DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft Teil II: Abfallbehandlung

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Abschnitt 3.17 - 3.17 Manuelle Sortierung

Altglas, Altpapier, Biomüll, Plastikmüll: Auf den Transportbändern der manuellen Sortierung werden Wertstoffe vom Restmüll getrennt. Dabei können verschiedene Gefährdungen und Belastungen für Ihre Beschäftigten entstehen. Achten Sie unter anderem auf eine gesundheitlich zuträgliche Luft, die ergonomische Gestaltung der Sortiertätigkeit und Hygienemaßnahmen.

ccc_3511_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 214 "Abfallbehandlungsanlagen"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 "Beleuchtung"

ccc_3511_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 206-012 "Psychische Belastungen - Checklisten für den Einstieg" (bisher GUV-I 8766)

  • Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit (LV 50).

  • Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse. Erarbeitung und Anwendungserprobung einer Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (baua 2007, F 1994)

  • Forschungsbericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Beleuchtung von Sortierarbeitsplätzen im Recycling (Fb 811)

  • VDI-Richtlinie (VDI 6022), Blatt 7.1: Raumlufttechnik, Raumluftqualität: Abfallbehandlungsanlagen

Manuelles Öffnen von Abfallsäcken ist grundsätzlich zu vermeiden und wird hier daher nicht berücksichtigt.
ccc_3511_26.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der manuellen Sortierung auf die folgenden Gefährdungen:

  • Gesundheitsgefahren durch Staub und Schimmelpilzsporen in der Luft sowie auf Flächen,

  • Belästigung durch Gerüche,

  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch andauernde Arbeit im Stehen und in Zwangshaltungen,

  • Stich- und Schnittverletzungen,

  • Stolper- und Sturzunfälle.

ccc_3511_27.jpgMaßnahmen

Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, z. B. die folgenden Maßnahmen zu treffen:

Luft

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Kabinenabdichtung durch selbstschließende Türen, verschlossene Fenster, verschließbare Abwurfschächte und Abdichtung der Sortierbandein- und -ausführung mit Lamellenvorhängen.

  • Installieren Sie eine Technische Lüftung nach TRBA 214 mit Funktionsnachweisanzeige. Die Wirksamkeit muss überprüft sein.

Außerhalb der Sortierkabine darf in Abfallbehandlungsanlagen nur ausnahmsweise sortiert werden. Dabei muss Atemschutz getragen werden.

Raum

  • Automatische Sortieraggregate (z. B. Siebe, Magnetabscheider) und Bandübergabestellen dürfen nicht innerhalb der Sortierkabine angeordnet sein.

  • Die Fluchtwege sollen so beschaffen sein, dass sie von jedem Sortierband und von jeder Bandseite direkt in einen gesicherten Bereich führen, z. B. durch Errichtung von Sortierkabinen an der Hallenwand.

Steharbeitsplätze

  • An Steharbeitsplätzen ist ein Greifraum von 0,6 m vorgesehen. Stellen Sie Ihren Beschäftigten Podeste mit Höhenausgleich zur Verfügung, die sie entsprechend ihrer Körpergröße individuell einstellen können. Stehhilfen sorgen für weitere körperliche Entlastung.

  • Elastische Fußbodenbeläge mindern die Belastungen des Muskel-Skelett-Systems und wirken zudem wärmeisolierend.

Dämmung

  • Polstern Sie die Kanten des Sortierbandes mit einem als Anlagefläche geeigneten Material ab (stoßdämpfend, leicht zu reinigende Oberflächen).

  • Dämmen Sie kalte Berührungsflächen zu Fußboden, Sortierband und Abwurfschächten mit geeigneten Maßnahmen ab (Dämmmaterial, Heizplatten).

Beleuchtung

  • Installieren Sie die Beleuchtungsanlage so, dass Blendungen durch freistrahlende Leuchtstofflampen bzw. durch stark spiegelnde Blechdecken oder Klimaschächte vermieden werden. Bringen Sie die Leuchten so an, dass Leitungen oder andere Maschinenteile keine Schatten werfen. Die Mindestbeleuchtungsstärke über dem Sortierband sollte, je nach Sehaufgabe, 500 lx oder mehr betragen.

  • Auch Hallenbereiche müssen ein ausreichendes Allgemeinbeleuchtungsniveau aufweisen. Unterstützend kann Tageslicht genutzt oder vertikale Innenflächen gezielt aufgehellt werden.

Not-Halt

  • Stellen Sie sicher, dass Not-Halt-Taster oder Bedienelemente von jedem Arbeitsplatz aus erreichbar sind. Dies kann z. B. durch eine Not-Halt-Einrichtung in Form einer Reißleine über dem Sortierband realisiert werden.

Lärm und Schwingungen

  • Minimieren Sie die Lärmentwicklung in der Sortierkabine. Lärm kann z. B. durch die technische Lüftung oder die Sortierarbeit selbst entstehen.

  • Abwurfeinrichtungen (Fallrohre) müssen so konzipiert sein, dass große Fallhöhen vermieden werden (Aufprallgeräusche beim Abwurf schwerer oder harter Gegenstände). Fallrohre müssen von außen gedämmt werden.

  • Laute Maschinen (Schredder, Sortieranlagen) müssen möglichst entfernt und/oder akustisch getrennt (Wände, schwere Plastikvorhänge) aufgestellt werden. In der Sortierkabine selbst dürfen keine zusätzlichen Maschinen aufgestellt werden.

  • Entkoppeln Sie die Sortierkabinen von benachbarten Maschinen und Antriebsaggregaten so, dass keine Ganzkörperschwingungen über die Füße der Beschäftigten eingeleitet werden.

Bei Sortierarbeiten am Band kann es bei häufigen, stets wiederkehrenden Bewegungen auch bei geringen Gewichten des Materials zu Belastungen des Hand-Arm-Schulterbereichs Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen. Sorgen Sie daher für entsprechenden Ausgleich.

Hygiene

  • Reinigen Sie Sortierkabinen nach einem festen Reinigungsplan.

  • Lebensmittel dürfen in den Sortierkabinen weder gelagert noch eingenommen werden. Stellen Sie dafür geeignete Räume zur Verfügung. In der Nähe muss sich eine Möglichkeit zur Händereinigung befinden.

ccc_3511_12.jpgPersönliche Schutzausrüstung

  • Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und zu reinigen, wenn diese zugleich als Schutzkleidung dient. Sie muss körperbedeckend sein.

  • Vermeiden Sie, dass Ihre Beschäftigten mehr als vier Stunden bei der Arbeit stehen müssen. Falls dies weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden ist, müssen Sie Ihren Beschäftigten auch hierfür geeignetes Schuhwerk zur Verfügung stellen.

  • Beim Sortieren müssen Schutzhandschuhe getragen werden, die möglichst Schutz vor Stichverletzungen bieten und die Atmungsaktivität der Haut nicht beeinträchtigen.

Belüftung der Sortierkabine
Bei der Belüftung der Sortierkabine hat sich die turbulenzarme Verdrängungsströmung mit Zu- und Abluft bewährt. Die Strömung kann im Wesentlichen auf zwei Arten sinnvoll geleitet werden:
  • Luftzuführung mit Überband-Absaugung,

  • Luftzuführung mit Unterband-Absaugung.


Angaben zur technischen Ausgestaltung, Volumenströme und andere Details können Sie der TRBA 214 oder der VDI-Richtlinie 6022, Blatt 7.1 entnehmen.
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