Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts

Amerikanischen Statistiken zufolge resultieren rund 70 % der Schäden in der Industrie unmittelbar aus menschlichem Versagen. Im »worst case« verursachen Mitarbeiter und Fremde ein Schadenereignis, im »günstigeren« Fall vergrößern sie nur den Schadenumfang durch falsche Reaktionen oder Unkenntnis.

Das Risiko ist bekannt. Parallel zur umfangreichen Palette der technischen Sicherheitsvorkehrungen stehen zahlreiche Ansätze zur Beeinflussung des Sicherheitsverhaltens von Mitarbeitern und Externen zur Verfügung. Um die notwendige Balance zu halten, ist es notwendig, sich im Brandschutz mit der effizienten Nutzung der zahlreich vorhandenen Softfacts zu beschäftigen, die für den Alltagsbetrieb zur Verfügung stehen. Gemäß Adams armortisiert sich der »Invest« in die weichen Faktoren der Sicherheit meist wesentlich effizienter als die ultimative Verbesserung einer bereits vorhandenen (Sicherheits-)Technik.

Was sind Softfacts?

Softfacts sind keinesfalls zu verwechseln mit der für die Gefahrenabwehr notwendigen Software von Rechnersystemen. Unter dem Begriff Softfacts werden vielmehr alle Bindeglieder und »weichen Faktoren« in der Brandschutzorganisation subsummiert, wie Elemente der Ablauforganisation (Verfahrens- oder Betriebsanweisungen, Qualitätssicherung), Dokumentationen, Protokolle, Handbücher, Beauftragtenwesen, Workshops, Sicherheitsgespräche, d.h., alle Mittel der modernen Erwachsenenbildung, Kennzeichnungen, Regeln und Hinweise, Commitments, Leistungs- und Betriebsvereinbarungen, Verträge, Fehlerquellenhinweise, Begehungen, Analysen, Audits, Training, Weiterbildung, Simulation und Übungen für Mitarbeiter und Profis der Gefahrenabwehr, sicherheitstechnische Koordination, informelle Kontakte und Zusammenarbeit mit Behörden, Consulting-Unternehmen, Versicherungen und Auswertung von allgemein verfügbaren Quellen.

Abstrakt betrachtet, existieren in der Gefahrenabwehr zwei große Beziehungskreise (s. Abb. 1), die im Unternehmen individuell zu berücksichtigen sind. Im Kreis 1 greifen Bausubstanz, Technik und Organisation ineinander. Zusätzlich müssen im Kreis 2 das unterschiedliche Wissen, Können, Streben der internen und externen Partner, d.h., Mitarbeiter, Externe und Gefahrenabwehrkräfte, berücksichtigt werden. Für Gefahrenabwehrkräfte ist dabei additiv zur notwendigen Langfristmotivation für Routineaufgaben die Schnelligkeit und Sicherheit in der Handhabung von Ausnahmesituationen gefragt. In den zunehmend existierenden fraktalen Organi- 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 2 – 01.02.2011>>sationsformen von Großunternehmen multiplizieren sich zudem diese Beziehungskreise, die operative Eigenverantwortung verlangt nach einem koordinativen Überbau.

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Abb. 1: Beziehungskreise in der Gefahrenabwehr

Der bewusste Umgang mit Softfacts in allen Facetten und über alle Anwendungsebenen hinweg bringt der Gefahrenabwehr eine zusätzliche Hebelwirkung in Verbindung von Technik und Organisation. Zudem bedeutet er für Mitarbeiter und Führungskräfte eine permanente, aktive Beteiligung an der Sicherheitsorganisation. Er ergänzt wirkungsvoll technische Sicherheitsmaßnahmen und vermeidet, dass infolge vermeintlich ausgereifter Technik das Sicherheitsbewusstsein sinkt. Bewusster Umgang mit Softfacts erhöht insgesamt die Chancen für das Unternehmen, mit Risiken kompetent umzugehen (Abb. 2).

