Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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A

Abbauverhalten von flüchtigen Verbrennungsprodukten

Durch Zeit und Transport bedingte physikalische und chemische Änderungen von flüchtigen Verbrennungsprodukten.

Abblasrohr

Ein der Druckentlastungseinrichtung nachgesetztes Rohr zur gefahrlosen Ableitung der Druckwelle, der Flamme und der Verbrennungsprodukte.

Abbrandfaktor

Dimensionsloser Beiwert, mit dem die Brandlast aus einem Stoff oder Stoffgemisch zur Berücksichtigung ihres Brandverhaltens in bestimmter Form, Verteilung, Lagerungsdichte und Feuchte bewertet wird.

Abbrandgeschwindigkeit (Abbrandrate)

Die in einer bestimmten Zeit unter atmosphärischen Bedingungen verbrennende Masse eines brennbaren Stoffes, z.B. in g/s oder kg/min.

Abbrandlänge

Maximale Ausdehnung der verbrannten Fläche in einer festgelegten Richtung.

Bemerkung: Die Abbrandlänge wird üblicherweise in Meter (m) angegeben.

Abbrandrate

Masseverlust eines Materials durch Verbrennen in einer Zeiteinheit unter festgelegten Bedingungen.

Bemerkung: Die Abbrandrate wird üblicherweise in Kilogramm je Sekunde (kg×s-1) angegeben.

Abdunstbereich

Technisch belüftete Einhausung des Transportsystems, in der die Verdunstung der Lösemittel stattfindet.

Abfälle

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die unter die in Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW/AbfG). Besondere Anforderungen ergeben sich bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Zu ihnen zählen z.B. gesundheitsgefährdende, umweltgefährdende, explosionsfähige oder brennbare Stoffe sowie Stoffe, die Krankheitserreger übertragen können.

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Abgabeeinheit

Die Abgabeeinheit besteht aus dem Zapfventil mit Zapfschlauch oder -Schläuchen und deren Aufhängevorrichtung oder einer entsprechenden Einrichtung sowie einer Vorrichtung zur Inbetriebnahme und Steuerung des Zapfsystems.

Abgabeeinrichtungen

Die Abgabeeinrichtungen wie Zapfsäulen, Zapfsysteme, Zapfgeräte, Kleinzapfgeräte und Zapfautomaten können durch einen Tankwart bedient oder in Selbstbedienung benutzt werden.

Abgedichtete Einrichtung

Die Einrichtung kann Hohlräume enthalten, die analog zur Zündschutzart Vergusskapselung völlig eingeschlossen sind, sodass das Eindringen von äußerer Atmosphäre verhindert ist.

Bemerkung 1: Kennzeichnung nach IEC 60079-0 »Ex nC« II 3 G

Bemerkung 2: Wichtige konstruktive Parameter

  • Einrichtungen dürfen im Normalbetrieb nicht geöffnet werden können; inneres freies Volumen kleiner gleich 100 cm3.

  • Äußere Anschlussteile, Klemmen oder Leitungen müssen vorhanden sein.

  • Elastische Abdichtungen dürfen unter normalen Betriebsbedingungen nicht mechanisch beschädigt werden können, sie müssen ihre Dichteigenschaften während der Lebensdauer der Einrichtung beibehalten.

Bemerkung 3: Mögliche Anwendungen

  • Kontaktsysteme, ruhende Spulen von Vorschaltgeräten, Magnetventilen oder Motoren sowie komplette Leiterplatten mit elektronischen Schaltungen

Abgehängte Unterdecke

Unterdecke, die an einer Tragkonstruktion abgehängt ist.

Abklingen des Brandes

Phase des Brandablaufes, nachdem ein Brand seine maximale Intensität erreicht und überschritten hat und bei der sowohl die Wärmefreisetzungsrate als auch die Temperatur des Brandes wieder abnehmen.

Abklingen des Feuers

Phase des Brandablaufes, nachdem ein Feuer seine maximale Intensität erreicht und überschritten hat und bei der sowohl die Wärmefreisetzungsrate als auch die Temperatur des Feuers wieder abnehmen.

Ableitfähig

Ableitfähig ist ein Stoff oder ein Material mit einem spezifischen Widerstand von mehr als 104 Ωm und weniger als 109 Ωm oder ein Gegenstand oder eine Einrichtung mit einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 109 Ω gemessen bei 23 ˚C und 50 % relativer Luftfeuchte oder mit  A – Seite 3 – 01.09.2012<<>>einem Oberflächenwiderstand zwischen 104 Ω und 1011 Ω gemessen bei 23 ˚C und 30 % relativer Luftfeuchte.

Bemerkung: Mit sinkender Luftfeuchte nimmt der Oberflächenwiderstand in der Regel beträchtlich zu. Ableitfähige Stoffe oder Gegenstände und Einrichtungen aus ableitfähigen Materialien speichern keine gefährliche elektrostatische Ladung, wenn sie mit Erde in Kontakt stehen. Als ableitfähig werden auch Gegenstände und Einrichtungen bezeichnet, wenn sie aus ableitfähigen Materialien bestehen. Für Flüssigkeiten, Schüttgüter oder bestimmte Gegenstände, z.B. ableitfähige Fußböden, werden in den entsprechenden Abschnitten spezielle Festlegungen getroffen.

