DGUV Information 205-014 - Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung

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Anhang 08 - Schutzhandschuhe

In diesem Anhang 08 werden folgende Schutzhandschuhe beschrieben:

Schutzhandschuhe

aFeuerwehrschutzhandschuhe
PSA 11, PSA 12, PSA 13, PSA 53, PSA 54,
bSchutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
PSA 21, PSA 23, PSA 24, PSA 52
optional: PSA 31, PSA 55
cSchutzhandschuhe für Kettensägen
PSA 23 (für den Unterstützer)
dSchutzhandschuhe gegen Chemikalien
PSA 51, PSA 55, PSA 56, PSA 57
eMedizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
PSA 21, PSA 41, PSA 42
fSchutzhandschuhe gegen Mikroorganismen
PSA 24, PSA 43, PSA 44, PSA 51, PSA 52
gSchutzhandschuhe gegen Insekten
(Imkerschutzhandschuhe)
PSA 22
aFeuerwehrschutzhandschuhe

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die durch die Normung vorgegeben sind.

Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 659 "Feuerwehrschutzhandschuhe".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 11

  • PSA 12

  • PSA 13

  • PSA 53

  • PSA 54

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659

3.2
Mindestlängen des Handschuhs

Handschuhgröße67891011
passend fürHandgröße
6
Handgröße
7
Handgröße
8
Handgröße
9
Handgröße
10
Handgröße
11
Mindestlänge des Handschuhs in mm260270280290305315

3.3
Merkmale

3.3.1
Abriebfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

3.3.2
Schnittfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 2 (Faktor 2,5) nach DIN EN 388

3.3.3
Weiterreißfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

3.3.4
Durchstichkraft

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

3.3.5
Tastgefühl

Mindestens Leistungsstufe 1 nach DIN EN 388

4
Optionen

Keine Optionen.

4.1
Wasserdurchgangswiderstand

An die Feuerwehrschutzhandschuhe können nach DIN EN 659 optional Anforderungen an den Wasserdurchgangswiderstand gestellt werden. Der Wasserdurchgangswiderstand wird in Leistungsniveaus gestaffelt. Empfohlenes Leistungsniveau 2 (mindestens 60 Minuten).

Hinweis: Der Wasserdurchgangswiderstand kann der Kennzeichnung nicht entnommen werden, dieser muss beim Hersteller bzw. Vertrieb abgefragt werden.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Feuerwehrschutzhandschuhe wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Feuerwehrschutzhandschuhe mit den unter 08a 3 aufgeführten Merkmalen und folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_43.jpg
EN 659

7
Normkonformität

Die Feuerwehrschutzhandschuhe müssen nach DIN EN 659 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schutzkleidung (Abdeckung)

9
Hinweise

Feuerwehrschutzhandschuhe nach Anhang 08a erfüllen gleichzeitig die Anforderungen nach Anhang 08b.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrschutzhandschuhen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

bSchutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die durch die Normung vorgegeben sind.

Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 388 "Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 21

  • PSA 23

  • PSA 24

  • PSA 52

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach DIN EN 388.

3.2
Merkmale

3.2.1
Schutzbereiche

Ein Teilschutz gem. DIN EN 420, 7.3.5 der Hand ist nicht zulässig. Der Schutz muss für die komplette Hand nach DIN EN 420, 3.1 gegeben sein.

3.2.2
Abriebfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

3.2.3
Schnittfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 2 (Faktor 2,5) nach DIN EN 388

3.2.4
Weiterreißfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

3.2.5
Durchstichkraft

Mindestens Leistungsstufe 3 nach DIN EN 388

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken mit den unter 08b 3 aufgeführten Merkmalen und folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_44.jpg

Siehe auch "Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen" (DGUV - RS 0288/2011 vom 24.06.2011).

Hinweis: Ein Feuerwehrschutzhandschuh nach Anhang 08a dieser Richtlinie erfüllt ebenfalls alle hier aufgeführten Anforderungen.