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Abb. 2: Risikoentwicklung durch Einsatz oder Vernachlässigung von Softfacts
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Umgang mit Softfacts

Sicherheitsthemen müssen vermarktet, der Einsatz von Softfacts gesteuert werden. Die Marketing-Definition der American Marketing Association

»Marketing is the process of planing and executing the conception, pricing, promotion, and distribution of ideas, goods and services to create exchanges that satisfy individual and organizational objectives«

gilt selbstverständlich auch in diesen Kontext. Diese Aufgabe kommt primär der Gefahrenabwehrorganisation zu.

Erster Schritt ist die Analyse der Palette an Softfacts. Diese verbergen sich in allen konkreten Ressourcen der Brandschutzorganisation. Zum Beispiel in der Verkehrsicherungspflicht für ein Areal, in der Beschilderung, Zugangskontrollverfahren, Aktivitäten des Werkschutzes und Einweisung von Betriebsfremden. Dazu kommt die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten oder Integration dieser Aufgabe in die Stellenbeschreibungen anderer Fachkräfte für Sicherheit. Kernaufgaben bezogen auf Softfacts sind:

  • Mitwirkung bei Planung

  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

  • Analyse von Brand- und Explosionsgefahren

  • Zusammenarbeit mit der Brandschutz-Behörde und der Feuerwehr

  • Aufstellen des Brandbekämpfungsplanes und Alarmplanes sowie

  • die Ausbildung von Mitarbeitern

Weiter gehören Betriebsvereinbarung mit sicherheitstechnischen Inhalten in Form einer Brandschutzordnung dazu und Kennzeichnung feuer- und explosionsgefährdeter Bereiche, des Rauchverbotes, der Rettungswege und das Zugangsverbot für Unbefugte. Verbindliche Festlegung der Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen für die Durchführung von Feuerarbeiten sind genauso Bestandteile wie die Regelungen für den Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (private Haushaltsgeräte der Mitarbeiter).

Regelmäßige Durchführung von internen Betriebsbegehungen unter Einbindung der für den Bereich direkt und indirekt zuständigen Personen gehören ebenso dazu wie präventive Erfassung und Bewertung sicherheitstechnischer Kenndaten von Gefahrstoffen, die Verwendung eines Lagerklassensystems bei der Lagerung von Gefahrstoffen, unter Beachtung der Einlagerungsbedingungen sowie der Zusammenlagerungsverbote.

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Weitere Punkte sind:

  • Vorhaltung der DIN-Sicherheits-Datenblätter

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Vorhaltung von Entsorgungsdatenblättern für eingesetzte Produkte und Annahmebedingungen beim Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle

  • Sortiervorschriften

  • Verpackungs- und Transportvorschriften

  • Vorhaltung eines eigenen integrierten Sicherheits-Informations- und Managementsystems mit speziell für den Alarmfall aufgearbeiten Daten von Alarmmeldungen an einen Sicherheitsdienstleister

Zudem:

  • Ausarbeitung eines Brandschutzplans und eines Gefahrenabwehrplanes

  • Aushang von Rettungswegsplänen, Vorhalten von Infrastrukturplänen, Vorbereiten von Ausbreitungsszenarien für Standard-Windrichtungen

  • Durchführen regelmäßiger Betriebsbesichtigungen und Übungen der zuständigen Feuerwehr sowie

  • praktische Unterweisung der Mitarbeiter und Fremdfirmen in der Handhabung von Feuerlöschgerät, Sicherheitseinrichtungen und das Benutzen von Rettungswegen

