Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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Vakuum-Thermoprozessanlage

Einrichtung, die gegenüber der allgemeinen Atmosphäre abgedichtet ist und ständig oder in einigen Prozessstufen unterhalb des Atmosphärendrucks arbeitet. Zu ihr gehören die Vakuumpumpenanlagen, die Einrichtungen zum Beschicken und Entnehmen und die elektrischen Steuerungen.

Validierung

Bestätigung durch Untersuchung (z.B. Tests, Analysen), dass das SRECS die Anforderungen zur funktionalen Sicherheit der spezifischen Anwendung erfüllt.

Ventilation

Aufrechterhaltung einer Druckdifferenz zwischen der umgebenden Atmosphäre und dem Innenraum der transportablen ventilierten Räume (TVR) durch ständiges Durchspülen mit Zündschutzgas. Zweck ist die Verdünnung jeder potenziellen begrenzten Freisetzung innerhalb des TVR auf einen sicheren Wert. Dieses Verfahren ist nur auf die Zündschutzarten v2, v3 und v4 anwendbar.

Bemerkung: Der Ausdruck »Ventilation« wird in der Norm DIN EN 50381 als Bestandteil des Explosionsschutzes gebraucht. Anerkanntermaßen kann Ventilation auch zur Sicherstellung einer geeigneten Luftqualität für das Personal dienen, ebenso wie zur Aufrechterhaltung einer festgelegten Temperatursteuerung innerhalb des TVR. Die letztgenannten Erfordernisse liegen außerhalb des Anwendungsbereiches dieser Norm.

Ventilator für den Rauchabschnitt

Gerät, das für den Betrieb bei vollständigem Einbau in einem Rauchabschnitt geeignet ist.

Verarbeitungsräume

Räume, in denen mit Aluminiumpulver, -pellets oder -pasten umgegangen wird, z.B. in denen Tagesvorratsbehälter, Dosieranlagen oder Suspensionsbehälter betrieben werden.

Verbesserung

Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern.

Bemerkung: Diese Maßnahmen können beinhalten:

  • Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes

  • Vorbereitung der Durchführung, beinhaltend Kalkulation, Terminplanung, Abstimmung, Bereitstellung von Personal, Mitteln und Material, Erstellung von Arbeitsplänen

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  • Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw.

  • Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung

  • Durchführung

  • Funktionsprüfung und Abnahme

  • Fertigmeldung

  • Auswertung einschließlich Dokumentation, Kostenaufschreibung

  • Rückmeldung.

Verbindungsleitungen

Verbindungsleitungen für Acetylen sind Leitungen, die zwar den Bereich eines Werksgeländes überschreiten, aber Anlagen miteinander verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen.

Verbleib an sicherer Stelle

Lebensrettungsstrategie, bei der die Nutzer eines Gebäudes während eines Brands dazu ermutigt werden, an einer sicheren Stelle des betroffenen Gebäudes zu bleiben, anstatt die Flucht zu ergreifen.

Verbotszeichen

Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.

Verbrannter Baustoff

Verbrannter Baustoff ist ein Material, das durch Verbrennung oder Pyrolyse zerstört ist.

Verbrauchsmaterial

Einheit oder Material, die oder das nicht nur einer Einheit zugeordnet und für eine einmalige Verwendung vorgesehen ist.

Verbrennen

In den Zustand der Verbrennung versetzen.

Verbrennung

Eine Verbrennung ist eine Redoxreaktion, die unter Abgabe von Energie in Form von Wärme und Licht abläuft, also exotherm. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Verbrennung die Oxidation eines brennbaren Materials mit Luftsauerstoff unter Flammenbildung als »Feuer«. Verbrennungen gibt es aber auch bei Reaktionen ohne Sauerstoff, dazu gehört die Reaktion von Fluor und Wasserstoff zu Fluorwasserstoff. Hier ersetzt das Fluor den Sauerstoff als Oxidationsmittel.

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Verbrennungseffektivität

Quotient aus der freigesetzten Wärme bei unvollständiger Verbrennung und der Wärme, die rechnerisch bei einer vollständigen Verbrennung freigesetzt wird.

