SBauVO,NW - Sonderbauverordnung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

§ 143 SBauVO - Anwendungsbereich für das Aufstellen elektrischer Anlagen in Betriebsräumen

Die Vorschriften des Teils 6 gelten für die Aufstellung von

  1. 1.

    Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,

  2. 2.

    ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und

  3. 3.

    zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen

in Gebäuden.