Der umgangssprachliche Begriff »antistatisch« wird an verschiedenen Stellen unterschiedlich verwendet und deshalb in dieser Regel nicht definiert.

Ableitfähiges Schuhwerk

Ableitfähiges Schuhwerk ist Schuhwerk, welches ermöglicht, dass eine auf ableitfähigem Boden stehende Person einen Ableitwiderstand gegen Erde von höchstens 108 Ω aufweist.

Ableitflächen

Ableitflächen sind dazu bestimmt, auslaufende Flüssigkeiten aufzufangen und einem Auffangraum zuzuleiten, sie bilden mit dem Auffangraum eine bauliche Einheit, sind aber nicht zur längerfristigen Rückhaltung des Lagergutes bestimmt. Sie müssen ausreichend beständig gegenüber einer kurzfristigen Beaufschlagung durch das Lagergut sein, brauchen aber nicht über Stunden oder Tage beständig zu sein.

Ableitwiderstand A

Ableitwiderstand eines Gegenstandes ist sein elektrischer Widerstand gegen Erdpotenzial, oft Erde genannt. Der Ableitwiderstand wird in Ω gemessen.

Bemerkung: Die übliche Form der Messelektrode ist eine 20 cm2große Kreisfläche und hat mit der Oberfläche des zu messenden Gegenstandes Kontakt. Der Ableitwiderstand hängt unter anderem vom spezifischen Widerstand, vom -ggf. spezifischen – Oberflächenwiderstand der Materialien sowie vom Abstand zwischen den gewählten Messpunkten und Erde ab. Dieser Widerstand wird häufig auch Erdableitwiderstand REgenannt.

Abnehmbarer Melder

Melder, der so ausgeführt ist, dass sein Kopf von seinem Sockel abgenommen werden kann.

Bemerkung: Die Verwendung von abnehmbaren Meldern kann die Instandhaltung ohne Trennen der festen Verdrahtung unterstützen.

Abreißkupplung

Einrichtung zum Minimieren von Kraftstoff-Schüttverlusten und zur Unterbrechung des Kraftstoffstromes, was durch Abtrennen zwischen Zapfventil und Zapfsäule oder druckversorgter Zapfsäule innerhalb eines festgelegten Kräftebereiches erreicht wird.

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Abreißkupplung Typ 1 ist eine Abreißkupplung, die nur für Flüssigkeitsleitungen konstruiert ist.

Abreißkupplung Typ 2 ist eine Abreißkupplung, die für Flüssigkeitsleitungen kombiniert mit Gasrückführleitungen konstruiert ist.

Abschaltmenge

Flüssigkeitsmenge, die nach der Meldung einer möglichen Überfüllung und vor dem vollständigen Abschalten in den Lagertank fließt.

Abschluss einer Revisionsöffnung

Zu öffnende Tür oder Platte, die einen Zugang zu den Installationen innerhalb des Installationskanals oder -Schachts gestattet.

Abschluss- und Förderanlageneinheit

Vollständige Abschlusseinheit für die Förderanlage und ggf. ihres Rahmens oder ihrer Führung zum Schließen einer dauerhaften Öffnung in einem raumabschließenden Bauteil. Hierin eingeschlossen sind die Verankerungsteile mit dem raumabschließenden Bauteil, ein Teilstück aller durchlaufenden Installationen auf beiden Seiten der Konstruktion einschließlich deren Abschottung, eine etwaige Fugenabdichtung zwischen dem Abschluss der Förderanlage, die Förderanlage und eine etwaige Schließ- und/oder Trennvorrichtung.

Abstand »l«

Der kürzeste Weg durch einen zünddurchschlagsicheren Spalt, wenn die Spaltlänge L des zünddurchschlagsicheren Spaltes durch Bohrungen unterbrochen wird, die für den Durchgang von Schrauben zum Zusammenbau der Teile des druckfesten Gehäuses vorgesehen sind.

Abstand Rs

Abstand von der Entlastungsöffnung in Explosionsrichtung, bei dem der Maximalwert des Spitzenüberdruckes im Außenraum pmax, a auftritt.

Abtropfbereich

Einhausung oder Bereich des Transportsystems, in dem die von dem beschichteten Werkstück abtropfenden Beschichtungsstoffe oder Spülflüssigkeiten aufgefangen werden.

Abwasser

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).

Acetylenfackeln

Acetylenfackeln (F-Entwickler) sind Acetylen-Entwickler mit einer Carbidfüllung von nicht mehr als 10 kg. Das Acetylen wird für Beleuchtungszwecke ohne Druckluft oder Sauerstoff verbrannt.

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Acetylenhochdruckleitungen

Acetylenhochdruckleitungen (HD-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck mehr als 1,5 bar beträgt.

Acetylenkühler

Acetylenkühler sind Apparate, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen die Temperatur des durchströmenden Acetylens vermindert wird. Sie können auch zum Anwärmen des Gases eingesetzt werden.

Acetylenmitteldruckleitungen

Acetylenmitteldruckleitungen (MD-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck mehr als 0,2 bar, aber nicht mehr als 1,5 bar beträgt.

Acetylenniederdruckleitungen

Acetylenniederdruckleitungen (ND-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck nicht mehr als 0,2 bar beträgt.