Bemerkung 1: Die Verbrennungseffektivität lässt sich nur für die Fälle berechnen, in denen die vollständige Verbrennung definiert werden kann.

Bemerkung 2: Die Verbrennungseffektivität ist dimensionslos und wird üblicherweise in Prozent angegeben.

Verbrennungsluft

Luft, die während der Verbrennungsreaktion als Sauerstoffträger dient.

Verbrennungsprodukt

Verbrennungsprodukt ist ein festes, flüssiges und gasförmiges Material, das bei der Verbrennung entsteht.

Bemerkung: Verbrennungsprodukte können flüchtige Verbrennungsprodukte, Asche, verkohlte Rückstände, Brandschlacke und/oder Ruß sein.

Verbrennungsschwelle

Oberflächentemperatur, die die Grenze darstellt zwischen keiner Verbrennung und einer Verbrennung ersten Grades, verursacht durch den Kontakt der Haut mit dieser Oberfläche bei einer bestimmten Kontaktdauer.

Bemerkung: Verbrennungen werden, je nach Schwere, in drei Stufen eingeteilt:

  • Verbrennung ersten Grades: bei allen Verbrennungen, außer den oberflächlichsten, ist die Epidermis vollständig zerstört, die Haarfollikel, Talgdrüsen und Schweißdrüsen sind jedoch intakt geblieben.

  • Verbrennungen zweiten Grades: ein beträchtlicher Teil der Dermis und aller Talgdrüsen sind zerstört, und nur die tiefer liegenden Teile der Haarfollikel oder der Schweißdrüsen sind intakt geblieben.

  • Verbrennung dritten Grades: alle Hautschichten wurden zerstört und es haben keine Ephithelelemente überlebt.

Verbrennungswärme

Wärmeenergie, die bei der Verbrennung einer bestimmten Masse eines Stoffs freigesetzt wird.

Verbundbaustoff

Verbund von Materialien, die im Baugewerbe in der Regel als eigenständiger Baustoff gelten (z.B. beschichtete oder geschichtete Baustoffe wie Dachbahnen).

Verdünnung

Ständige Vorsorge mit einem Zündschutzgas nach der Vorspülung, so dass die Konzentration einer brennbaren Substanz innerhalb des überdruckgekapselten Gehäuses für jede mögliche Zündquelle auf einem Wert  V – Seite 276 – 01.06.2013<<>>gehalten wird, der außerhalb der Explosionsgrenzen liegt (d.h. außerhalb des Verdünnungsbereiches).

Bemerkung: Verdünnung von Sauerstoff durch Inertgas kann dazu führen, dass sich die Konzentration von brennbarem Gas oder Dampf über die obere Explosionsgrenze (OEG) verschiebt.

Verdünnung ist die ständige Vorsorge mit einem Zündschutzgas nach der Vorspülung, so dass die Konzentration eines brennbaren Gemisches innerhalb des transportablen ventilierten Raumes (TVR) – abgesehen vom Verdünnungsbereich – unterhalb der unteren Explosionsgrenzen gehalten wird.

Bemerkung: Aus Sicherheitsgründen kann Verdünnung auf einen Wert unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) erforderlich werden, falls zusammen mit einer potenziellen Freisetzung zusätzlich eine toxische oder erstickend wirkende Gefährdung auftritt. Weiterführende Richtlinien finden sich in EN 61285.

Verdünnungsbereich

Bereich in der Nachbarschaft einer inneren Freisetzungsstelle, in dem eine brennbare Substanz nicht bis auf eine sichere Konzentration verdünnt wird.

Bemerkung: Ein Verdünnungsbereich kann ausgedehnt werden, um Stellen einzubeziehen, an denen die Prüfstelle nicht notwendigerweise Bewertungen vornehmen muss, z.B. Stellen, an denen sich kein Einbauteil befindet.

Verdunstungszahl

Verdunstungszahl ist das Verhältnis aus den nach DIN 53170 gemessenen Verdunstungszeiten für die zu prüfende Flüssigkeit und für Diethylether als Vergleichsflüssigkeit.