Zu achten ist auf das Regeln der sicherheitstechnischen Koordination bei der Zusammenarbeit im Betrieb, auf die Verpflichtungserklärung für Fremdfirmen als Bestandteil des Werkvertrages mit umfassenden Hinweisen auf Sicherheitsmaßnahmen und Pflichten, Information und Warnung von Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, das Beachten des festgelegten Meldeverfahrens gegenüber Behörden und Sachversicherungen, die aktive Kommunikation mit Medien nach vorher fixierten Kriterien, die griffbereite Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Prüfprotokolle. Dokumentationen sind regelmäßig zu aktualisieren und der Verteiler zu überprüfen. Die Brandschutzmaßnahmen gehören in Qualitätssicherungssysteme nach DIN EN ISO 9001 integriert. Erkenntnisse aus EU-Öko-Audits oder Kunden-Audits sollen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen genutzt werden und die frühzeitige Einbindung des Verantwortlichen für Brand- und Explosionsschutz in Planungen und behördliche Genehmigungsverfahren ist selbstverständlich.

Risikofähigkeit der Mitarbeiter

Im betrieblichen Alltag handeln Menschen nach Verhaltensmustern: Training und Drill beispielsweise, indem sie Merkmalsanordnungen durch Signale aufnehmen und auf der Basis erlernter Muster umsetzen. Regeln, indem sie einen Zustand identifizieren, Zustand und Aufgabe assoziieren und gespeicherte Regeln für die Umsetzung verwenden. Wissen und Erfah- 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 5 – 01.02.2011<<>>rung, indem sie einen Zustand identifizieren, die Schutzziele kennen und diese eigenständig in vernetztes Handeln umsetzen.

Effizienz in der Nutzung von Softfacts bedeutet, sich diese Rangfolge für die Praxis zu Nutze zu machen. Auch wenn grundsätzlich ein Handeln mit Wissen und Erfahrung wünschenswert wäre, kommt Training und Drill nicht generell ein negativer Beigeschmack zu, die kompetente Handhabung von Feuerlöschern kann hierfür beispielhaft stehen. Ferner ist auch in der Gefahrenabwehr zu berücksichtigen, dass die Informationsflut überproportional wachsende Anforderungen stellt und stellenweise Vereinfachungen sinnvoll sind.

Fehlerhafte Handlungen von Menschen lassen sich systematisieren. In diesem Kontext entstehen Brände durch Unkenntnis der Gefahren, Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit, Leichtsinn, Vergesslichkeit, mangelhafter Aufsicht, Nichtbeachtung von Hinweisen und Verboten, mangelhafter Disziplin, Unordnung und fehlender Sauberkeit sowie Brandstiftung und Sabotage.

Risikoprofile zu verdeutlichen heißt auch, die Unternehmensphilosophie auf die Sicherheitsorganisation zu übertragen.

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Abb. 3: Risikoprofile

Beispiele für diversifizierte Risikokompetenz sind die Verwendung von checklistenartig aufgebauten Formularen für Feuerarbeiten, die es dem Betrieb erlauben, selbstständig die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen zu beurteilen. Weiter ist eine standardisierte Vorgehensweisen für die Abschaltung von Gefahrenmeldeanlagen aus betrieblichen Gründen sinnvoll, die die End-to-pipe-Verantwortung stärken und diese nicht an die Gefahrenabwehr zurückdelegieren, wie auch die gegenseitige Abstimmung von Leistungsvereinbarungen und der bewusste Einkauf von Sicherheitsleistungen im Bedarfsfall.

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Sollen Führungskräfte und Mitarbeiter mit Risiken bewusst und systematisch umgehen, bedarf es der Diversifikation der Verantwortung. Risikokompetenz muss in die Bereiche, an die Basis der Entscheidungen, verlagert werden und darf nicht als Herrschaftswissen auf wenige Sachverständige konzentriert bleiben. Nur auf dem Fundament einer ausreichenden Information entstehen für den Einzelnen Beurteilungsmöglichkeiten, die nachfolgend Handlungsbereitschaft erzeugen.