Acetylenreiniger

Acetylenreiniger sind Apparate, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen der Gehalt des durchströmenden Acetylens an Verunreinigungen (z.B. staub- oder gasförmige Verunreinigungen) vermindert wird.

Acetylenscheibengasspeicher

Acetylenscheibengasspeicher sind Speicher, in denen das Acetylen in einem Behälter gespeichert wird, der mit einer gegen die Atmosphäre abgedichteten Scheibe ausgerüstet ist. Der Gasdruck ist durch das wirksame Scheibengewicht bestimmt.

Acetylenspeicher

Acetylenspeicher mit Flüssigkeitsverschluss gegen die Atmosphäre sind Speicher, in denen das Acetylen in einem Behälter gespeichert wird, der über einen Flüssigkeitsverschluss mit einem gegen die Atmosphäre offenen Behälter zur Aufnahme der verdrängten Flüssigkeit verbunden ist. Der Gasdruck ist durch die Höhe der verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt.

Acetylentrockner

Acetylentrockner sind Apparate, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen der Wasserdampfgehalt des durchströmenden Acetylens vermindert wird.

Adressierbare Einrichtung

Einrichtung, die individuell an der Brandmeldezentrale identifiziert werden kann.

Aerosol

Aerosol ist ein Stoffgemisch, das aus einem gasförmigen Dispersionsmittel und flüssigen oder festen (Kolloiden) Bestandteilen besteht. Die dispersen  A – Seite 6 – 01.09.2012<<>>Bestandteile bezeichnet man als Schwebstoffe. Sind sie flüssig, spricht man von Nebel; sind sie fest, so liegen Staub oder Rauch vor.

Aerosolpackung

Aerosolpackung ist ein nicht nachfüllbares Gefäß aus Metall, Glas oder Kunststoff, das die Vorschriften des ADR erfüllt und ein verdichtetes, verflüssigtes oder unter Druck gelöstes Gas mit oder ohne einen flüssigen, pastösen oder pulverförmigen Stoff enthält. Es ist mit einer Entnahmevorrichtung ausgerüstet, die ein Ausstoßen des Inhalts in Form eines Schaums, einer Paste oder eines Pulvers oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand ermöglicht.

Agglomerat

Anhäufung, Zusammenballung von Teilchen. Auch Gemenge, die durch Mischen bei gleichzeitiger Erwärmung bis oberhalb der Erweichungstemperatur entstehen.

Aktives Explosionsentkopplungs-System

System, das so konstruiert ist, dass es durch einen Detektor sowie eine Steuer- und Anzeigeeinrichtung (CIE), die integrale Bestandteile des Systems darstellen, aktiviert wird und die Ausbreitung von Explosionen durch Rohrleitungen aufhält oder die zerstörenden Auswirkungen der Explosion einschränkt.

Aktive Lagerung

Aktive Lagerung ist das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Gefäßen, die am Ort ihrer Lagerung ortsfest als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet werden.

Aktive Teile

Aktive Teile sind elektrisch leitfähige Teile, die im ungestörten Betrieb unter Spannung stehen können.

Aktivierungszeit

Zeitintervall zwischen dem Ansprechen eines Messwertgebers und der vollen Betriebsbereitschaft einer Löschanlage, einer Entrauchungsanlage, eines Alarmsystems oder eines anderen Brandschutzsystems.

Akustischer Signalgeber

Feueralarmeinrichtung einer Brandmeldeanlage zur akustischen Warnung der in einem Gebäude befindlichen Personen vor Feuer.

Alarm

Als Alarm bezeichnet man das Signalisieren eines in der Anlage eingetretenen Zustandes, der die Einleitung Gefahren abwehrender Maßnahmen (Interventionen) erforderlich macht. A – Seite 7 – 01.09.2012<<>>

Dieses geschieht durch eine akustische und/oder visuelle Anzeige eines von der Norm abweichenden Zustandes in einem definierten, überwachten Meldebereich. Alarme können automatisch durch Sensoren oder auch manuell ausgelöst werden.

Entsprechend ihrer Bedeutung können Alarme in verschiedene Alarmklassen oder Prioritäten eingestuft werden. Ferner sind echte Alarme von Falschalarm zu unterscheiden. (www.Baunetzwissen.de)

Alarmaktivierungszeit

Zeitintervall zwischen der Brandentstehung (Entzündungszeitpunkt) und der Aktivierung eines Alarms.

Bemerkung: Der Entzündungszeitpunkt kann bekannt sein, wie z.B. bei einem Brandmodell oder einer Brandprüfung, oder er kann angenommen werden, z.B. auf der Basis einer Abschätzung, wobei von dem Zeitpunkt der Entdeckung des Brands zurückgerechnet wird. Die Grundlage für die Bestimmung des Entzündungszeitpunkts wird stets bei der Festlegung der Alarmaktivierungszeit angegeben.

Alarmbestätigungssignal

Signal von einem automatischen Brandmelder oder von einem Handfeuermelder, durch das der Erstalarmzustand der Brandmeldezentrale beendet wird.

Alarmeinrichtung

Teil des Betriebsmittels, das ein die Aufmerksamkeit erregendes sichtbares oder hörbares Signal erzeugt.

Alarmierungseinrichtung

Bestandteil einer Brandmeldeanlage, das nicht in der Brandmeldezentrale enthalten ist und der Brandalarmierung dient, z.B. akustische Signalgeber, optische Signalgeber, Lautsprecher zur Sprachalarmierung, taktile Einrichtungen.