Vereinfachte Überdruckkapselung

Anwendung eines Zündschutzgases in einem Gehäuse, um die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre innerhalb des Gehäuses zu verhindern, indem ein Überdruck gegenüber der umgebenden Atmosphäre aufrechterhalten wird.

Bemerkung 1: Kennzeichnung nach IEC 60079-0 »Ex pz« II 3G

Bemerkung 2: Wichtige konstruktive Parameter:

  • Bedeutender Unterschied zur Überdruckkapselung ist die Einschränkung auf Gehäuse, in denen keine inneren Quellen vorhanden sind und keine Freisetzung von brennbaren Gasen oder Dämpfen erfolgt.

  • Festigkeit des Gehäuses.

  • Vorspülung vor Inbetriebnahme des elektrischen Betriebsmittels.

  • Abschaltung oder Warnung bei Ausfall des Spülgasstromes oder Schutzgasüberdruckes.

Bemerkung 3: Mögliche Anwendungen:

  • Betriebsmittel, bei denen betriebsmäßig Funken, Lichtbögen oder heiße Feile auftreten und komplexe industriemäßige Ausführungen (Steuerungen), die V – Seite 277 – 01.06.2013<<>>durch die Zündschutzart im explosionsgefährdeten Bereich betrieben werden können.

  • Analysengeräte ohne innere Quellen.

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) gemäß GefStoffV

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beschreiben für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art, des Ausmaßes und der Dauer der inhalativen und der dermalen Exposition sowie der Brand- und Explosionsgefahren.

Verflüssigtes brennbares Gas

Brennbarer Stoff, der als Flüssigkeit gelagert oder gehandhabt wird und bei Umgebungstemperatur und Atmosphärendruck ein brennbares Gas ist.

Verfügbarkeit (V)

Die Verfügbarkeit V ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Betrachtungseinheit zu einem vorgegebenen Zeitpunkt in einem funktionsfähigen Zustand befindet.

Verfügbarkeit ist die Fähigkeit einer Einheit, zu einem gegebenen Zeitpunkt oder während eines gegebenen Zeitintervalls in einem Zustand zu sein, dass sie eine geforderte Funktion unter gegebenen Bedingungen unter der Annahme erfüllen kann, dass die erforderlichen äußeren Hilfsmittel bereitgestellt sind.

Bemerkung 1: Diese Fähigkeit hängt von den kombinierten Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit, der Instandhaltbarkeit und dem Instandhaltungsvermögen ab.

Bemerkung 2: Die erforderlichen äußeren Hilfsmittel, die nicht Instandhaltungshilfsmittel sind, beeinflussen nicht die Verfügbarkeit.

Die Verfügbarkeit für eine Messstelle, ein Modul bzw. das gesamte Gaswarnsystem ist der Anteil des Messbetriebes an der Gesamtzeit, während der sich das Gaswarnsystem im Messbetrieb oder in einem Sonderzustand einschließlich Reparatur befindet. Sie wird in Prozent angegeben.

Vergasen

Umwandeln eines festen und/oder flüssigen Stoffes in einen gasförmigen Zustand.

Vergasungsräume

Vergasungsräume sind Räume, in denen das Carbid mit Wasser zu Acetylen umgesetzt wird.

Vergasungswärme

Thermische Energie, die erforderlich ist, um bei einer bestimmten Temperatur eine Masseneinheit Material von der kondensierten Phase in die Gasphase umzuwandeln.

Bemerkung: Die Vergasungswärme wird üblicherweise in Kilojoule je Gramm (kJ · g–1) angegeben.

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Verglaste Bauteile

Bauteile mit einer oder mehreren (lichtdurchlässigen) Glasscheibe(n), die in einem Rahmen mit Befestigungsmitteln und Dichtungen eingebaut sind.

Verglasungssystem

Verglasungssystem sind feuerwiderstandsfähiges Glas und Verglasungsmaterialien, die in der Brandprüfung verwendet werden, um das Glas in seinem Rahmensystem zu befestigen, z.B. Vorlegebänder, Glashalteleisten und Befestigung der Glashalteleisten, Verglasungsklötze, Dichtprofile und Dichtstoffe.

