DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - 3.2 Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour

Ein bekanntes Sprichwort lautet: "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel." Das gilt - im übertragenen Sinne - auch für Abfallsammeltouren: Was zwischen dem Ende einer Sammeltour und dem Anlassen des Motors am kommenden Tag passiert, ist nicht nur für einen reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch für die Arbeitssicherheit wichtig!

ccc_3510_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • § 36 der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" (bisher BGV D 29 und GUV-V D 29)

  • DGUV Regel 114-010 und 114-011 "Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter" (bisher BGR 186 und GUV-R 186)

  • DGUV Grundsatz 314-002 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (bisher BGG 915)

  • DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (bisher BGG 916)

ccc_3510_26.jpgGefährdungen

Bei der Abfallsammeltour bestehen u.a. die folgenden Gefährdungen:

  • Gefährdung des Fahr- und Ladepersonals sowie Dritter im Straßenverkehr durch ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug,

  • Unfallgefahren bei der Ladearbeit durch eine nicht korrekt arbeitende Schüttung (z. B. durch herabfallende Behälter, Klemmstellen durch veränderte Abstände),

  • Gefahr schwerer Unfälle durch nicht funktionsfähige oder manipulierte Schutzeinrichtungen (z. B. Trittbrettüberwachung),

  • Verschleppung von infektiösen Stoffen.

ccc_3510_27.jpgMaßnahmen

Vorbereitung der Tour:

  • Legen Sie in einer Betriebsanweisung fest, dass die Fahrerin oder der Fahrer vor Beginn der Tour einen Fahrzeugcheck vornimmt. Sorgen Sie dafür, dass auch für die Arbeit benötigte Hilfsmittel berücksichtigt werden (z. B. Vollständigkeit, Ladungssicherung).

  • Machen Sie deutlich (z. B. in Unterweisungen), wie wichtig diese Abfahrtskontrolle für die eigene Sicherheit und die von Kolleginnen und Kollegen sowie anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist.

  • Achten Sie darauf, dass sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Tour vom einwandfreien Zustand ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) überzeugen.

ccc_3510_28.jpg Erstellen Sie auf der Grundlage des DGUV Grundsatzes 314-002 bzw. 314-003 eine Checkliste für die Abfahrtskontrolle. Legen Sie innerbetrieblich fest, wenn Teile des Checks auf eine betriebseigene Werkstatt übertragen werden. Planen Sie ausreichend Zeit für die Abfahrtskontrolle durch das Fahrpersonal ein.

Nachbereitung der Tour:

Die vollständige Nachbereitung einer Abfallsammeltour ist die Voraussetzung dafür, dass die nächste Tour sicher ablaufen kann!

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Besonderheiten einer Abfallsammeltour - auch im Hinblick auf Arbeitsmittel - den zuständigen Stellen berichten.

  • Sorgen Sie dafür, dass nach der letzten Fahrzeugleerung der Tour u. a. die Reinigung und Pflege des Fahrzeugs erfolgen. Übergeben Sie ein defektes Fahrzeug der Werkstatt mit einem Reparaturauftrag.

Vorteilhaft ist ein Meldesystem, in dem beispielsweise folgende Informationen nach der Tour weitergeleitet werden: Arbeitszeitdokumentation, Lademasse der Tour, besondere Vorkommnisse, Reparaturaufträge, Anfahrbarkeit von Straßen, defekte Behälter, Beistellungen bzw. Nebenablagerungen, sonstige Besonderheiten.

ccc_3510_28.jpg Nutzen Sie zur unkomplizierten Weitergabe von Informationen beispielsweise im Fahrzeug mitgeführte Meldebögen, ein Tourentagebuch oder lassen Sie Vorkommnisse telefonisch melden. Die Meldungen können Bestandteil des Betriebstagebuchs nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung sein.

  • Planen Sie die Abfallsammeltouren rechtzeitig. Besprechen Sie dabei auch die Zusammenarbeit mit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, neuen Beschäftigten oder Auszubildenden.

  • Bestärken Sie Ihre Beschäftigten darin, Probleme mit der PSA (z. B. Verschleiß, Eignung, Vollständigkeit) sofort zu melden.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschmutzte Arbeitskleidung und PSA durch Ihr Unternehmen reinigen lassen. Verschmutzte Kleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden.

  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten über Maßnahmen der persönlichen Hygiene (Kleiderreinigung, Kleidungswechsel, ggf. Duschen).

Prüfpunkte für die Abfahrtkontrolle bei Lkw:ccc_3510_29.jpg
[_]Fahrzeug: Luftdruck; Reifenzustand; Bremse; Federung (gerader Stand des Fahrzeugs); Lenkung (Spiel, Leichtgängigkeit)
[_]Sicht: saubere Frontscheibe; funktionierende Scheibenwischer; gefüllte Scheibenwaschanlage; keine Sichtbehinderung durch Gegenstände; korrekt eingestellte Spiegel; saubere und funktionstüchtige Scheinwerfer und Leuchten; funktionstüchtige Kontrollleuchten
[_]an Bord: angepasste Fahrersitzeinstellung; keine losen Gegenstände; Fahrzeugpapiere; Verbandkasten; Warndreieck; Feuerlöscher
[_]im Winter: Dach frei von Eis und Schnee; ggf. Bereitstellung von Streugut und Schaufel
zusätzliche Prüfpunkte für Abfallsammelfahrzeuge:
[_]ausreichende, blendfreie Ausleuchtung des Arbeitsplatzes
[_]unbeschädigte elektrische Leitungen, Steuerelemente und Hydraulikleitungen
[_]deutlich gekennzeichnete Stellteile; Verhinderung eines unbeabsichtigten Betätigens der Stellteile; unbeschädigte Einrichtungen gegen unbeabsichtigtes Betätigen (z. B. Schutzkragen an Tastern)
[_]Zustand der Trittbretter (nicht verbogen); funktionstüchtige Trittbrettüberwachung
[_]feste, nicht verbogene Haltegriffe; falls vorhanden: unbeschädigte Isolierungen
[_]äußerlich unbeschädigte Schüttung; Kamm und Verriegelungsleiste innerhalb des zulässigen Spiels
[_]Wirksame Einrichtungen zur hygienischen Händereinigung an Bord (Wasserbehälter, Seifenspender und Einmalhandtücher; ggf. Handreinigungstücher)
[_]Funktionsfähigkeit aller Sicherheits- und Signaleinrichtungen (z. B. Rückfahrwarnsignal; Fahrersignal; Klingel)
[_]...