Alarmschwelle

Die höchstens einzustellende Alarmschwelle (Alarmkonzentration) ist derjenige am Überwachungsgerät einzustellende Wert, der unter Berücksichtigung realistischer Annahmen über die betrieblichen Bedingungen (Schwankungen der Sauerstoffkonzentration und Verzögerung der Wirksamkeit eingeleiteter Schutzmaßnahmen) und die messtechnischen Bedingungen (Alarmverzögerung des Messgerätes und Messabweichungen des Messgerätes) so rechtzeitig zur Auslösung eines Alarmes führt, dass eine Überschreitung der höchstzulässigen Sauerstoffkonzentration in der inertisierten Anlage vermieden oder die Anlage auf andere Weise in einen sicheren Zustand überführt werden kann.

Alarmsignal

Elektrisches Signal, das einen Alarmzustand mindestens einer Messstelle meldet. Das Alarmsignal wird entweder im Gaswarnsystem verarbeitet  A – Seite 8 – 01.09.2012<<>>(z.B. zur Auslösung von Schaltvorgängen) oder an die Peripherie weitergeleitet.

Bemerkung: Alarmsignale werden von anderen Signalen getrennt behandelt, da sie allgemein mit höherer Priorität behandelt werden.

Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

Nach § 12 Abs. 3 BioStoffV ist die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung Bestandteil der Unterweisung der Beschäftigten. Sie soll die Beschäftigten über Angebotsuntersuchungen nach § 15a Abs. 5 BioStoffV unterrichten sowie auf besondere Gefährdungen z.B. bei dauerhaft verminderter Immunabwehr hinweisen. Die Beratung ist unter Beteiligung des Arztes nach § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV durchzuführen.

Alphanumerisches Display

Anzeigeeinrichtung, die Meldungen und Informationen mittels Buchstaben und/oder Zahlen anzeigen kann.

Aluminiumpasten

Aluminiumpulverhandelsformen, die mit Wasser und/oder organischen Lösemitteln angeteigt sind.

Aluminiumpellets

Mit Bindemittel agglomeriertes Aluminiumpulver.

Aluminiumpulver

Aluminiumpulver ist ein Pulver im Sinne der BGV D 13 »Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver«, das für die weitere Verarbeitung in verschiedenen Branchen hergestellt wird. Es kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Es kann mit Wasser reagieren und so ein Knallgasgemisch verursachen.

Andauerndes Brennen mit Flamme

Auftreten einer Flamme für eine Dauer von mehr als drei Sekunden.

Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage

Nach § 2 Abs. 5 BetrSichV ist darunter jede Maßnahme zu verstehen, bei der die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird. Als Änderung gilt auch jede Instandsetzung, welche die Sicherheit der Anlage beeinflusst. Die Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 2 Abs. 5 BetrSichV kann die Sicherheit sowohl positiv als auch negativ beeinflussen und löst eine Prüfpflicht aus. Nach welchen Maßnahmen eine Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 BetrSichV erforderlich ist, hängt davon ab, ob die Sicherheit der jeweiligen überwachungsbedürftigen Anlage beeinflusst wird.

Anfahrbrennstoff

Der dem Zündbrenner oder dem Hauptbrenner vor Ausbildung der Hauptflamme in geringer Menge zugeführte Brennstoff.

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Anfahrbrennstoffmenge

Die durch die Zündeinrichtung beim Anfahren des Brenners gezündete Brennstoffmenge.

Anfahrflamme

Die mit der Anfahrbrennstoffmenge entweder am Hauptbrenner oder an einem gesonderten Zündbrenner gebildete Flamme.

Anfangsdruck

Druck im Explosionsbehälter zum Zündzeitpunkt.

Anfangstemperatur

Temperatur im Explosionsbehälter zum Zündzeitpunkt.

Anforderungen an befähigte Personen

  1. 1.

    Berufsausbildung

    Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen.

  2. 2.

    Berufserfahrung

    Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen ist und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennt. Dabei hat sie genügend Anlässe kennengelernt, die Prüfungen auslösen, z.B. im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und aus arbeitstäglicher Beobachtung.

    Durch Teilnahme an Prüfungen von Arbeitsmitteln hat sie Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen gesammelt und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen erworben.

    Berufserfahrung schließt ein, beurteilen zu können, ob ein vorgeschlagenes Prüfverfahren für die durchzuführende Prüfung des Arbeitsmittels geeignet ist. Hierzu gehört auch, dass die Gefährdungen durch die Prüftätigkeit und das zu prüfende Arbeitsmittel erkannt werden können.

  3. 3.

    Zeitnahe berufliche Tätigkeit

    Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 7 BetrSichV umfasst eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes sowie eine angemessene Weiterbildung.

    Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr (Erhalt der Prüfpraxis).

    Bei längerer Unterbrechung der Prüftätigkeit müssen durch die Teilnahme an Prüfungen Dritter erneut Erfahrungen mit Prüfungen gesammelt und die notwendigen fachlichen Kenntnisse erneuert werden.

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    Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten. Sie muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz (z.B. ArbSchG, GefStoffV) und deren technischen Regelwerken sowie Vorschriften mit Anforderungen an die Beschaffenheit (z.B. GPSG, einschlägige GPSGV), mit Regelungen der Unfallversicherungsträger und anderen Regelungen (z.B. Normen, anerkannte Prüfgrundsätze) so weit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.