Vergleichsluft

Luft unter Normalbedingungen mit einer Sauerstoffkonzentration von 21 ± 0,4 % (V/V).

Vergusskapseln

Vorgang, bei dem die elektrischen Teile durch die Verwendung einer Vergussmasse ausreichend umhüllt werden.

Vergusskapselung

Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre durch Funken oder durch Erwärmung zünden könnten, sind in eine Vergussmasse so eingebettet, dass die explosionsfähige Atmosphäre nicht entzündet werden kann. Dies geschieht durch allseitige Umhüllung der Bauteile mit einer gegen physikalische – insbesondere elektrische, thermische und mechanische – sowie chemische Einflüsse resistenten Vergussmasse.

Bemerkung 1: Kennzeichnung nach IEC 60079-0 »Ex m« II 2 G, Kennzeichnung nach IEG 61241-0 »Ex mD« II 2 G

Bemerkung 2: Wichtige konstruktive Parameter

  • Vergussmasse: Durchschlagsfestigkeit, geringe Wasseraufnahme, Beständigkeit gegen verschiedene Einflüsse, Umhüllung muss allseitig vorgegebene Wandstärken erfüllen, Hohlräume sind nur begrenzt zulässig, nur die Einführungen elektrischer Leitungen durchdringen in der Regel die Vergussmasse

  • Belastung der Bauelemente ist begrenzt oder reduziert

  • Erhöhte Abstände spannungsführender Teile.

Bemerkung 3: Mögliche Anwendungen:

  • Ruhende Spulen von Vorschaltgeräten, Magnetventilen oder Motoren, Relais und andere Schalteinrichtungen begrenzter Leistung, sowie komplette Leiterplatten mit elektronischen Schaltungen.

Vergusskapselung »m«

Vergusskapselung »m« ist eine Zündschutzart, bei der die Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre durch Funken oder Erwärmung zünden könnten, in eine Vergussmasse so eingebettet sind, dass die explosionsfähige Atmosphäre unter Betriebs- oder Installationsbedingungen nicht gezündet werden kann.

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Vergusskapselung »mD«

Vergusskapselung »mD« ist eine Zündschutzart, bei der Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre entweder durch Funken oder durch Erwärmung zünden können, in eine Vergussmasse so eingebettet sind, dass weder eine Staubwolke noch eine Staubablagerung unter Betriebs- oder Installationsbedingungen gezündet werden kann.

Vergussmassen

Duroplaste, Thermoplaste, Epoxidharze oder Elastomere mit oder ohne Füllstoffe und/oder Zusätze(n) im festen Zustand.

Verhalten bei Erkennung eines Alarms

Verhalten während der Zeit nach einer Brandmeldung oder nach den ersten Anzeichen eines Brands, das bei Nutzern beobachtet wird, bevor sie beginnen, auf den Alarm oder auf die Brandmeldung zu reagieren.

Verhaltensszenario

Beschreibung des Verhaltens von Nutzern im Verlauf eines Brands.

Verhindern der Explosionsübertragung

Um Flammen- und Explosionsübertragung zu verhindern, steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, z.B.:

  • Mechanisches Schnellabsperren,

  • Löschen von Flammen in engen Spalten oder durch Löschmitteleintrag,

  • Aufhalten von Flammen durch hohe Gegenströmung,

  • Tauchung,

  • Schleusen.

Verifikation

Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, dass die Anforderungen erfüllt worden sind.

Verifikation ist die Bestätigung durch Untersuchung (z.B. Tests, Analysen), dass das SRECS, seine Teilsysteme oder Teilsystem-Elemente die durch die zugehörige Spezifikation gestellten Anforderungen erfüllen.

Bemerkung: Die Verifikationsergebnisse sollten einen dokumentierten Nachweis der Ziele liefern.

