Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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 N – Seite 167 – 01.03.2013>>

Nachbrennen

Nachbrennen ist andauerndes Brennen mit Flamme nach Entfernen der Zündquelle.

Nachbrennzeit

Nachbrennzeit ist die Dauer des anhaltenden Nachbrennens unter bestimmten Bedingungen.

Nachglimmen

Nachglimmen ist andauerndes Glimmen, nachdem sowohl die Zündquelle entfernt wurde als auch alle Flammen erloschen sind.

Nachglimmzeit

Nachglimmzeit ist der Zeitabschnitt, während dessen ein Nachglimmen andauert.

Nachröhrchen

Glasröhrchen mit Füllschichten zur Sorption von Reaktionsprodukten aus dem Prüfröhrchen.

Nachschubfahrzeug

Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung oder Löschmitteln zur Versorgung einer eingesetzten Einheit.

Nachweisdossier

Satz von Schriftstücken, in dem die Übereinstimmung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nachgewiesen ist.

Nachweisprüfung

Prüfung zur Feststellung, ob ein Merkmal oder eine Eigenschaft einer Einheit die festgelegten Anforderungen erfüllt.

Nahprüfung

Die Nahprüfung beinhaltet die rechtzeitige Feststellung von nicht unmittelbar sicht- oder hörbaren Mängeln und wird analog zur Sichtprüfung, jedoch unter Verwendung von Zugangseinrichtungen (z.B. Leitern) und falls erforderlich anderen Hilfsmitteln durchgeführt. Eingriffe in die Prüfobjekte, z.B. Die Öffnung eines Gehäuses, ist üblicherweise für eine Nahprüfung nicht erforderlich.

NAMUR

Die NAMUR ist ein internationaler Verband der Anwender von Automatisierungstechnik der Prozessindustrie.

Schwerpunkte der Tätigkeiten sind:

  • Der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsfirmen,

     N – Seite 168 – 01.03.2013<<>>
  • die Erstellung von Hilfsmitteln und Checklisten für Mitgliedsfirmen,

  • die Definition der Anforderungen der Anwender an neue Geräte, Systeme und Technologien,

  • die Mitwirkung in der nationalen und internationalen Normung.

Die Aktivitäten der NAMUR umfassen die

  • Messtechnik

  • Prozessanalysentechnik

  • Regelungstechnik

  • Steuerungstechnik

  • Prozessleittechnik

  • Kommunikationstechnik

  • Prozessführungstechnik

  • Betriebsführungstechnik

  • Betriebliche Logistiksysteme

  • Elektrotechnik

Der EX-Dienst wird in der Projektgruppe 5 bearbeitet.

Nassanlage

Nassanlage ist eine Feinversprüh-Löschanlage mit automatischen Düsen, die an einer Rohrleitungsanlage angebracht sind, die mit Wasser gefüllt und an eine Wasserversorgung angeschlossen ist, so dass Wasser sofort aus den Düsen versprüht wird, die durch die Wärme eines Feuers in Betrieb gehen.

Nationale Abweichung

Änderung, Ergänzung oder Streichung in einer nationalen Norm gegenüber dem Inhalt einer EN (oder einem Harmonisierungsdokument (HD) für CENELEC) für denselben Anwendungsbereich der EN (oder einem HD für CENELEC).

Bemerkung: Sie ist nicht Bestandteil der EN (oder eines HD für CENELEC).

Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät

Gerät zur Ableitung von Rauch und heißen Gasen aus einem Bauwerk im Brandfall.

Nebel

Allgemeine Benennung für eine Suspension von Tröpfchen in einem Gas.

Bemerkung: Nebel kann durch Sprühen oder andere Verfahren erzeugt werden.

Nebenräume

Nebenräume sind betriebsnotwendige Räume (Büros, Sozialräume, Laborräume, Prüfstandsbereiche, Entwicklungsfläche, usw.), die offen mit den  N – Seite 169 – 01.03.2013<<>>primären Nutzungsbereichen (Produktion, Lagerung) in Verbindung stehen oder gegebenenfalls durch feuerwiderstandsfähige Umschließungen von diesen getrennt sind. (DIN 18230-1)

Nebenzapfstelle

Entfernt angeordnetes, mit der Zapfsäule/druckversorgten Zapfsäule verbundenes Zapfsystem.

