DGUV Information 205-008 - Sicherheit im Feuerwehrhaus Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Weitere technische Anforderungen

2.3.1
Beleuchtung im Feuerwehrhaus

Grundsatz
Die Beleuchtung im Feuerwehrhaus muss ein sicheres und gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten.

Im Feuerwehrhaus sind alle Verkehrswege und Arbeitsplätze ausreichend und blend- und schlagschattenfrei auszuleuchten. Stroboskopische Effekte z. B. an rotierenden Arbeitsmitteln sind zu vermeiden.

Im Folgenden sind Beispiele für Beleuchtungsstärken (E) in Feuerwehrhäusern als Richtwerte aufgeführt.

RaumE in Ix
Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge (Übersichtsbeleuchtung)150
  • Stellplätze mit Prüf- und Wartungsarbeiten an Feuerwehrtechnik

300
Waschhallen150
Geräteräume, Lagerräume100
Werkstätten300
  • bei besonderen Gefährdungen z. B. an der Kreissäge

500
Atemschutzwerkstätten500
Schlauchpflege300
Flure100
Treppen150
Unterrichtsräume (dimm- oder schaltbar)500
Wasch-, Dusch-, WC-Räume200
Umkleideräume200
Trocknungsräume100
Bereitschafts- und Aufenthaltsräume200
Teeküchen200
Büroräume500
Arbeitsplätze in Einsatzzentralen, Leitstellen500
Arbeitsplätze und Verkehrswege in Feuerwehrtürmen150

Weitere Richtwerte für die Beleuchtungsstärken sowie Hinweise zur Gestaltung der Beleuchtungsanlage können ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie DIN EN 12 464-1 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen" entnommen werden.

Vorteilhaft ist es, wenn sich die Übersichtsbeleuchtung aller Alarmwege zentral mit einem Alarmschalter (z. B. am Alarmeingang) einschalten lässt.

Lichtschalter sind an allen Zugängen zu den Räumen gut erreichbar anzuordnen, um das Betreten unbeleuchteter Räume zu vermeiden. Alternativ können zur Schaltung auch Bewegungsmelder eingesetzt werden.

Zur Vermeidung starker Schattenbildung sind die Leuchten über den Arbeitsplätzen bzw. Verkehrswegen anzuordnen (Bild 30). Fälschlicherweise über den Fahrzeugen in der Fahrzeughalle installierte Beleuchtung erfüllt diese Forderung nicht. Die Verkehrswege liegen dann im Schatten der Fahrzeuge.

2.3.2
Anforderungen an Elektroinstallationen

Fallen bei möglichem Stromausfall notwendige elektrische Einrichtungen und Geräte im Feuerwehrhaus aus, sollte eine Fremdeinspeisemöglichkeit (z. B. für Notstromerzeuger der Feuerwehr) vorgesehen werden. Erforderlichenfalls ist eine stationäre Netzersatzanlage vorzusehen.

Mindestens jedoch ist eine Orientierungsbeleuchtung zur Ausleuchtung der Alarmwege vorzusehen. Dies kann z. B. über betriebsbereite Leuchten, die am Alarmeingang positioniert sind, realisiert werden.

Bei der Planung soll die Lage der Steckdosen (auch für Ladegeräte) und Lichtschalter von der Feuerwehr vorgegeben werden.

Besondere Anforderungen sind an die Elektroinstallationen von Feucht- und Nassräumen sowie explosionsgefährdeten Bereichen gestellt.

Ein Raum wird als "nasser Raum" bezeichnet, wenn dessen Fußboden oder Wände aus betrieblichen oder hygienischen Gründen mit Wasser abgespritzt werden. In Feuerwehrhäusern können u. a. die Wasch- bzw. Fahrzeughalle, die Schlauchwerkstätten oder Sozialräume darunter fallen. Leuchten in diesen Bereichen sind gegen mechanische Beschädigungen zu schützen und sollen mindestens der Schutzart IP 54 nach EN 60 529/DIN VDE 0470 Teil 1 "Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)" entsprechen.

Die elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel (ebenso wie die ortsveränderlichen) sind gemäß DGUV Vorschrift 3/4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" regelmäßig zu prüfen.

2.3.3
Raumtemperaturen

Grundsatz
Die Raumtemperaturen im Feuerwehrhaus müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten.

Das Raumklima im Feuerwehrhaus kann Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen haben. Aber auch die Technik sowie die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dürfen keinen Schaden nehmen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumnutzung und der dort üblichen körperlichen Beanspruchung und der Aufenthaltsdauer sind in DIN 14092-1 folgende Orientierungswerte aufgeführt:

NutzungRaumtemperatur
Fahrzeug- und Waschhallenmind. +7 ˚C
vorübergehend +15 ˚C
Räume für Personal und Aufenthaltmind. +20 ˚C
Sozialräume
- Umkleidemind. +22 ˚C,
- Wasch- und Duschräumemind. +24 ˚C
Werkstättenmind. +19 ˚C
Geräte- und Lagerräumemind. +7 ˚C