Beispiel: Verifikationsaktivitäten schließen ein:

  • Überprüfung von Ergebnissen (Dokumente aus allen Phasen), um Übereinstimmung mit den Zielen und Anforderungen der Phase unter Berücksichtigung der spezifischen Eingaben für die Phase sicherzustellen;

  • Überprüfung des Entwurfs;

  • Tests, die an den entworfenen Produkten ausgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Produkte entsprechend ihrer Spezifikation arbeiten;

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  • Ausführung von Integrationstests, wo verschiedene Teile eines Systems schrittweise zusammengefügt werden und durch die Ausführung von Prüfungen zu Umgebungseinflüssen sicherzustellen, dass alle Teile in der festgelegten Art und Weise zusammenwirken.

Verkettete Anlage

Eine verkette Anlage ist eine Kombination von Anlagen und Hilfseinrichtungen, die als integrierte Produktionseinheit arbeiten und eine gemeinsame Steuerung besitzen.

Verkleidung

Abdeckungen, die keiner baulichen, tragenden Belastung dienen, die aber zum IP-Grad des Gehäuses beitragen.

Verkohlte Rückstände

Verkohlte Rückstände sind kohlenstoffhaltige Rückstände von Pyrolyse oder unvollständiger Verbrennung.

Verkoppelte Strahlungsquelle

Quelle elektromagnetischer Felder, bei der die Rückwirkung von Körper und gegebenenfalls Körperhilfsmittel auf die Quelle nicht zu vernachlässigen ist.

Vermaßbarer Typ (einer statischen Flammendurchschlagsicherung)

Eine Flammendurchschlagsicherung, bei der die flammenlöschenden Spalte der Flammensperre technisch vermaßt dargestellt, gemessen und kontrolliert werden können.

Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre

Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre sind Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken. Diese Explosionsschutzmaßnahmen werden aufgegliedert in

  • Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen

  • Verhindern oder Einschränken der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre innerhalb von Apparaturen

  • Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen

  • Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Apparaturen

  • Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter.

Bemerkung: Der Begriff »Einschränken« kann räumliche, zeitliche und mengenmäßige Begrenzung umfassen.

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Vermeiden wirksamer Zündquellen

Vermeiden wirksamer Zündquellen sind Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. Die 13 Zündquellenarten sind:

  • Heiße Oberflächen

  • Flammen und heiße Gase

  • Mechanisch erzeugte Funken

  • Elektrische Anlagen

  • Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz

  • Statische Elektrizität

  • Blitzschlag

  • Elektromagnetische Felder im Bereich der Frequenzen von 9 kHz bis 300 GHz

  • Elektromagnetische Strahlung im Bereich der Frequenzen von 3 · 1011 Hz bis 3 · 1015 Hz bzw. Wellenlänge von 1.000 μm bis 0,1 μm (optischer Spektralbereich)

  • Ionisierende Strahlung

  • Ultraschall

  • Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase

  • Chemische Reaktionen.

Vernetzte Anlage

Brandmeldeanlage, bei der mehrere Brandmeldezentralen zusammengeschaltet sind und untereinander Informationen austauschen können.

Vernetzungsfähiger Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder, der seine Alarmierung an alle anderen mit ihm verbundenen Rauchwarnmelder und/oder an eine zentrale Stelle zur zusätzlichen Alarmierung übermitteln kann.

Verordnung über Acetylenanlagen und Calziumcarbidlager

Verordnung über Acetylenanlagen und Calziumcarbidlager (Acetylenverordnung – AcetV) vom 27.02.1980 (BGBl. I, S. 173, 220) zuletzt geändert durch Artikel 333 der Verordnung vom 29.10.2001 (BGBl. I, S. 2785) trat am 01.01.2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft.

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (BGBl. I, S. 1937, 1997 I, S. 447), geändert durch Artikel 334 der Verordnung vom 29.10.2001 (BGBl. I, S. 2785), mit Ausnahme des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 5 und 6, des § 9 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 sowie des § 24 Satz 1, die für Rohrfernleitungsanlagen im Sinne des Artikels 4 § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, welche der Verteidigung oder der Erfüllung zwischen- V – Seite 282 – 01.06.2013<<>>staatlicher Verpflichtung dienen, bis zum Inkrafttreten einer ablösenden gesetzlichen Regelung zur Zulassung dieser Anlagen und zur Aufsicht über diese Anlagen entsprechend fortgelten, wurde am 01.01.2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft gesetzt.

Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (DruckbehV – Druckbehälterverordnung)

Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1989 (BGBl. I, S. 843), zuletzt geändert durch Artikel 331 der Verordnung vom 29.10.2001 (BGBl. I, S. 2785), trat am 01.10.2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft.

Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (BGBl. I, S. 1931), trat am 01.01.2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft.

Verordnung über Gashochdruckleitungen

Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHLV) vom 17.12.1974 (BGBl. I, S. 3591), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17.12.1996 (BGBl. I, S. 1914), außer für Gashochdruckleitungen, die

  1. a)

    der Versorgung mit Gas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes dienen oder

  2. b)

    von der Versorgung über Rohrfernleitungsanlagen nicht erfasst sind, trat mit der Verkündung der Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 außer Kraft.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung – AMBV) vom 11.03.1997 (BGBl. I, S. 450), geändert durch Artikel 397 der Verordnung vom 29.10.2001 (BGBl. I, S. 2785), trat am Tag nach der Verkündung der Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 außer Kraft.

Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen

Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungsanlagen (WasgefStoffBefV) vom 19.12.1973 (BGBl. I, S. 1946), geändert durch die Verordnung vom 05.04.1976 (BGBl. I, S. 915), trat am Tag nach der Verkündung der Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 außer Kraft.

Verriegelungsmechanismus

Ausrüstungsteil, zum Ver- oder Entriegeln des Füllstutzens mit/von der Fülleinrichtung.

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Bemerkung: Der in dieser Norm beschriebene Füllstutzen ist nur zur Anwendung mit der Euro-Fülleinrichtung vorgesehen.

Verschleißteil

Betrachtungseinheit, die an Stellen, an denen betriebsbedingt Abnutzung auftritt, aus wirtschaftlichen Gründen eingesetzt wird, um dadurch andere Betrachtungseinheiten vor Abnutzung zu schützen, und die vom Konzept her für den Austausch vorgesehen ist.

Versengen

Versengen ist die Veränderung der Oberfläche eines Materials durch begrenzte wärmebedingte Karbonisierung.

Versorgungssystem

Verbindungsschläuche, Armaturen und jede feste Verrohrung, durch die ein Lagertank mit Flüssigkeit aus einem Transporttank befüllt wird.

Verteildüse

Verteildüse ist eine an einen HRD-Löscher angeschlossene Düse, die dafür ausgelegt ist, das Löschmittel in dem zu schützenden Volumen zu verteilen.

Verteilgerät

An einem HRD-Unterdrückungsmittelbehälter angebrachtes Gerät, das dafür vorgesehen ist, das Unterdrückungsmittel in dem zu schützenden Volumen zu verteilen.

Verteilmitteldruck (ps)

Dauerdruck in einem Speicherdruck-Löscher, mit dem das Löschmittel ausgestoßen wird, z.B. mit trockenem Gas, durch chemische Reaktion oder Wärmeanwendung.

Verteilungsdruck des Löschmittels ps in bar

Der in einem HRD (High Rate Discharge)-Löscher gehaltene Überdruck, durch den das Löschmittel verteilt wird, hervorgerufen durch trockenes Gas, chemische Reaktion oder Anwendung von Wärme.

Vertikale Flammenausbreitung

Vertikale Flammenausbreitung (Fs) ist der höchste Punkt, der von der Flammenspitze erreicht wird, wie sie nach dem Prüfverfahren nach EN ISO 11925-2 gemessen wird.

Bemerkung: Die seitliche Flammenausbreitung ist die weiteste Ausbreitung einer anhaltenden Entflammung, wie sie nach EN 13823 gemessen wird.

Vertrag

Anforderungen, die eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Kunden bilden und durch geeignete Hilfsmittel vermittelt werden.

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Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) gemäß GefStoffV

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beschreiben für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art, des Ausmaßes und der Dauer der inhalativen und der dermalen Exposition, sowie der Brand- und Explosionsgefahren.