Aufbereiten und Nutzen

Grundsätzlich sind mit jedem Vorgang der Gefahrenabwehr Softfacts verknüpft. In der Praxis sind jedoch gewisse Ansätze besonders wertvoll. So der Aufbau eines Führungssystems mit Abgrenzung der Verantwortungen und schriftlicher Pflichtenübertragung der Aufgaben in der Sicherheitsorganisation. Die persönliche Übertragung als Anhang zum Arbeitsvertrag sichert die notwendige Aufmerksamkeit. Hintergründe und Inhalte müssen in einem Mitarbeitergespräch erläutert werden. Verantwortung muss immer mit der erforderlichen Kompetenz gekoppelt sein.

Hilfreich ist die Veröffentlichung neutralisierter Stellenbeschreibungen bezogen auf die sicherheitsrelevanten Aufgaben in allen Hierarchieebenen. Ebenso notwendig ist die namentliche Veröffentlichung der Aufgabenträger in den Bereichen. Führungssystem und Stellenbeschreibungen sind in der Regel nicht spezifisch auf den Brandschutz, sondern in Synergie allgemein auf die Sicherheit (Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz, Security) auszurichten.

Im Rahmen einer allgemeingültigen Betriebsvereinbarung kann die Brandschutzordnung im Unternehmen installiert werden. Sofern in Absprache mit der örtlichen öffentlichen Feuerwehr, die in der Regel sehr dezidierte Vorstellungen an Teil A (Schnellinformation) der Brandschutzordnung hat, umsetzbar, können auf dem Aushang weitere betriebsspezifische Hinweise ergänzt werden. Der Aushang kann zudem jedem Mitarbeiter bei Arbeitsantritt als persönliches Exemplar ausgehändigt werden.

Die Zusammenfassung aller Verfahrensbeschreibungen zur Sicherheitsorganisation und der Darstellung der Verantwortung für bestimmte Abläufe (Matrix) in einem Handbuch schafft Transparenz auch für seltene Bedarfsfälle. Der Eintritt neuer Mitarbeiter in das Unternehmen sollte von einem Sicherheitsgespräch begleitet sein. Hierin können allgemeine Regeln und betriebsbespezifische Besonderheiten dargestellt und erläutert werden. Dem Mitarbeiter wird das Interesse des Betriebes deutlich, wenn organisatorische Sicherheitsfragen in einem Gespräch und nicht durch die unpersönliche Überlassung eines Handbuches erläutert werden. Außerdem eröffnet das Gespräch Chancen zur Rückfrage, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen von Anfang an auszuschließen (Abb. 4).

Arbeitsplatz- oder abteilungsbezogene Sicherheitsgespräche können bei Bedarf oder nach einem festen Rhythmus durchgeführt werden, um Schwachstellen zu erkennen oder den Mitarbeiter dauerhaft zu sensibilisie- 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 7 – 01.02.2011<<>>ren. Den Einsatz von Fremdfirmen mit einem vorbeugenden Sicherheitsgespräch zu kombinieren, hilft, werkunerfahrene Arbeitnehmer mit den notwendigen Regeln und Informationen zu versorgen und ortskundig zu machen. Die Effizienz von Sicherheitsgesprächen lässt sich nachhaltig verbessern, wenn die Teilnahme in einem Anwesenheitsprotokoll persönlich gegengezeichnet werden muss.

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Abb. 4: Kennzeichnung, Klassifizierung und Regeln

Sicherheitshinweise an Fremdfirmen werden seitens des Einkaufs in der Regel mit dem Auftrag versandt und müssen vom Auftragnehmer unterschrieben zurückgegeben werden. Erfahrungsgemäß verbleiben diese Unterlagen beim Auftrag und erreichen nicht die ausführenden Personen, schon gar nicht, wenn diese als Subunternehmer zum Einsatz kommen. Deshalb sollten praktische Informationen aus den umfassenden Sicherheitshinweisen extrahiert und den Ausführenden vor Arbeitsbeginn durch den Projektleiter ausgehändigt werden. Wird der Projektleiter persönlich tätig, ist gleichzeitig sichergestellt, dass er als Ansprechpartner bekannt ist und wie er bei Problemen kontaktiert werden kann.