Nenn-Luftvolumenstrom des Entstaubers

Luftvolumenstrom im Rohluftstutzen des Entstaubers, der sich aus dem Stutzenquerschnitt und der mittleren Luftgeschwindigkeit ergibt, die sich beim Betrieb des Entstaubers nach dem Abreinigen bzw. Wechseln der Sammeleinrichtung immer wieder einstellt.

Nennspannung

Nennspannung ist diejenige, die vom Hersteller festgelegt wurde.

Nenn-Versorgungsspannung

Spannung, die vom Hersteller als empfohlene Betriebsspannung seines Gaswarngerätes angegeben wird.

Netto-Verbrennungswärme

Verbrennungswärme einer Substanz unter festgelegten Bedingungen, nachdem die Verbrennung vollständig erfolgt ist und das freigesetzte Wasser sich im Dampfstadium befindet.

Bemerkung 1: Die Netto-Verbrennungswärme kann von der Brutto-Verbrennungswärme abgeleitet werden.

Bemerkung 2: Die Netto-Verbrennungswärme wird in Megajoule je Kilogramm angegeben.

Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb

Beim nicht bestimmungsgemäßen Betrieb befindet sich die Anlage in einem unzulässigen Fehlzustand.

Nichtabnehmbarer Melder

Melder, der so ausgeführt ist, dass er ohne Verwendung eines Sockels direkt auf einer Fläche angebracht wird.

Nichtbrennbar

Eigenschaft, sich unter festgelegten Bedingungen nicht entzünden zu können.

Bemerkung: In einigen Vorschriften wird ein Material als nicht brennbar eingestuft, selbst wenn es sich entzünden kann, vorausgesetzt, dass die Verbrennungswärme einen bestimmten Wert nicht überschreitet.

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Nicht druckentlastete Wettertür

Wettertür, die in der Regel mit mechanischen Vorrichtungen zum Öffnen und/oder Schließen gegen die Wetterstromrichtung geöffnet wird.

Nichtentflammbar

Nicht fähig unter festgelegten Bedingungen mit einer Flamme zu brennen.

Nichtrücksetzbarer Melder (mit auswechselbaren Teilen)

Melder, der nach dem Ansprechen nur durch Erneuerung eines Bauteiles oder von Bauteilen in seinen Normalzustand der Meldebereitschaft zurückgestellt werden kann.

Nichttragende Wand

Wand, die außer zum Tragen ihres Eigengewichtes nicht zur Aufnahme einer zusätzlichen Last bestimmt ist.

Nicht verbindlicher Leitfaden

Mitteilung der Kommission über den nicht verbindlichen Leitfaden für bewährte Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.

Nicht vermaßbarer Typ (einer statischen Flammendurchschlagsicherung)

Eine Flammendurchschlagsicherung, bei der die flammenlöschenden Spalte der Flammensperre nicht technisch vermaßt dargestellt, gemessen oder kontrolliert werden können (z.B. ungeordnete Strukturen wie Maschengewirke, Sintermetalle und Kiestöpfe)

Nichtwärmegedämmte Wand

Wand, die die Raumabschlusskriterien und, falls erforderlich, die Strahlungskriterien für die erwartete Feuerwiderstandsdauer erfüllt, jedoch nicht die Wärmedämmkriterien. Eine derartige Wand darf vollständig aus nichtwärmegedämmten feuerwiderstandsfähigen Platten bestehen.

Nicht zündfähiges Betriebsmittel

Betriebsmittel, das im Normalbetrieb weder Funken erzeugt noch heiße Oberflächen aufweist, die eine festgelegte explosionsfähige Atmosphäre entzünden können. Ein Betriebsmittel, das den Anforderungen einer oder mehrerer der in EN 60079-15 aufgelisteten Zündschutzarten genügt und/oder den Verfahren entspricht, wird als nicht zündfähig betrachtet.

