginn an ein besonderes Interesse zeigt. Aus diesem Grund ist die Untersuchung der Brände eines der schwierigsten Gebiete der Kriminalistik. Leider wird die Ermittlung und Sachbearbeitung von Bränden und Explosionen oft grundlos und unberechtigterweise unterschätzt.

scheuermann_33485_02_08_00_001.gif
Abb. 1: Brandermittlung vor Ort

Auf der anderen Seite wird die Beurteilung von Brandgeschehen aufgrund der zunehmenden Vielfalt an möglichen Brandursachen und brennbaren Stoffen immer komplizierter. Abgesehen von der verhältnismäßig geringen Anzahl von Bränden, die durch technische Defekte (Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Verschleiß etc.) und Naturgewalten, wie Blitzschlag, Sonneneinwirkung oder Erdbeben, ausgelöst werden, gilt der Mensch als Hauptverursacher von Bränden.

 Vorbemerkung 2/2.8 – Seite 3 – 01.12.2010<<

Bei einer Straftat werden Beweise und Spuren gesichert. Nicht selten fallen aber Spuren bei Bränden, die das Feuer nicht zerstört hat, den Löscharbeiten und manchmal auch unsachgemäßen Sicherungsmaßnahmen im polizeilichen »ersten Angriff« zum Opfer. Dann erst beginnt im Brandschutt die eigentliche Arbeit des Brandermittlers: die Ursachen des Brandes zu ermitteln und ggf. den Täter zu überführen. Die Untersuchung von Bränden und Explosionen ist auch gegenüber anderen Straftaten komplizierter und aufwendiger. Die Untersuchung von Bränden erfordert von Brandermittlern allseitige naturwissenschaftliche Kenntnisse, eine hohe fachliche Qualität als Kriminalist, Ausdauer, Aufmerksamkeit und vor allem geistige und physische Mobilität.