DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Sperrmüllsammlung

Die Entsorgung von Sperrmüll kann eine Herausforderung für Ihre Beschäftigten darstellen: Der Müll kann schwer sein oder eine besondere Beschaffenheit und spezielle Abmessungen haben. Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim manuellen Transport von Sperrmüll sowie beim Einladen in das Abfallsammelfahrzeug mit geeigneten Maßnahmen.

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Abb. 7 Sperrmüll
ccc_3510_03.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3510_04.jpgWeitere Informationen
  • VdS-Richtlinien (VdS 2357): "Richtlinien zur Brandschadensanierung"

ccc_3510_26.jpgGefährdungen

Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen u.a. die folgenden Gefährdungen:

  • Stolpern, Ausrutschen und Stürzen auf Transportwegen,

  • Muskel- und Skelettbelastungen durch Handhabung schwerer Lasten,

  • Stoßen und Quetschen in engen Verkehrswegen,

  • Stechen und Schneiden an scharfen Kanten und hervorstehenden Teilen,

  • Unkontrollierte Bewegung von Teilen sowie Wegfliegen von Splittern beim Verdichten,

  • Quetschen beim Pressvorgang,

  • Staubbelastung beim Pressvorgang,

  • Infektion durch Mikroorganismen bzw. Parasiten in besonders stark vermüllten Wohnungen oder in Wohnungen verstorbener Personen,

  • Gefahrstoffkontamination in Brandwohnungen.

ccc_3510_27.jpgMaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen bei der Sperrmüllbereitstellung

Tragen Sie dazu bei, Fehlwürfe zu vermeiden, indem Sie die Bereitstellerinnen und Bereitsteller rechtzeitig über die erforderliche Art und Beschaffenheit des Sperrmülls informieren!
  • Sperrmüll sollte an gut erreichbaren und möglichst direkt anfahrbaren Stellen (z. B. Straßenrand) bereitgestellt werden.

  • Sperrmüll soll in möglichst gut handhabbaren Größen bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Demontage von abnehmbaren Teilen.

  • Mit biologischen Arbeitsstoffen belastete Gegenstände (z. B. verdorbene Lebensmittel) müssen verpackt werden.

ccc_3510_28.jpg Nehmen Sie diese Punkte in Ihre Geschäftsbedingungen auf.

Bauliche und technische Maßnahmen

  • Lassen Sie Sperrmüll ausschließlich mit geeigneten Fahrzeugen sammeln.

  • Dazu gehören beispielsweise Abfallsammelfahrzeuge, deren Ladekantenhöhe weniger als 1,2 m über dem Boden liegt. Niedrigere Ladekanten sind von Vorteil.

  • Achten Sie bei der Sperrmüllabfuhr ohne Zerkleinerung bzw. Verdichtung (z. B. mit Pritschenfahrzeugen) auf eine ausreichende Ladungssicherung. Die Fahrzeuge sollen über eine geeignete Ladebordwand verfügen. Ggf. müssen für Auf- und Abstieg geeignete Tritte vorhanden sein.

  • Stellen Sie zum Transport schwerer Lasten geeignete Hilfsmittel (z. B. Handhubwagen, treppenfähige Sackkarren, Lasttragegurte) zur Verfügung.

  • Bei besonders schweren oder sperrigen Abfällen sollten Sie Sammelfahrzeuge mit geeignetem Ladekran einsetzen.

ccc_3510_28.jpg Müllgroßbehälter für den Transport von Kleinteilen dürfen nur dann in die Ladewanne gekippt werden, wenn das Sammelfahrzeug über eine Schüttung verfügt.

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung des Bereitstellungsplatzes, z. B. indem Sie Ihren Beschäftigten eigene Leuchtmittel zur Verfügung stellen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Denken Sie daran, dass die besondere Beschaffenheit des Sperrmülls auch bei der Gefährdungsbeurteilung für Sperrmüllsammlung berücksichtigt werden muss. Legen Sie deshalb besondere Schwerpunkte auf folgende Themen: Handhabung schwerer Lasten und Gewichte, Abmessungen von Einzellasten, Rumpfbeugewinkel, Hebevorgänge, Abstand der Last vom Körper, Transportdauer (z. B. Tragen von Lasten über längere Wege), Drehung des Oberkörpers unter Last, Arbeitstempo, Pausenregelung, Einsatz von geeigneten Transportmitteln.

  • Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Beschäftigten während der Sperrmüllverdichtung nur in solchen Bereichen aufhalten, in denen sie von herausgeschleudertem Abfall nicht getroffen werden können. Achten Sie darauf, dass vor der Eingabe besonders sperriger Gegenstände die laufende Förder- oder Verdichtungseinrichtung stillgesetzt wird. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht in die laufende Anlage hineingreifen oder einsteigen.

  • Setzen Sie Fahrzeuge ohne Belade- und Fördereinrichtungen nur dann zur Sperrmüllsammlung ein, wenn der Sperrmüll von anderen Spezialfahrzeugen nicht transportiert werden kann. Ihre Beschäftigten dürfen sich bei der Fahrt nicht auf Ladeflächen aufhalten.

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zu den besonderen Gefahren der Sperrmüllsammlung. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Aufzügen, die Abschätzung spezifischer Gewichte von Bauteilen und sonstigen Sperrmüllbestandteilen sowie biologische Gefährdungen beim Räumen von Wohnungen Verstorbener.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Berücksichtigen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz Ihrer Beschäftigten vor herumfliegenden Splittern und Möbelteilen, z. B. aus dem Packwerk, bei herunterfallendem Glas etc., bei der Sammlung oder dem Transport zum Fahrzeug. Stellen Sie, neben der sonst festgelegten Persönlichen Schutzausrüstung, dazu auch geeigneten Augen- bzw. Gesichtsschutz sowie mechanisch widerstandsfähige und rutschfeste Handschuhe bereit.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten keine Belastungsgrenzen überschreiten. Bei schweren und eher unhandlichen Lasten sind zwei Personen bzw. Hilfsmittel (z. B. Handhubwagen, treppenfähige Sackkarren, Lasttragegurte) einzusetzen. Lasten von mehr als 35 kg dürfen nicht von einem Beschäftigten allein getragen werden.