DGUV Information 202-079 - Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 4 - 4 Organisatorische Hinweise

Ein Besuch eines Schwimmbades ist nicht mit einem üblichen Wanderausflug zu vergleichen. Die organisatorischen Anforderungen sind hier deutlich größer. In der Regel können nur routinierte Erzieherinnen und Erzieher den Schwimmbadbesuch für die Kindergruppe anbieten und einen gewissen Teil der Aufgaben an noch unerfahrenere Kolleginnen, Kollegen oder Eltern delegieren.

Generell sollten Kinder unter drei Jahren im Rahmen des Kita-Aufenthaltes keine Schwimmhalle besuchen!

Krippenkinder sollten höchstens unter strengen Aufsichtsvorgaben in einem Planschbecken im Garten oder in den Duschwannen der Einrichtung Erfahrungen im Wasser sammeln. Dabei sollte die Wassertiefe 20 cm nicht überschreiten.

Mit Kindern über drei Jahren kann ein Schwimmbad aufgesucht werden.

Naturbäder oder öffentliche Badestellen an Seen können Bodengefälle und Unebenheiten aufweisen, eine exakte Abgrenzung zu sicheren flachen Bereichen ist meist nicht möglich. Zudem ist das Wasser in Naturbädern undurchsichtig. Für Kinder, die nicht schwimmen können, sind diese Badeorte ungeeignet.

Wird eine Badeveranstaltung geplant, sollten außerdem folgende Einzelheiten beachtet werden:

Badeerlaubnis

Holen Sie für alle Kinder, die während der Betreuungszeit an der Badeveranstaltung teilnehmen wollen, eine Badeerlaubnis der Eltern ein. Erfragen Sie, ob gesundheitliche oder auch andere Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen.

Badeordnung

Es ist eine Badeordnung zu erstellen, die neben allgemeinen Inhalten auch die Gegebenheiten des Bades, das genutzt wird, berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Badeordnung müssen Kinder und pädagogisches Personal regelmäßig unterwiesen werden.

Die maximale Aufenthaltsdauer im Wasser sollte in die Badeordnung aufgenommen werden. Die Tageszeiten, zu denen gebadet wird, sind u.a. in Abstimmung mit den Hol- und Bringzeiten der Kinder festzulegen.

Auf ausreichenden Sonnenschutz bei der Nutzung eines öffentlichen Freibades ist zu achten!

Wege in der Schwimmhalle

Für Kinder kann eine Orientierung sehr schwierig sein, wenn sie zum ersten Mal ein fremdes Schwimmbad betreten. Auf den Wegen vom Eingangsbereich zu den Umkleideräumen, den Duschen sowie den Nichtschwimmer- und Badebecken müssen Kinder kontinuierlich beaufsichtigt werden. Zur Prävention von Unfällen müssen die besprochenen Anweisungen und Vereinbarungen (z. B. ein Laufverbot) vor Ort immer wieder neu ins Gedächtnis gerufen und eingeübt werden. Um die Übersicht über die Gruppe zu behalten, sollten Sie die Kinder nach dem Verlassen des Wasserbereiches und nach dem Duschen nochmals zählen bzw. überprüfen, ob alle in der Liste aufgeführten Kinder anwesend sind. Zum Ende der Schwimmzeit ist ein Rundgang notwendig, um Sicherheit darüber zu erhalten, dass wirklich alle Kinder die Halle verlassen haben.

Schwimmsport- und Spielgeräte

Es dürfen nur Spiel- und Sportgeräte genutzt werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die eingesetzten Sport- und Spielgeräte dürfen die Sicht ins Wasser nicht behindern.

Wassertiefen

Die Wassertiefe muss immer in Relation zur Körpergröße der Kinder betrachtet werden. Nichtschwimmer sollen in maximal brusttiefem Wasser baden. Unter Berücksichtigung dieser Forderung wird für Kinder, die nicht schwimmen können, empfohlen, die Wassertiefen in untenstehender Tabelle nicht zu überschreiten.

Achtung: Nichtschwimmerbecken können bis 1,35 m tief sein! Durch die Aufsicht oder technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Wassertiefe am kleinsten Kind orientiert eingehalten wird.

Tabelle Wassertiefen

Alter abWassertiefeBegründung
3 Jahrebis max. 0,60 mdurchschnittliche Körpergröße0,95 m
4 Jahrebis max. 0,70 mdurchschnittliche Körpergröße1,03 m
5 Jahrebis max. 0,80 mdurchschnittliche Körpergröße1,10 m
6 Jahrebis max. 0,85 mdurchschnittliche Körpergröße1,17 m
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Baden in öffentlichen Bädern

In öffentlichen Bädern ist die Übersichtlichkeit auf Grund großer Besucherzahlen, der Größe und der Vielzahl der Becken und anderer Faktoren eingeschränkt. Folglich muss ein Besuch dieser Bäder gründlich geplant und mit dem dortigen Aufsichtspersonal abgesprochen werden.

Die Leitung der Einrichtung muss sich vor dem ersten Besuch umfassend über die örtlichen Gegebenheiten informieren und entscheiden, ob das ausgewählte Bad für einen Besuch mit Kindern der entsprechenden Altersgruppe geeignet ist. Organisatorische Absprachen und Regelungen mit dem Bäderpersonal, z. B. Betreiber, Schwimmmeister oder Schwimmmeisterin sollten bereits zu diesem Zeitpunkt getroffen werden.

Schwimmhilfen

Schwimmflügel und andere Hilfsmittel bieten keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken.

Ihr Einsatz reduziert den Umfang der Aufsicht nicht und erhöht auch nicht die empfohlene Wassertiefe. Ihr Einsatz sollte auf ein Minimum reduziert werden, um den Kindern kein falsches Sicherheitsgefühl durch einen künstlichen Auftrieb zu vermitteln.