Anhaltende Flammenbildung

Kontinuierliche Flammenbildung über eine Dauer von mehr als zehn Sekunden.

Anlagen zur Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Anlagen zur Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten sind Füll-, Entleer-, Umfüll- und Flugfeldbetankungsstellen.

Anlage zur Lebensrettung

Sie dient der Rauchfreihaltung, die es in ihrer Brandalarmposition ermöglicht, für die erforderliche Zeit dafür zu sorgen, dass die Insassen eines Bauwerks im Brandfall alarmiert werden und das Bauwerk, durch diese Anlage unterstützt, sicher verlassen können.

Anlage zur Rauchfreihaltung

Anordnung von Bauteilen in einem Bauwerk zur Begrenzung der Wirkung von Rauch und Wärme infolge eines Brandes.

Anormale Wärme

Wärme, die zusätzlich zu der unter den üblichen Anwendungsbedingungen auftretenden Wärme entsteht, einschließlich der Wärme, die zur Brandentstehung führt.

Ansaugrauchmelder

Rauchmelder, in dem Luft und Aerosole mittels einer Ansaugeinheit (z.B. Ansauglüfter oder -pumpe) über eine Ansaugeinrichtung angesaugt werden und einer oder mehreren Rauchsensoreinheiten zugeführt werden.

Bemerkung: Jede Rauchsensoreinheit kann mehr als einen, dem gleichen Rauch ausgesetzten Sensor enthalten.

Anschlussteile

Klemmen, Schrauben oder sonstige Teile, die dem elektrischen Anschluss der Leiter der äußeren Stromkreise dienen.

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Ansprechüberdruck, dynamischer pdynin bar

Druck, bei dem eine Druckentlastungseinrichtung im Explosionsfall anspricht. Er kann höher sein als der statische Ansprechüberdruck.

Ansprechüberdruck pAin bar

Druck, bei dem ein Explosionsunterdrückungssystem ausgelöst wird.

Ansprechüberdruck, statischer pstatin bar

Druck, bei dem eine Druckentlastungseinrichtung unter langsamem Druckanstieg anspricht. Der statische Ansprechüberdruck ist ein charakteristisches Merkmal von Druckentlastungseinrichtungen.

Antistatikmittel

Antistatikmittel sollen die elektrostatische Aufladung von Isolierstoffen verhindern oder herabsetzen (antistatisch). Antistatikmittel basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Ionenleitung. Aus der Erkenntnis, dass bereits eine aus wenigen Moleküllagen bestehende Wasserschicht ausreicht zur Vermeidung störender oder gefährlicher Aufladungen, werden hydrophile und/oder grenzflächenaktive Stoffe (Netzmittel) als Antistatikmittel verwendet. Von diesen Antistatikmitteln wird erwartet, dass sie einerseits an der Isolierstoffoberfläche haften und andererseits dort eine wasseranziehende neue Oberfläche bilden.

Die Qualität eines Antistatikmittels wird danach beurteilt, wie dauerhaft es auf dem Isolierstoff haftet und inwieweit es ihm gelingt, auch bei geringer Luftfeuchtigkeit noch so viele Wassermoleküle zu binden, dass der spezifische Oberflächenwiderstand einen Wert von 1 TΩ nicht überschreitet.

Antistatikmittel lassen sich einteilen in solche, die erst nach Fertigstellung des Kunststoffteils auf die Oberfläche gebracht werden, z.B. durch Besprühen oder Eintauchen, und in andere, die dem Polymer bereits vor der Verarbeitung zugemischt werden. Letztere migrieren nach Fertigstellung des Kunststoffteils an die Oberfläche und erlangen dort erst nach entsprechender Lagerzeit ihre Wirkung (Weichmacher). Die Wirksamkeit zugemischter Antistatikmittel ist im Allgemeinen dauerhafter als die von nachträglich aufgebrachten. Zwar werden alle antistatischen Oberflächenschichten im Lauf der Zeit durch Reinigung, Verdampfung usw. in ihrer Wirksamkeit nachlassen, doch bei zugemischten Antistatikmitteln werden diese aus dem Materialinneren an die Oberfläche nachdiffundieren. Die Langzeitwirkung hängt weitgehend vom Antistatikmittel-Vorrat und damit von dem Verhältnis Oberfläche zu Volumen ab: lange Wirksamkeit bei dickwandigen Formteilen, hingegen nur kurze bei dünnen Folien. Zugemischte Antistatikmittel können neben Veränderungen der mechanischen Eigenschaften auch die optischen Qualitäten (Transparenz, Glanz, Farbe) beeinträchtigen.

Als Antistatikmittel eignen sich grundsätzlich alle grenzflächenaktiven Stoffe (Tenside), unter anderem Polyglykolether, Alkylsulfate, quartäre Ammoniumverbindungen usw.

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Für synthetische Fasern sollten Antistatikmittel eine möglichst gute Waschbeständigkeit aufweisen; sie werden daher der Chemiefaser häufig schon bei der Herstellung zugefügt.

Antistatische Handschuhe

Handschuhe mit hinreichend geringem Widerstand, der die Ansammlung elektrostatischer Ladungen, die zu gefährlichen Überschlägen führt, verhindert.