Erlaubnisscheine, insbesondere die Freigabe für Feuerarbeiten, sollten checklistenartig alle relevanten Punkte ansprechen. Die Checkliste gewährleistet, dass kein wesentlicher Aspekt vergessen wird, und sensibilisiert zudem hinsichtlich der Notwendigkeit der Freigabe. Mit ihren Unterschriften bestätigen alle Beteiligten, dass sie die Lage verantwortungsbewusst geprüft und die Arbeit freigegeben haben. Aus diesem Grund dürfen Erlaubnisscheine auch nicht über längere Fristen pauschal ausgestellt werden, sondern müssen sich immer auf die konkrete Situation beziehen.

Kennzeichnungen, Klassifizierungen, Regeln müssen allen betroffenen Personen transparent sein, wenn die erwünschten Effekte eintreten sollen.

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Workshops, als Instrument der modernen Erwachsenbildung, sind besonders wertvoll, um Brandschutzwissen zu vermitteln, da sie keine Einbahnstraße bilden, sondern dem Moderator direkt ein Feedback geben. Szenarien, z.B.: »Stellen Sie sich vor, Sie sind im fünften Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes und entdecken einen Entstehungsbrand«, helfen den Mitarbeitern, vorab erworbenes theoretisches Wissen in einen praktischen Handlungsablauf umzusetzen. Rollenspiele: »Sie haben eine neuen Mitarbeiter. Erläutern Sie ihm in einem Kurzgespräch die wesentlichen Punkte der Brandschutzordnung«, lassen den Moderator erkennen, wie Wissen aufgenommen und weitergegeben wird. Gruppenarbeiten zur Thematik »Rauchverbot – Raucherlaubniszonen« schaffen Akzeptanz und prägen wichtige sicherheitstechnische Sachverhalte individuell ein.

Mit Plakaten an den Werktoren oder Aushängen in Betrieben können Schwerpunkte thematisiert werden. Hier ist ein Schulterschluss mit dem Arbeitsschutz sinnvoll, der durch die Berufsgenossenschaften mit entsprechenden Arbeitshilfen unterstützt wird. Als Daueraushang kann etwa die Brandschutzordnung auf allen Anschlagbrettern vorhanden sein. Die betriebsinterne Nutzung der Themen der bundesweiten Brandschutzwoche kann zusätzliche Aufmerksamkeit erbringen, da die Vorarbeit der öffentlichen Medien im Regelfall bereits eine Grundlage gelegt hat.

Aktionen zur Beseitigung von Fehlerquellen ermöglichen eine frühzeitige, präventive Einflussnahme auf Mängel und die Nutzung der Kreativität der Belegschaft auch im Sicherheitswesen. Wichtig ist, dass die Bewertung der Vorschläge objektiv erfolgt und Vorschläge seitens der Sicherheitsorganisation nicht als Kritik verstanden werden.

Auch die konsequente Auswertung von Einsatzberichten kann wertvolle Hinweise auf neue Risiken/Gefahrenstellen geben und den Handlungsspielraum erweitern. Memos an die betrieblich Zuständigen oder auch Informationskampagnen für die Belegschaft (»Ereignisse mit Beispielcharakter«) können hieraus abgeleitet werden. Wird die Information mit Fotos unterstützt, steigt der Erfolg rapide.