7
Normkonformität

Die Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen nach DIN EN 388 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schutzkleidung (Abdeckung)

9
Hinweise

Feuerwehrschutzhandschuhe nach Anhang 08a erfüllen gleichzeitig die Anforderungen nach Anhang 08b.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

cSchutzhandschuhe für Kettensägen

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die durch die Normung vorgegeben sind.

Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 381-7 "Anforderungen an Schutzhandschuhe für Kettensägen".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie für die unterstützende Person bei Motorsägearbeiten unter

  • PSA 23

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Formen

3.1.1
Form A

Form A gilt für 5-Finger-Handschuhe ohne Schutzmaterial im Finger-/Daumenbereich.

3.1.2
Form B

Form B gilt für Schutzhandschuhe oder -Fäustlinge mit dem gleichen Sägeschutz wie bei Form A, der sich jedoch bei Form B auch über die Fingerrücken, nicht aber den Daumen, erstreckt.

3.2
Merkmale

3.2.1
Klassifizierung entsprechend der Kettengeschwindigkeit

Mindestens Schutzklasse 0: 16 m/s

3.2.2
Abriebfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388

3.2.3
Schnittfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 1 nach DIN EN 388

3.2.4
Weiterreißfestigkeit

Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388

3.2.5
Durchstichkraft

Mindestens Leistungsstufe 2 nach DIN EN 388

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Schutzhandschuhe für Kettensägen wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

5-Finger-Schutzhandschuhe für Kettensägen Form B mit den unter 08c 3 aufgeführten Merkmalen für beide Hände und folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_45.jpg
Schutzklasse 0: 16 m/s

Hinweis: Die DIN EN 381-7 geht von einer Bedienung der Kettensäge nur von Rechtshändern aus. Deshalb sieht sie für den Bediener der Kettensäge nur die Gefahr für die linke Hand und damit einen Schutz nur für diese vor. Da die hier bei PSA 23 aufgeführten Schutzhandschuhe für die unterstützende Person vorgesehen sind, müssen beide Hände geschützt werden.

7
Normkonformität

Die Schutzhandschuhe für Arbeiten mit Kettensägen müssen nach DIN EN 381-7 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A der im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schutzkleidung (Abdeckung)

  • sicheres Zugreifen

9
Hinweise

Keine Hinweise.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Schutzhandschuhen für Kettensägen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

dSchutzhandschuhe gegen Chemikalien

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die durch die Normung vorgegeben sind.

Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 374 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen" sowie die DIN EN 388 "Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 52

  • PSA 55

  • PSA 56

  • PSA 57

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen nach DIN EN 374.

3.2
Merkmale

Schutzhandschuhe werden als chemikalienbeständig bezeichnet, wenn sie bei drei verschiedenen Prüfchemikalien eine Durchbruchzeit von mehr als 30 Minuten erreichen.

Sie werden mit dem Piktogramm "Erlenmeyerkolben" mit Informationen gekennzeichnet:

ccc_3502_20160901_46.jpg

Die drei Buchstaben unter der Grafik geben die Prüfchemikalien nach DIN EN 374 an (beispielhaft). Anhang A zu DIN EN 374-1 enthält die Liste der Prüfchemikalien.

Vom Hersteller können weitere Permeationszeiten ermittelt werden, Informationen sind den Produktdatenblättern zu entnehmen.

Zu Handschuhen, die vom Hersteller als Schutz gegen Chemikalien oder Mikroorganismen angeboten werden, müssen Angaben zur Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen vorliegen, insbesondere:

  • Abriebfestigkeit

  • Schnittfestigkeit

  • Weiterreißfestigkeit

  • Durchstichfestigkeit

Siehe auch Anhang 08b Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken.

