DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft Teil II: Abfallbehandlung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.2 - 2.2 Was für die Branche gilt

ccc_3511_24.jpg
Abb. 2 Vor rauen Einflüssen geschützte Notfallsäule (mit Defibrillator, Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher)
ccc_3511_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 43 und 44 "Müllbeseitigung" (bisher BGV C 27 und GUV-V C 27)

ccc_3511_25.jpgSpezielle Erste Hilfe

Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen an die Erste Hilfe ergeben sich in der Abfallwirtschaft besondere Anforderungen:

  • Bewahren Sie Erste-Hilfe-Material und Rettungstransporteinrichtungen besonders gegen Verunreinigungen und Umgebungseinflüsse geschützt auf.

  • Erste-Hilfe-Material steht dann bereit und ist gut zugänglich, wenn z. B. Verbandkästen von jeder Stelle des Betriebs in weniger als einer Minute erreichbar sind.

Durch Spritzen oder Kanülen verursachte Verletzungen erfordern spezielle Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Sie sind in jedem Fall zu dokumentieren, da sich aus einer Infektion erst langfristig auftretende Gesundheitsschäden ergeben können. Auch andere, harmlos erscheinende Verletzungen können durch die Nähe zu Abfällen und den damit verbundenen Krankheitserregern besondere Maßnahmen erfordern. Legen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, nach Beratung durch Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt, einen Ablaufplan bei Verletzungen mit potenzieller Infektionsgefahr fest.

Der Plan kann z. B. Folgendes beinhalten:

  • Sofortmaßnahmen durch Betroffene sowie Erste-Hilfe-Leistende,

  • ärztliche Anlaufstelle,

  • Melde- und Dokumentationsverfahren,

  • Desinfektionsmittel und Medikamentenbevorratung.

  • Ermöglichen Sie, dass sich Personen im Anlagenbereich mit anderen verständigen können. Personen, die sich allein in einem Betriebsbereich aufhalten, müssen die Möglichkeit zum Absetzen eines Notrufs haben, z. B. durch den Einsatz einer Meldeeinrichtung für den Personennotruf.

ccc_3511_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (bisher BGI/GUV-I 5032)