Eine neue Plattform zur Einbindung der Mitarbeiter in die Brandschutzarbeit stellt ein unternehmensinternes Intranet dar. Dieses ist jederzeit von jedem Mitarbeiter individuell aufrufbar und ist entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen nutzbar. Somit stellt das Intranet eine wertvolle Ergänzung dar. Neuigkeiten können wirkungsvoll (Foto, Kurzvideo, Grafik) präsentiert werden, dauerhaft wichtige Arbeitsunterlagen (Erlaubnisscheine, Aushänge, Formulare) als File herunterladbar integriert werden. Links zu Quellen im Internet können einfach, d.h., auch ohne allgemeine Freigabe des Internets für alle Mitarbeiter, geöffnet werden. Ferner besteht die Möglichkeit über ein sicherheitsorientiertes Chat-Forum unkomplizierte Hilfestellung zu bieten, die das innerbetrieblich verfügbare Wissen optimal ausnutzt. Die Risikofähigkeit des Unternehmens wird deutlich gestärkt (Abb. 5).

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Abb. 5: Risikofähigkeit eines Unternehmens

Für den Ernstfall vorbereitete Pressetexte (Module), die nur noch mit den aktuellen Daten ergänzt werden müssen, ermöglichen schnelle kompetente Reaktionen gegenüber den Medien, minimieren Fehldarstellungen mit nachträglichem Erklärungsbedarf und beinhalten einen deutlichen Immageeffekt.

In sorgfältig erarbeiteten Verträgen und Leistungsvereinbarungen (LV) sind Softfacts in konzentrierter Form enthalten. Die Arbeit mit den Inhalten wird vereinfacht, wenn die Darstellung in Form einer Matrix erfolgt, die Leistung, Leistungsdarstellung, Leistungspartner und die Kosten übersichtlich auflistet. In der Regel besteht die Gefahr, dass Verträge und LVs nach Abschluss in den kaufmännischen Akten verschwinden. Wichtig ist aber, dass die Transparenz der Leistung in der praktischen Arbeit gegeben ist.

Die Informationsflut in der Gefahrenabwehr und die Komplexität von Vorschriften verkompliziert für den Einzelnen die ganzheitliche Bearbeitung von Fragestellungen und Projekten. Beispiel hierfür sind die zahlreichen Loseblattsammlungen, deren Unterhalt erhebliche Kosten verursacht, deren Aktualisierung trotzdem immer nachhinkt und deren Volumen einen gezielten Zugriff erschwert. Hilfe kommt einerseits durch die zunehmende Verfügbarkeit dieser Sammlungen auf CD-ROM mit umfangreicher Suchunterstützung sowie durch die Angebote im Internet. Praktische Übungen, kombiniert mit Vorführungen, vermitteln Sicherheit im Umgang mit der Technik.

Effizienz von Softfacts

Selbstverständlich stellt sich die Frage nach der Messbarkeit der effizienzten Umsetzung von Softfacts. Auch wenn hierfür kein verbindliches Maß- 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 10 – 01.02.2011<<>>system existiert, lassen sich Vorteile identifizieren und teilweise auch konkret fixieren. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:

Im Zuge von Stabsrahmen- oder praktischen Einsatzübungen kann die Nachvollziehbarkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen, deren Verständlichkeit und Vollständigkeit am aktiven Tun (Schnelligkeit, Notwendigkeit für Diskussionen und Nachfragen) der Übungsteilnehmer beurteilt oder nachträglich durch Interviews mit den Teilnehmern erfragt werden.

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Abb. 6: Aufwand-Nutzen-Matrix für Softfacts

Nach konkreten Ereignisse können die Handlungen von Mitarbeitern und Führungskräften nachvollzogen werden. Hat die Räumung rasch und reibungslos funktioniert, war die Vollzähligkeitskontrolle erfolgreich? Wurden bereitgestellte Einsatzmittel (Feuerlöscher oder manuell zu bedienende Sicherheitseinrichtungen) bestimmungsgemäß verwendet? Erfolgte die Alarmierung von Hilfskräften mit allen notwendigen Informationen? Insbesondere der korrekte und selbstbewusste Einsatz von Handfeuerlöschern kann statistisch Aufschluss über die Effizienz der Brandschutzausbildung der Mitarbeiter geben.