3.2.1
Schutzindex

Schutzindexklasse 2 (Durchbruchzeit > 30 min)

Liste der Prüfchemikalien

KennbuchstabePrüfchemikalieCAS-Nr.Klasse
AMethanol67-56-1Primärer Alkohol
BAceton67-64-1Keton
CAcetonitril75-05-8Nitril
DDichloromethan75-09-2Chloriertes Paraffin
EKohlenstoffdisulfid75-15-0Schwefelhaltige organische Verbindung
FToluol108-88-3Aromatischer Kohlenwasserstoff
GDiethylamin109-89-7Amin
HTetrahydrofuran109-99-9Heterozyklische und Etherverbindungen
IEthylacetat141-78-6Ester
Jn-Heptan142-85-5Aliphatischer Kohlenwasserstoff
KNatriumhydroxid 40 %1310-73-7Anorganische Base
LSchwefelsäure 96 %7664-93-9Anorganische Säure
Quelle: DIN EN 374-1:2003 (D) Anhang A

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Schutzhandschuhe gegen Chemikalien wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Schutzhandschuhe gegen Chemikalien für die Anwendung bei der Feuerwehr sollen gegen alle die in der DIN EN 374-1 aufgelisteten Prüfchemikalien Schutz bieten. Die Einsatzzeit des Handschuhs ist aufgrund der Einsatzdauer des Pressluftatmers auf 30 Minuten begrenzt, sodass die Schutzindexklasse 2 ausreichend ist. Die Permeationszeiten sind den Herstellerangaben zu entnehmen und können nicht allein aus der Kennzeichnung abgeleitet werden.

Zusätzlich ist ein Schutz gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388 erforderlich(s. Anhang 08b 6 Empfehlung). Werden zum Schutz vor mechanischen Gefahren Überhandschuhe nach DIN EN 388 ohne Chemikalienbeständigkeit getragen, so muss sichergestellt werden, dass im konkreten Fall die Stoffe, die mit dem Überhandschuh in Berührung kommen, keine exotherme Reaktion mit dem Handschuhmaterial eingehen, sodass die Schutzwirkung des Handschuhmaterials gegen Chemikalien nicht durch Wärmeentwicklung gefährdet wird.

7
Normkonformität

Die Schutzhandschuhe gegen Chemikalien müssen nach DIN EN 374 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A der im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Dichtigkeit am Übergang Ärmel/Handschuhschaft.

  • Abdeckung durch Überhandschuh nach DIN EN 388, im Hinblick auf Wärmeentwicklung beim Kontakt mit Chemikalien

9
Hinweise

Schutzhandschuhe gegen Chemikalien nach Anhang 08d erfüllen gleichzeitig die Anforderungen nach Anhang 08e und Anhang 08f.

Werden Schutzhandschuhe gegen Chemikalien in den Einsatz gebracht, ist zu beachten, dass die durch die Prüfung garantierten Permeationszeiten sich auf die Prüfchemikalien und nicht auf die im konkreten Einsatz vorkommenden Stoffe und Stoffgemische beziehen. Auf Veränderungen am Handschuhmaterial ist zu achten und die Einsatzzeit entsprechend anzupassen.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Schutzhandschuhen gegen Chemikalien für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

eMedizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch, die durch die Normung vorgegeben sind. Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 455 "Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch".

2
Bezug zu persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 21, in Kombination mit Handschuhen nach Anhang 08b

  • PSA 41

  • PSA 42

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch nach DIN EN 455.

3.2
Merkmale

3.2.1
Dichtigkeit

AQL ≤ 1,5

Derzeit wird davon ausgegangen, dass Handschuhe, die wasserdicht sind, einen ausreichenden Schutz vor Bakterien und Pilzsporen bieten. Die Forderung der DIN EN 455 bezieht sich deshalb auf eine Wasserhalteprüfung. Die Wasserhalteprüfung nach DIN EN 455-1 entspricht der Wasser-Leck-Prüfung nach DIN EN 374-2, sodass Handschuhe, die die Anforderungen nach DIN EN 374-2 erfüllen auch die Forderung der DIN EN 455 erfüllen.

Der geforderte Wert AQL ≤ 1,5 bezeichnet die annehmbare Qualitätsgrenzlage bei Stichprobenprüfung nach DIN EN ISO 2859-1. In Kombination mit dem in der DIN EN 455-1 geforderten allgemeinen Prüfniveau I (DIN EN ISO 2859) und dem Stichprobenumfang nach Kennbuchstabe L (DIN EN ISO 2859), gibt dieser Wert die Konformität des Produktes nach der Richtlinie 93/42/EWG an.