Antistatischer Fußboden

Fußboden mit hinreichend geringem Erdableitwiderstand, der die Ansammlung elektrostatischer Ladungen, die zu gefährlichen Überschlägen führt, verhindert.

Antistatisches Schuhwerk

Schuhwerk mit hinreichend geringem Erdableitwiderstand über die Sohle, der die Ansammlung elektrostatischer Ladungen, die zu gefährlichen Überschlägen führt, verhindert.

Anzeigegerät

Schutzeinrichtung, die die Explosionssensoren/-detektoren und Explosionsschutzeinrichtungen überwacht.

Anzeigevorrichtung

Betriebsmittelteil, das anzeigt, ob der Durchfluss oder der Druck die zulässigen Grenzwerte einhält, und das in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Anwendungsfalles periodisch überwacht wird.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG beschäftigen. Dem Arbeitgeber stehen der Unternehmer ohne Beschäftigte sowie der Auftraggeber und Zwischenmeister im Sinne des Heimarbeitsgesetzes gleich (§ 2 Abs. 3 ArbSchG; § 3 Abs. 4 GefStoffV).

Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen sind alle organisatorischen, technischen und witterungsbedingten Einflüsse, einschließlich deren physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren, bei Tätigkeiten auf die Beschäftigten.

Arbeitsbereich

Der zu beurteilende räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes. Dieser kann einen oder mehrere Arbeitsplätze umfassen. Er wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (TRBA 405, TRGS 402).

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen (§ 15 Abs. 1 GefStoffV, § 15 Abs. 1 BioStoffV).

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Abs. 3 GefStoffV ist Bestandteil der Unterweisung der Beschäftigten. Sie enthält Hinweise auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen und auf Angebotsuntersuchungen nach § 16 Abs. 3 GefStoffV. Falls aus arbeitsmedizinischen Gründen erforderlich, findet die Beratung unter Beteiligung des Betriebsarztes statt. Die Beteiligung des Betriebsarztes an der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

Arbeitsmittelbenutzungsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit.

Arbeitsplätze

Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen.

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Arbeitsräume

Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

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Arbeitsstätte

Arbeitsstätten sind:

  • Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,

  • andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Zur Arbeitsstätte gehören auch:

  • Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge

  • Lager-, Maschinen- und Nebenräume

  • Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume)

  • Pausen- und Bereitschaftsräume

  • Erste-Hilfe-Räume

  • Unterkünfte

Arbeitsstoff

Arbeitsstoffe sind alle Stoffe einschließlich chemischer und biologischer Arbeitsstoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bei der Arbeit verwendet, hergestellt oder bearbeitet werden oder entstehen. Hierzu gehören alle Stoffe und Zubereitungen (z.B. Materialien, Werkstoffe und Werkstücke), die von und mit Arbeitsmitteln bearbeitet werden, die zur Benutzung von Arbeitsmitteln erforderlich sind oder bei der Bereitstellung/Benutzung von Arbeitsmitteln entstehen können. Zu den Arbeitsstoffen zählen alle Einsatzstoffe, Hilfsstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte, Reaktionsprodukte, Abfälle, unabsichtlich entstehende Stoffe, Verunreinigungen und Gegenstände, die bearbeitet werden.

Arbeitsumgebung

Arbeitsumgebung beinhaltet die physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren, die Arbeitsmittel und Beschäftigte bei der Benutzung umgeben. Unter physikalischen Faktoren sind z.B. Hindernisse, räumliche Enge, mechanische Schwingungen, Klima, Licht, ionisierende Strahlung, Magnetfelder, Mikrowellen, unter chemischen Faktoren sind z.B. Luftverunreinigungen, explosionsfähige Atmosphäre und unter biologischen Faktoren sind z.B. bakterielle Kontaminierung zu verstehen. Der Begriff der Arbeitsumgebung ist im Sinne der BetrSichV auf physikalische, chemische und biologische Faktoren beschränkt. Insoweit ist die Arbeitsumgebung ein Teil der Arbeitsbedingungen, unter denen ein Arbeitsmittel verwendet wird.

Asche

Mineralischer Rückstand nach vollständiger Verbrennung.

ATEX 95

Seit dem 1. Juli 2003 gilt innerhalb der Europäischen Union ausschließlich die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsge- A – Seite 15 – 01.09.2012<<>>mäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Richtlinie beruht auf dem Artikel 100a des ersten Vertrages zur Gründung der EG und trug den Arbeitstitel ATEX 100a, abgeleitet aus »Atmosphères Exposibles«. Durch eine Neunummerierung der Artikel ist aus dem Artikel 100a der Artikel 95 geworden und entspräche damit der ATEX 95.

ATEX 100a

Siehe ATEX 95

ATEX 118a

Siehe ATEX 137

ATEX 137

Neben der Richtlinie 94/9/EG für die Beschaffenheit von Geräten hat der Anwender auch die Richtlinie 1999/92/EG über die Sicherheit der Arbeitnehmer zu beachten, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie beruhte auf dem Artikel 118a des ersten Vertrages zur Gründung der EG und trug den Arbeitstitel ATEX 118, abgeleitet aus »Atmosphères Exposibles«. Durch eine Neunummerierung der Artikel ist aus dem Artikel 118a der Artikel 137 geworden und entspräche damit der ATEX 137.