Nichtbescheinigtes eigensicheres elektrisches System

Nichtbescheinigtes eigensicheres elektrisches System ist ein elektrisches System in Übereinstimmung mit dem eigensicheren elektrischen System,  N – Seite 171 – 01.03.2013<<>>bei dem die Kenntnisse der elektrischen Parameter der verwendeten bescheinigten eigensicheren elektrischen Betriebsmittel, bescheinigten zugehörigen Betriebsmittel, einfachen Betriebsmittel sowie die Kenntnisse der elektrischen und physikalischen Parameter der Verbindungsleitungen die eindeutige Schlussfolgerung erlauben, dass die Eigensicherheit gewährleistet ist.

Nichtbestimmungsgemäßer Betrieb

Beim nichtbestimmungsgemäßen Betrieb befindet sich die Anlage in einem unzulässigen Fehlzustand.

Nichtdichtes Betriebsmittel

Betriebsmittel, das so entworfen und gebaut ist, dass das Eindringen und Entweichen einer äußeren Atmosphäre beim Ausdehnen und Zusammenziehen der im Inneren enthaltenen Flüssigkeit bei bestimmungsgemäßem Betrieb möglich ist.

Nichtelektrisches Gerät

Gerät, das seine vorgesehene Funktion ohne Anwendung Elektroenergie erfüllen kann.

Nichtexplosionsgefährdeter Bereich

Nicht gefährdeter Bereich ist ein Bereich, in dem mit explosionsfähiger Gasatmosphäre in solchen Mengen nicht gerechnet werden muss, dass besondere Maßnahmen bezüglich der Bauweise, der Installation und der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln erforderlich sind.

Nichtexplosionsgefährdeter Bereich ist ein Bereich, in dem eine explosionsfähige Gasatmosphäre nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass spezielle Vorkehrungen bei der Konstruktion, der Installation und dem Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln erforderlich sind.

Nichtfunkende Einrichtung »nA«

Nichtfunkende Einrichtung ist eine Einrichtung, die so konstruiert ist, dass das Risiko des Auftretens von Lichtbögen oder Funken, die eine Zündgefahr während des normalen Gebrauchs entstehen lassen können, minimiert wird.

Bemerkung: Der normale Gebrauch schließt das Entfernen oder Einbringen von Bauteilen aus, während der Stromkreis unter Spannung steht.

Nichtfunkende Geräte

Durch die Konstruktion bedingt wird gewährleistet, dass die Möglichkeit unzulässig hoher Temperaturen und das Entstehen von Funken oder Lichtbögen im Innern und an äußeren Teilen von elektrischen Betriebsmitteln, bei denen unzulässig hohe Temperaturen, Funken oder Lichtbögen im normalen Betrieb nicht auftreten, zuverlässig verhindert sind.

Bemerkung 1: Kennzeichnung nach IEC 60079-0 »Ex nA« II 3 G

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Bemerkung 2: Wichtige konstruktive Parameter:

  • Für nichtisolierte, aktive Teile gelten besondere Schutzanforderungen

  • Luft- und Kriechstrecken sind besonders festgelegt

  • An einzelne Betriebsmittelarten werden besondere Anforderungen gestellt

Bemerkung 3: Mögliche Anwendungen:

  • Installationsmaterialien, wie Abzweig- und Verbindungskästen, Anschlussräume, drehende elektrische Maschinen, spezielle Schmelzsicherungen, Leuchten, Zellen und Batterien, Transformatoren, Betriebsmittel mit geringer Energie

Nichtlineare Quelle

Eine nichtlineare Quelle ist die Quelle, bei der die Ausgangsspannung und der Ausgangsstrom einen nichtlinearen Zusammenhang aufweisen.

Bemerkung: Beispiel: Eine mit Halbleiterbauelementen geregelte Versorgung, die bis zu einem konstanten Stromgrenzwert eine konstante Ausgangsspannung hat.

Nichtstaubexplosionsgefährdeter Bereich

Bereich, in dem brennbarer Staub nur in solchen Mengen vorhanden ist, dass nicht mit der Bildung bedeutender Mengen explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische gerechnet werden muss.

Nichtverkoppelte Strahlungsquelle

Quelle elektromagnetischer Felder, bei der die Rückwirkung von Körper und gegebenenfalls Körperhilfsmittel auf die Quelle zu vernachlässigen ist.