Verwenden

Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und innerbetriebliches Befördern.

Visualierungssystem

Zusätzliche Einrichtung, die die von einer Brandmeldeanlage zur Verfügung gestellten Informationen auf eine anwenderfreundliche Weise sichtbar macht.

Vollbrand

Brandphase, in der alle in einem Raum vorhandenen brennbaren Stoffe am Brand beteiligt sind.

Vollflächige Unterlage

Vollflächige Unterlage ist eine tragende Unterlage der Bedachung, bei der die Fuge zwischen benachbarten Elementen nicht breiter als 0,5 mm ist (bei Holzbrettern mit abgerichteten Kanten innerhalb von 5,0 + 0,5 mm für Prüfungen 1 und 3).

Vollständige Verbrennung

Verbrennung, bei der alle Verbrennungsprodukte vollständig oxidiert werden.

Bemerkung 1: Das bedeutet, dass mit Sauerstoff als Oxidationsmittel sämtlicher Kohlenstoff in Kohlendioxid und sämtlicher Wasserstoff in Wasser umgewandelt wird.

Bemerkung 2: Sind andere Elemente als Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff im brennbaren Material vorhanden, werden diese Elemente in Produkte umgewandelt, die in ihrem Standardzustand bei 298 K am stabilsten sind.

Volumenanteil V/V

Quotient aus dem Volumen einer gegebenen Komponente und der Summe der Volumina aller Komponenten eines Gasgemisches vor dem Mischen, wobei alle Volumina auf den Druck und die Temperatur des Gasgemisches bezogen werden.

Bemerkung: Der Volumenanteil und die Volumenkonzentration nehmen denselben Wert an, wenn bei gleichen Zustandsbedingungen die Summe der Volumina der Komponenten vor dem Mischen und das Volumen des Gemischs gleich sind. Da jedoch das Mischen von zwei oder mehr Gasen bei gleichen Zustandsbedingungen im Regelfall mit einer leichten Kontraktion oder seltener mit einer leichten Expansion einhergeht, ist das im Allgemeinen nicht der Fall.

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Volumensicherung

Eine Flammendurchschlagsicherung, die den Flammendurchschlag von einem Behälter nach außen oder in die angeschlossene Rohrleitung verhindert. Sie kann als Endsicherung oder Rohrsicherung ausgebildet sein.

Volumenverhältnis (v/v-Volumenanteil)

Volumenverhältnis einer Komponente zum Volumen der Gasmischung unter festgelegten Bedingungen von Temperatur und Druck.

Vorbenetzung

Aufbringen von Wasser auf brennbare Oberflächen, die vor einer fortschreitenden Flammenfront liegen.

Voreinstellungstankung

Tankung, bei der das maximale Volumen (Preis) hierfür vor Beginn der Tankung entweder direkt an der Zapfsäule/druckversorgten Zapfsäule oder durch Fernsteuerung bestimmt ist.

Vorfüller

Vorfüller sind abnehmbare oder fest angebrachte Behälter, die der Beschickungskammer vorgeschaltet sind und die dazu dienen, das Carbid einzubringen. Die Vorfüller sind gegen die nachgeschalteten Behälter absperrbar und gegen die Atmosphäre offen.

Vorgemischte Flamme

Flamme, bei der die Verbrennung in einer innigen Mischung aus Brennstoff und einem Oxidationsmittel stattfindet.

Vorhandensein gefährlicher Stoffe

Das tatsächliche oder vorgesehene Vorhandensein gefährlicher Stoffe oder ihr Vorhandensein, soweit davon auszugehen ist, dass sie bei einem außer Kontrolle geratenen industriellen chemischen Verfahren anfallen, und zwar in Mengen, die die in Anhang I und Anhang VII genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten.

Vorhangfassade

Nichttragende Außenwand, die unabhängig von der Gebäudetragkonstruktion ist und an den Außenrändern von Decken und Querwänden gelagert wird. Eine Vorhangfassade enthält üblicherweise Paneele, Verglasungen, Fugendichtungen, Befestigungen, Kämpfer und Ständer.