Die Resultate externer Audits (Qualitätswesen, Safety) von Versicherungen, Behörden oder Kunden beinhalten immer häufiger organisatorische Fragestellungen. Können hierfür zufriedenstellende, beweisbare Antworten gegeben werden, fördert dies das Image und kann sich sogar positiv auf das Rating auswirken. Zum Beispiel belohnen die Prämienrichtlinien der Sachversicherer organisatorische Maßnahmen über einen Punktekatalog, dessen Ergebnis bei der Prämienfindung berücksichtigt wird.

In Kombination mit installierter Technik kann eine zuverlässige Anwendung von Softfacts auch die kaufmännische Entscheidung über die Höhe von Selbstbehalten in der Sachversicherung positiv beeinflussen und damit direkt zu Kosteneinsparungen führen. Dieser Aspekt kann auf den Ver- 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 11 – 01.02.2011<<>>zicht von Versicherungsleistungen erweitert werden, wenn nur Schäden geringer Tragweite erwartet werden.

Im Rahmen von Due-Dilligence-Betrachtungen kann die sorgfältige Analyse der Technik und der Softfacts dazu beitragen, dass Überraschungen nach der Übernahme ausbleiben und das Gesamtbild um den Aspekt Sicherheit ergänzt wird. Die Akzeptanz der Brandschutzarbeit im Intranet lässt sich über die Anzahl der Seitenaufrufe messen. Im Projektmanagement bewirkt der koordinierte Einsatz von Softfacts die Reduzierung von Schnittstellen, Fehlermöglichkeiten und damit letztlich Einsparungen an Zeit und Kosten. Zusätzliche Vorteile können entstehen, wenn im Rahmen des Facility Managements Softfacts koordiniert längerfristig berücksichtigt werden.

Für die Gefahrenabwehrorganisation kann sich der effiziente Einsatz von Softfacts innerbetrieblich in zusätzlicher Akzeptanz und nach außen, bei Benchmarkingprozessen, in Form positiver Bewertung auswirken.

Zwecks Reduzierung von Schnittstellen, der Nutzung von Synergien von Commitments können im Selbstcheck regelmäßig formale organisatorische Rahmenbedingungen abgeprüft werden:

  • Ist die Sicherheitsorganisation nachvollziehbar strukturiert (Aufbau- und Ablauforganisation) und dokumentiert?

  • Sind Verantwortung und Kompetenz den betroffenen Mitarbeitern transparent?

  • Ist bekannt, welche Ansprechpartner in-house-consulting (Safety, Security, Umweltschutz, Brandschutz) betreiben?

  • Haben die Mitarbeiter kommunizierte Sicherheitsziele als Teil der Unternehmenspolitik verstanden und akzeptiert?

  • Gibt es ein Feedback?

  • Werden Mitarbeiter und Fremdfirmen entsprechend ihrem Wissen und Fähigkeiten für sicherheitsrelevante Arbeiten eingesetzt?

  • Erfolgt eine laufende Schulung in Sicherheitsthemen?

  • Werden sicherheitsrelevante Aufgaben zwischen Stab- und Fachabteilungen koordiniert?

  • Sind informelle Kontakte im Zuge von Projekten üblich?

  • Besteht eine externe Kommunikation in Sicherheitsfragen und mit Behörden im Erfahrungsaustausch mit Partnerunternehmen und Lieferanten?

  • Sind sicherheitsrelevante Prozeduren standardisiert und dokumentiert?

  • Bestehen dabei Anweisungen für den Normal- und Ausnahmefall?

  • Sind die Festlegungen den Mitarbeitern bekannt?

  • Sind Mitarbeiter angehalten, kritische Prozesse zu hinterfragen?

  • Besteht der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung?

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  • Akzeptieren Mitarbeiter ihre Verantwortung für persönliche Aktionen (Ownership-Prinzip)?

  • Sehen sie Sicherheitsprobleme im ganzheitlichen Ansatz?