Nichtwärmegedämmte Verglasung

Feuerwiderstandsfähige Verglasung, die die Raumabschlusskriterien und, falls erforderlich, die Strahlungskriterien für die erwartete Feuerwiderstandsdauer erfüllt, jedoch keine Wärmedämmung bietet.

Nichtwärmegedämmte Wand

Wand die die Raumabschlusskriterien und, falls erforderlich, die Strahlungskriterien für die erwartete Feuerwiderstandsdauer erfüllt, jedoch nicht die Wärmedämmkriterien. Eine derartige Wand darf vollständig aus nichtwärmegedämmten feuerwiderstandsfähigen Platten bestehen.

Nichtzündfähiges Bauteil »nC«

Teil mit Kontakten, die einen möglicherweise zündfähigen Stromkreis schließen und öffnen, bei dem der Kontaktmechanismus so konstruiert ist, dass eine Zündung eines bestimmten brennbaren Gases oder Dampfes verhindert wird.

Bemerkung: Das Gehäuse eines nichtzündfähigen Bauteils ist weder dafür bestimmt, dass brennbare Gase oder Dämpfe nicht eindringen können, noch dass es eine Explosion unterdrückt.

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Nichtzündfähiges Teil

Variante der Zündschutzart Ex n, mit Kontakten, die einen möglicherweise zündfähigen Stromkreis schließen und öffnen, bei der entweder der Kontaktmechanismus oder das Gehäuse in dem die Kontakte eingeschlossen sind, so konstruiert sind, dass eine Zündung eines Gemisches der Untergruppe IIA, IIB oder IIC in der Umgebung des Teiles unter festgelegten Betriebsbedingungen verhindert ist.

Bemerkung 1: Kennzeichnung nach IEC 60079-0 »Ex nC« II 3 G

Bemerkung 2: Wichtige konstruktive Parameter

  • Freies inneres Volumen ≤ 20 cm3

  • Dauergebrauchstemperatur der Vergussmasse ≥ 10 K zur maximalen Betriebstemperatur

  • Dichtheit der Anordnung der Teile oder

  • Kontaktanordnung löscht eine entstehende Flamme

  • Begrenzt auf AC 254 V und 16 A.

  • L und C sind Bestandteil der Prüfung.

  • Explosionsuntergruppen II A, II B und II C unterschiedlich.

Bemerkung 3: Mögliche Anwendungen:

  • Kontaktsysteme.

Niederdruckacetylenspeicher

Niederdruckacetylenspeicher sind Speicher, in denen der Betriebsüberdruck 0,2 bar nicht überschreiten kann.

Niederdruckentwickler

Niederdruckentwickler sind Acetylen-Entwickler, bei denen der Betriebsüberdruck im Gassammler 0,2 bar nicht überschreiten kann. Dieser Druck wird bei Entwicklern mit schwimmender Gasglocke durch das wirksame Glockengewicht und bei anderen Entwicklern durch die Höhe der im Wasserverschluss verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt.

Niederdruckverdichter

Niederdruckverdichter (ND-Verdichter) sind Acetylen-Verdichter, die für einen höchstzulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als 0,2 bar bestimmt sind.

Niederspannung 73/23/EWG (Niederspannungsrichtlinie).

Bemerkung: Produkte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sind ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG ausgeschlossen. Alle »grundlegenden Zielsetzungen in Hinblick auf die Niederspannung« müssen von der Richtlinie 94/9/EG abgedeckt sein (Anhang II Punkt 1.2.7). Die Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unter Bezugnahme auf die Richtlinie 73/23/EWG veröffentlicht wurden, können in der EG-Konformitätserklärung aufgeführt werden, um die Anforderungen gemäß Punkt 1.2.7 von Anhang II der Richtlinie 94/9/EG zu erfüllen. Nicht ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie sind die N – Seite 174 – 01.03.2013<<>>in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 94/9/EG genannten Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen. In diesen Fällen sind beide Richtlinien anzuwenden.

Niedertemperaturanlage

Anlage, die bei Wandtemperaturen der Brennkammer und/oder des Nutzraums bis zu 750 ˚C arbeitet.