Vorhersehbare Fehlanwendung

Vorhersehbare Fehlanwendung ist die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von demjenigen, der es in Verkehr bringt, nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus dem vernünftigerweise vorhersehbaren Verhalten des jeweiligen zu erwartenden Verwenders ergeben kann.

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Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung ist die Verwendung einer Maschine in einer Weise, die vom Konstrukteur nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus dem leicht vorhersehbaren menschlichen Verhalten ergeben kann.

Vorrichtungen, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 94/9/EG liegen

  • Andere Vorrichtungen als Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen.

  • Alle Vorrichtungen, einschließlich Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die in Hinblick auf Zündgefahren bzw. die Gefahr einer nicht beherrschten Explosion weder zum sicheren Betrieb beitragen noch dafür erforderlich sind.

  • Sogar Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die zum sicheren Betrieb beitragen oder dafür erforderlich sind, jedoch in Hinblick auf andere Gefahren als Zündgefahren bzw. die Gefahr einer nicht beherrschten Explosion.

  • Überwachungsvorrichtungen, die nur ein Alarmsignal liefern, jedoch ohne eine direkte Einwirkung auf Geräte innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs.

Bemerkung: Beispiele:

  • Schaltgeräte, numerische Steuerungen usw., die (in Hinblick auf die Zündgefahr) mit keinerlei Sicherheitsfunktionen im Zusammenhang stehen; siehe Punkt 2. oben.

  • Sprühwassersysteme, die dafür ausgelegt sind, eine Anlage vor Feuer zu schützen;

  • Explosionsschutztüren, die dafür ausgelegt sind, einem angegebenen Überdruck zu widerstehen (diese sind vorwiegend als Türen konzipiert und tragen nicht stärker zum Explosionsschutz bei als die Wände, in die sie eingebaut sind); Gasmeldersysteme, die einen Alarm auslösen, die jedoch keine Überwachungsfunktion für Geräte besitzen;

  • Gasmeldersysteme, die einen Alarm auslösen, die jedoch keine Überwachungsfunktion für Geräte besitzen;

  • Notlüftungssysteme, die aktiv werden, wenn Gas festgestellt wird.

Vorröhrchen

Glasröhrchen mit Füllschichten zur Aufbereitung des zu untersuchenden Gasgemisches bei der Probenahme.

Vorspülen

Die Einleitung von Luft oder Inertgas in die Brennkammer und die Abgaskanäle, um jedes darin enthaltene Brennstoff-Luft-Gemisch zu verdrängen.

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Vorspülung

Vorgang in einem überdruckgekapselten Gehäuse, bei dem eine Zündschutzgasmenge durch das Gehäuse und die Rohrleitungen geleitet wird, so dass die Konzentration der explosionsfähigen Gasatmosphäre auf einen sicheren Wert gebracht wird.

Vorspülung ist ein Vorgang, bei dem eine festgelegte Luftmenge durch den transportablen ventilierten Raum (TVR), durch Geräte und durch zugehörige Rohrleitungen geleitet wird, die ausreicht, die darin befindlichen brennbaren Gase oder Dämpfe auf eine sichere Konzentration zu verdünnen, oder Vorgang, bei dem eine Inertgasmenge durch Geräte und durch zugehörige Rohrleitungen geleitet wird, die ausreicht, Sauerstoff als Bestandteil möglicherweise vorhandener Luft auf eine sichere Konzentration zu verdünnen.

Bemerkung: Vorspülung kann auch für andere Zwecke verwendet werden, wie z.B.:

  • Gewährleistung einer geeigneten Luftqualität im Innenraum des TVR, oder

  • Gewährleistung der Verdünnung möglicherweise vorhandener toxischer Gase oder Dämpfe auf eine sichere Konzentration, oder

  • möglichem Sauerstoffmangel, Ansammlung von Kohlendioxid oder möglicher Freisetzung erstickend wirkender Gase Rechnung zu tragen.

Diese und ähnliche andere Verwendungen liegen in der Verantwortung des Betreibers. Die Prüfstelle ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung mit einer Vorschrift zu prüfen.