ATEX-Leitlinien

ATEX-Leitlinien sind Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Atmosphärische Bedingungen

Als atmosphärische Bedingungen gelten hier Gesamtdrücke von 0,8 bis 1,1 bar und Gemischtemperaturen von -20 ˚C bis +60 ˚C.

Atmungseinrichtung

Teil, das dazu dient, den Austausch der Atmosphäre innerhalb des Gehäuses mit der umgebenden Atmosphäre unter Beibehaltung der Schutzart zu ermöglichen.

Auffangräume

Auffangräume sind Rückhalteeinrichtungen zum Auffangen auslaufender Flüssigkeiten. Zu den Auffangräumen gehören auch Ableitflächen, die zusammen eine bauliche Einheit bilden.

Aufladbar

Aufladbar sind isolierende Stoffe sowie Gegenstände und Einrichtungen aus isolierenden Materialien. Aufladbar sind auch nicht mit Erde verbundene leitfähige oder ableitfähige Gegenstände und Einrichtungen.

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Aufladelöscher

Aufladelöscher bestehen aus je einem Löschmittelbehälter und einem Treibgasbehälter.

Prinzip: Die Aktivierung eines Aufladelöschers erfolgt durch Verbindung der beiden Behälter, z.B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter. Dann strömt das Treibmittel (Treibgas, z.B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Das heißt, der Aufladelöscher ist »aufgeladen« – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche.

Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver, als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.

Aufstellbedingungen

Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder ggf. eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, der Aufstellbedingungen und der sicheren Funktion geprüft worden ist. Zu den Aufstellbedingungen gehören z.B. sicherheitstechnisch erforderliche Abstände, Aufstellflächen oder -räume und Betriebsräume.

Ausfall

Die Beendigung der Fähigkeit eines Gegenstandes, eine geforderte Funktion auszuführen.

Bemerkung 1: Nach dem Ausfall hat der Gegenstand einen Fehler.

Bemerkung 2: »Ausfall« ist ein Ereignis, im Gegensatz zu »Fehler«, der einen Zustand darstellt.

Bemerkung 3: Der hier definierte Begriff gilt nicht für Gegenstände, die nur aus Software bestehen.

Bemerkung 4: In der Praxis werden die Benennungen Fehler und Ausfall häufig synonym verwendet.

Ausfallanalyse

Logische systematische Untersuchung einer ausgefallenen Einheit zur Feststellung und Analyse des Ausfallmechanismus, der Ausfallursache und der Auswirkung des Ausfalls.

Ausfallart

Art und Weise, auf die eine Einheit ausfällt.

Ausfallauswirkung

Folge einer Ausfallart hinsichtlich des Betriebes, der Funktion oder des Zustands einer Einheit.

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Ausfallmechanismus

Physikalischer, chemischer oder anderer Vorgang, der zu einem Ausfall führt oder geführt hat.

Ausfallrate

Die Ausfallrate einer Betrachtungseinheit ist die Anzahl der Ausfälle pro Zeiteinheit unter bestimmten, anzugebenden Bedingungen.

Ausfallschwere

Bedeutung oder Einstufung der Auswirkung der Ausfallart auf den Betrieb der Einheit, die Umgebung der Einheit oder auf den Benutzer der Einheit; Schwere der Auswirkung der Ausfallart in Bezug auf die definierten Grenzen des untersuchten Systems.

Ausfallzeit

Die Ausfallzeit oder Ausfalldauer einer Betrachtungseinheit ist die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt des Ausfalls und dem Zeitpunkt, zu dem die Betrachtungseinheit wieder in Betrieb genommen werden kann. Zur Beurteilung der Verfügbarkeit einer Betrachtungseinheit wird die mittlere Ausfalldauer herangezogen.

Ausgesetzt sein

Im Sinne der GefStoffV sind Beschäftigte aufgrund von Tätigkeiten einem Gefahrstoff ausgesetzt,

  • wenn eine über die Luftverunreinigung der Umgebungsluft (»Hintergrundbelastung«) hinausgehende inhalative Belastung oder

  • wenn ein Hautkontakt gegenüber hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen

besteht.

Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, ob im Arbeitsbereich der Beschäftigten Stoffe freigesetzt werden, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für Tätigkeiten im Gefahrenbereich.

Aushärten

Umwandlung eines flüssigen oder pastösen Beschichtungsstoffes oder eines Pulverlackes in einen endgültigen festen Stoff.

Bemerkung: Dieser Prozess wird auch als Gelieren, Durchhärten und Durchtrocknung bezeichnet.

Auslassöffnung für Löschmittel

Öffnung in einem Rohrsystem, durch die ein Löschmittel auf den Brandherd aufgebracht werden kann.

Auslegungsdruck

Maximaler Druck, für den der Füllanschluss verwendet werden kann.

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Auslösedruck Pa

Schwellenwert des Druckes, der über dem Druck (Pi) der bei der Zündung reagierenden Bestandteile liegt, bei dem ein Erkennen (Aufspüren) der anstehenden Explosion erfolgen kann.

Auslösemechanismus der Brandschutzklappe

Ein eingebauter oder direkt mit der Brandschutzklappe verbundener Mechanismus, der bei Aktivierung durch die Auslösevorrichtung der Brandschutzklappe den beweglichen Teil der Brandschutzklappe veranlasst, von der Stellung »geöffnet« in die Stellung »geschlossen« zu wechseln.