  • Werden Sicherheitsfragen auch in zeitkritischen Projekten berücksichtigt?

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Abb. 7: Management – Kompetenz: Erfahrung

Hard- und Software für die Gefahrenabwehr sowie die zugehörigen Wartungsverträge und Updates lassen sich käuflich erwerben. Die Arbeit mit und an den Softfacts der Brandschutzorganisation ist zweifelsohne komplexer, zeitintensiver und individueller. Erfolge stellen sich ein, wenn sie langfristig verstetigt ist, statt nur punktuell mit plakativen Aktionen Aufmerksamkeit anzustreben.

Die nachfolgenden Kapitel sind Bausteine zur Umsetzung komplexer Softfacts und bieten entsprechende Hilfestellung.

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2.2.1.1 Brandgefährdungsbeurteilung

Durch die Brandgefährdungsbeurteilung soll festgestellt werden, ob durch eine Brandgefährdung und den damit einhergehende Folgen wie Wärme oder Brandrauch die Sicherheit oder Gesundheit von Beschäftigten, von Dritten oder der Umwelt gegeben ist. Eine Brandgefährdung kann bestehen, wenn brennbare (entzündbare) Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit einer Brandentstehung gegeben ist. So ist es definiert in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2 »Schutz bei Entstehungsbränden«. Auf der Basis der Technischen Regeln für Gefahrstoffe »Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen« (TRGS 400) Ziffer 6.5 wird zur Brandgefährdung festgelegt:

6.5 Physikalisch-chemische und sonstige durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen (Auszug)

(1) Bei der Beurteilung physikalisch-chemischer Gefährdungen sind Brand- und Explosionsgefahren sowie sonstige durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen zu berücksichtigen.

(2) Brand- und Explosionsgefahren können z.B. entstehen durch

  1. 1.

    explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe,

  2. 2.

    brennbare Gase, feste Stoffe und Flüssigkeiten (auch wassermischbare, die entzündlich sind), insbesondere hochentzündliche, leichtentzündliche oder entzündliche im Sinne von § 4 Nr. 3 bis 5 der Gefahrstoffverordnung,

  3. 3.

    selbstentzündliche Stoffe (pyrophore und selbsterhitzungsfähige Stoffe),

  4. 4.

    Stoffe, die in Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln,

  5. 5.

    aufgewirbelte brennbare Stäube,

  6. 6.

    Stoffe mit brandfördernden Eigenschaften,

  7. 7.

    chemisch oder thermisch instabile Stoffe (z.B. selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide) oder

  8. 8.

    gefährliche exotherme Reaktionen.

(3) Hinweise zur Beurteilung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären und zu entsprechenden Schutzmaßnahmen geben die TRGS 720, 721 und 722.

Auf der Basis der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 »Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung« wird die Brandgefährdungsbeurteilung durchgeführt.

Es ist eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die alle für die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung eines Brandes relevanten Faktoren umschließt. Für die ganzheitliche Beurteilung der Brandgefährdung sind insbesondere von Bedeutung (Abb. 1):

 2.2.1 Brandschutz: Organisation – Nutzung von Softfacts – Seite 14 – 01.02.2011<<
  • die vorhandenen Stoffe

  • die Arbeits- und Verfahrensbedingungen

  • die eingesetzten Arbeitsmittel und Anlagen

  • die überwachungsbedürftigen Anlagen

  • die baulichen Gegebenheiten

  • die Arbeitsumgebung und

  • mögliche Wechselwirkungen untereinander

Der nachstehende Überblick in Abbildung 1 zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise einer Brandgefährdungsbeurteilung.

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Abb. 1: Verfahrensschema Brandgefährdungsbeurteilung

Hilfreiche Literatur:

BGI 560 »Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz«, Vereinigung der Metall Berufsgenossenschaften, zu beziehen beim Carl Heymanns Verlag, Köln.