Norm

Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt wird.

Bemerkung: Normen sollten auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen.

Europäische Norm (EN) ist eine von CEN/CENELEC angenommene Norm, die mit der Verpflichtung verbunden ist, auf nationaler Ebene übernommen zu werden, indem ihr der Status einer nationalen Norm gegeben wird und indem entgegenstehende nationale Normen zurückgezogen werden.

Bemerkung: Der Ausdruck »harmonisierte Norm« wird im Kontext der Richtlinien nach dem Neuen Ansatz benutzt – siehe 4.2 des »Leitfadens für die Umsetzung der nach dem Neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien«, Ausgabe 2000.

Harmonisierte Norm ist eine nicht verbindliche technische Spezifikation, die von einer europäischen Normungsorganisation nach den in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.06.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204, S. 37) festgelegten Verfahren angenommen und deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde.

Bemerkung 1: Der Begriff »(europäisch) harmonisierte Norm« ist eine von der Europäischen Kommission im Rahmen der Neuen Konzeption festgelegte Definition mit folgendem Inhalt: für die Norm liegt ein Mandat bzw. Normungsauftrag (mandatierte Norm) der Europäischen Kommission und der EFTA an CEN, CENELEC oder ETSI vor, und die Fundstelle der Norm wurde von der Europäischen Kommission im EG-Amtsblatt bekannt gegeben.

Bemerkung 2: Die Konformitätsvermutung wird rechtlich nur durch die Anwendung der nationalen Normen verliehen, durch die eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte harmonisierte Norm umgesetzt wird. Hat das zuständige nationale Normungsgremium die Norm nicht umgesetzt, verleiht die Anwendung der ursprünglichen harmonisierten Norm oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU umgesetzten Norm die gleiche Konformitätsvermutung. Allerdings muss eine derartige Umsetzung in den nationalen Normen- N – Seite 175 – 01.03.2013<<>>bestand mindestens einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft erfolgt sein.

Internationale Norm ist eine Norm, die von einer internationalen normenschaffenden Institution/Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Normal Operation

Der Begriff »normal Operation« wurde in der Norm DIN EN 60079-14 mit »bestimmungsgemäßer Betrieb« übersetzt.

Normalbetrieb

Normalbetrieb ist der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder Anlagen und deren Einrichtungen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt oder betrieben werden.

Bemerkung: Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe kann zum Normalbetrieb gehören, z.B. die geringe Freisetzung von Stoffen aus Dichtungen, deren Wirkung auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruht oder bei betriebsüblichen Störungen (z.B. Abrutschen eines Sackes von einer Fülleinrichtung). Störungen (z.B. Versagen von Dichtungen, von Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen infolge von Unfällen), die z.B. Instandsetzung oder Abschaltung erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen.

Normative Elemente

Elemente, die den Anwendungsbereich eines Dokumentes beschreiben, und solche, die Festlegungen enthalten.

Normdichte eines Gases

Die Normdichte eines Gases ist seine Dichte im Normzustand.

Normenausschuss im DIN (NA)

Der Normenausschuss im DIN (NA) ist ein Organ des DIN, das die Normung auf seinem Fach- und Wissensgebiet verantwortlich trägt.

Bemerkung: Organ des DIN: siehe Satzung des DIN. Der frühere Name für Normenausschuss war »Fachnormenausschuss (FNA)«.

Normspaltweite

Normspaltweite (NSW) ist die größte Spaltweite zwischen den beiden Teilen der Innenkammer einer Prüfanordnung, die unter vorgeschriebenen Bedingungen bei Entzündung des im Inneren befindlichen Gasgemisches verhindert, dass das außen befindliche Gasgemisch durch einen 25 mm langen Spalt hindurch gezündet wird, und zwar für alle Konzentrationen des geprüften Gases oder Dampfes in Luft. Die Normspaltweite ist eine Eigenschaft des jeweiligen Gasgemisches.

Bemerkung: Zwischen der Normalspaltweite und der Mindestzündenergie besteht ein funktioneller Zusammenhang.