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit gebildet, in dem sachverständige Mitglieder der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Wissenschaft und der zugelassenen Stellen angemessen vertreten sein sollen. Die Gesamtzahl der Mitglieder soll 21 Personen nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Betriebssicherheit ist ehrenamtlich. Der Ausschuss für Betriebssicherheit richtet Unterausschüsse ein.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es

  • dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

    • für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie

    • für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln und, soweit dessen Zuständigkeiten berührt sind, in Abstimmung mit dem Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit nach § 31a Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu ermitteln,

  • Regeln zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können, und

  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen der betrieblichen Sicherheit zu beraten.

Ausschuss für Gefahrstoffe

Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) gebildet, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft, in angemessener Zahl vertreten sein sollen. Die Gesamtzahl der Mitglieder soll 21 Personen nicht überschreiten. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Gefahrstoffe ist ehrenamtlich.

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Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es

  • dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, zu ermitteln,

  • Regeln zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können, und

  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Fragen zu Gefahrstoffen zu beraten,

  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe vorzuschlagen und regelmäßig zu überprüfen.

Außenseitige Feuerausbreitung

Der Fortschritt und die Ausdehnung von Dauerflammen an der beanspruchten Oberfläche des Probekörpers.

Außenwand

Wand, die die äußere Hülle eines Gebäudes bildet und einem Brand getrennt von innen oder außen ausgesetzt sein kann.

Außerbetriebnahme

Beabsichtigte unbefristete Unterbrechung der Funktionsfähigkeit einer Betrachtungseinheit.

Außerbetriebsetzung

Beabsichtigte befristete Unterbrechung der Funktionsfähigkeit einer Betrachtungseinheit während der Nutzung.

Äußere und innere Explosionsgefahr

Bei der Beurteilung der Explosionsgefahr ist zu prüfen, ob im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Innern von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Die Maßnahmen werden unterschieden in:

  1. 1.

    Verhindern oder Einschränken der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen,

  2. 2.

    Verhindern oder Einschränken der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre im Innern von Apparaturen.

Es ist zwischen »äußerer« und »innerer« Explosionsgefahr zur unterscheiden. Äußere Explosionsgefahr besteht, wenn der Analysengeräteraum an einer Stelle errichtet wird, an der brennbare Stoffe von außen her eindringen können, sodass hierdurch im Analysengeräteraum eine explosionsfähige Atmosphäre in gefährlicher Menge entstehen kann. Innere Explosionsgefahr besteht, wenn sich im Analysengeräteraum durch die Einführung brennbarer Mess- oder Hilfsstoffe bei einer Leckage explosionsfähige Atmosphäre in gefährlicher Menge ausbilden kann.

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Außergewöhnliche Ereignisse

Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BetrSichV einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzu befähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können. Außergewöhnliche Ereignisse können insbesondere Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein.

Automatische Abschaltung

Funktion, die die Treibstoffabgabe automatisch stoppt, um ein Überfüllen zu verhindern.

Automatische Anlagen und Einrichtungen

Anlagen und Einrichtungen, in denen Systeme verwendet werden, die nach dem Start den Betrieb automatisch steuern, ohne dass das Bedienungspersonal eingreifen muss. Diese Anlagen können allein arbeiten oder in eine verkettete Anlage eingebunden sein.

Automatische Düse

Wassernebeldüse, die durch ein integriertes thermisches Auslöseelement geschlossen gehalten wird.

Automatische (ortsfeste) elektrostatische Beschichtungsanlagen

Anlagen (Systeme), in denen die elektrostatischen Sprühvorrichtungen entweder ortsfest angebracht sind oder durch Bewegungsautomaten (z.B. Roboter) geführt werden.

Automatische Sicherheitsabschaltung

Die automatische Sicherheitsabschaltung verhindert den Fluss im System, falls dieses wieder aktiviert wird, während der Schalthebel gezogen ist.

Automatischer Überwachungseingriff

Maßnahme ohne manuellen Eingriff, um das Wirksamwerden einer potenziellen Zündquelle zu verhindern.

Automatisches Wiederanfahren

Automatische Wiederholung eines Anfahrvorganges ohne manuellen Eingriff.

Automatisches Zapfventil

Vorrichtung zur manuellen Kontrolle des Treibstoffdurchflusses während eines Betankungsvorganges. Es ist mit einem Rohr und einer automatischen Abschaltvorrichtung ausgerüstet.

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Änderung

Änderung (auch Modifikation genannt) ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Änderung der Funktion einer Betrachtungseinheit.

Bemerkung 1: Änderung bedeutet nicht den Ersatz durch eine gleichwertige Betrachtungseinheit.

Bemerkung 2: Änderung ist keine Instandhaltungsmaßnahme, sondern sie ist die Änderung der geforderten Funktion einer Betrachtungseinheit in eine neue geforderte Funktion. Die Änderung kann einen Einfluss auf die Funktionssicherheit oder die Leistung der Betrachtungseinheit oder auf beides haben.

Äquivalente Branddauer

Zeit in Minuten, bei der im betrachteten Bauteil im Normbrand (Einheitstemperaturzeitkurve) näherungsweise dieselbe Wirkung (z.B. Temperatur) erreicht wird wie im natürlichen Schadenfeuer.

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