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Norm-Tragkonstruktion

Eine Ausführungsform, die zum Verschließen des Prüfofens und zum Tragen der zu beurteilenden Wand angewendet wird und die eine bekannte Beständigkeit gegenüber Verformung durch Wärme besitzt.

Normungsprogramm

Es bestehen zwei Normungsprogramme, die an die europäischen Normungsgremien gerichtet sind. Für jedes Programm besteht ein Normungsmandat der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat CEN/CENELEC ein Mandat erteilt, Europäische Normen zu erstellen. Das Mandat deckt die Normungsarbeit ab, die für das optimale Funktionieren der Richtlinie im elektrischen und mechanischen Bereich erforderlich ist. Das Mandat erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen CEN und CENELEC, um die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

  • bestehende Normen zu überprüfen und, soweit zutreffend, mit dem Ziel ihrer Angleichung an die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie zu modifizieren;

  • die erforderlichen neuen Normen zu erarbeiten, wobei die Priorität auf horizontalen Normen liegt, die für weite Produktbereiche gelten, und nicht so sehr auf spezifischen Produkten, für die die Notwendigkeit von Fall zu Fall nachgewiesen werden muss.

Bemerkung 1: Um das Mandat zu erfüllen, hat CEN ein technisches Komitee CEN/TC 305 »Potentially explosive atmospheres – Explosion prevention and protection« [Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz] eingerichtet. Die Detailarbeit wird von mehreren Arbeitsgruppen ausgeführt.

Bemerkung 2: Um das Mandat zu erfüllen, hat CENCELEC das technische Komitee TC 31 »Electrical Apparaturs for Explosive Atmospheres« [Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche] und dessen Unterkomitees mit der Arbeit betraut. Diese Komitees arbeiten bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet der explosionsgefährdeten Bereiche und haben eine Reihe von Normen im Rahmen der Richtlinie nach dem alten Konzept erarbeitet.

Normzustand eines Gases

Der Normzustand eines Gases ist der durch die Normtemperatur Tn = 273,15 K (tn = 0 ˚C) und den Normdruck pn = 101,325 kPa (pn = 1,013 25 bar) festgelegte Bezugszustand.

Not-Aus (Aufgabe)

Die Aufgabe einer Not-Aus-Einrichtung ist die Entstehung von Gefährdungen für Personen, Zerstörungen der Maschinen oder des Arbeitsablaufes zu verhindern oder bestehende Gefährdungen zu verringern. Sie muss durch eine einfache menschliche Aktion ausgelöst werden.

Not-Aus (Einrichtung)

Anordnung von Bauteilen, die dazu bestimmt ist, die Not-Aus-Funktion zu verwirklichen.

 N – Seite 177 – 01.03.2013<<

Notfall

Gefährdungssituation, die dringend beendet werden muss oder dringender Abhilfe bedarf.

Bemerkung: Ein Notfall kann entstehen:

  • beim normalen Betrieb der Maschine (z.B. durch menschlichen Eingriff oder als Folge äußerer Einflüsse);

  • als Folge einer Fehlfunktion oder des Ausfalls irgendeines Teils der Maschine.

Nottreppe

Folge von einzeln auf dem Dach befestigten oder über eine Tragkonstruktion miteinander verbundenen Stufen mit einem beidseitigen Geländer.

Notstufenleiter

Notstufenleiter ist eine fest mit dem Dach verbundene Leiter mit Stufen und beidseitigem Geländer.

Nullgas

Nullgas ist ein Gas, z.B. Stickstoff, das frei von Sauerstoff sowie störenden und verunreinigenden Substanzen ist.

Nutzung

Bestimmungsgemäße und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Verwendung einer Betrachtungseinheit, wobei unter Abbau des Abnutzungsvorrats Sach- und/oder Dienstleistungen entstehen.

Nutzungsgrad

Das Verhältnis von Nutzungsmenge zu Nutzungsvorrat, das durch die Art der Nutzung bedingt ist.

Nutzungsmenge

Menge der bei der Nutzung der Betrachtungseinheit erzielten Sach- und/oder Dienstleistungen.

Nutzungsvorrat

Vorrat der bei der Nutzung unter festgelegten Bedingungen erzielbaren Sach- und/oder Dienstleistungen.