3.2.2
Reißkraft

Reißkraft ≥ 6 N

Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch werden aus verschiedenen Materialien angeboten. Es bestehen keine Normvorgaben für die Reißfestigkeit der Handschuhe. Daten zur Reißfestigkeit können dem technischen Datenblatt des Herstellers entnommen werden. In der Regel weisen medizinische Einmalhandschuhe aus Polivinylchlorid (PVC) werkstoffbedingt eine geringere Reißfestigkeit als Handschuhe aus anderen Materialien auf.

3.2.2
Latexgehalt, Puderfreiheit

Nach Möglichkeit sollen latex- und puderfreie Handschuhe eingesetzt werden. Gepuderte Latexhandschuhe sind verboten.

Ungepuderte medizinische Einmalhandschuhe dürfen Naturkautschuklatex enthalten. Ein wichtiges Problem sind allergische Reaktionen vom Soforttyp gegen Proteine aus Naturkautschuklatex. Handschuhe, die Naturkautschuklatex enthalten, sind mit Symbol und Warnhinweis gekennzeichnet.

WARNHINWEIS:

ccc_3502_20160901_47.jpg

"(Produkt) enthält Naturkautschuklatex, das allergische Reaktionen einschließlich anaphylaktischer Reaktionen auslösen kann."

Die DGUV Information 207-011 "Allergiegefahr durch Latex Einmalhandschuhe" gibt Informationen zu medizinischen Einmalhandschuhen.

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch mit den unter Anhang 08e 3 aufgeführten Merkmalen.

Latexfreie Handschuhe sollen bevorzugt werden (s. Hinweise).

Bei Desinfektionsarbeiten sind Handschuhe nach DIN EN 16523-1 zu verwenden, die einen ausreichenden Schutz gegen das verwendete Desinfektionsmittel aufweisen. Die Handschuhe sind gezielt auszuwählen. Handschuhe nach Anhang 08e und Anhang 08f sind hierbei nicht geeignet. Handschuhe nach Anhang 08d sind geeignet.

7
Normkonformität

Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch müssen nach DIN EN 455 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukte-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Konformitätserklärung nach 93/42/EWG Anhang VII).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schutzkleidung

9
Hinweise

Medizinische Einmalhandschuhe dienen zur Minimierung der Wahrscheinlichkeit des direkten Kontakts mit Krankheitserregern im Handbereich. Sie sind Bestandteil der Maßnahmenketten zur Händehygiene und zum Handschutz. Die Verwendung medizinischer Einmalhandschuhe allein führt nicht zu ausreichendem Schutz. Daneben sind die hygienische Händedesinfektion und die Verwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln wichtige Aspekte, deren Art und Anwendungszeitpunkt in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen sind (TRBA 250).

Im klinischen Bereich konnte eine Verbesserung der Infektionsprophylaxe durch das Tragen doppelter Handschuhe nachgewiesen werden. Eine Übertragbarkeit auf den präklinischen Bereich erscheint gegeben.

Insbesondere, wenn Anwendungsbedingt auf das Tragen von zusätzlichen Schutzhandschuhen gegen mechanische Risiken in einem Gefahrenbereich verzichtet werden muss, ist das Tragen doppelter Handschuhe sinnvoll.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von medizinischen Handschuhen zum einmaligen Gebrauch für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

fSchutzhandschuhe gegen Mikroorganismen

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe, die durch die Normung vorgegeben sind. Basis dafür ist die gültige Norm DIN EN 374 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 24 in Kombination mit Handschuhen nach Anhang 08b

  • PSA 43

  • PSA 44

  • PSA 51 in Kombination mit Handschuhen nach Anhang 08b und

  • PSA 52 in Kombination mit Handschuhen nach Anhang 08b

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen (DIN EN 374-2)

3.2
Merkmale

3.2.1
Kennzeichnung

Wasserfeste Schutzhandschuhe

Handschuhe, die im Stichprobenverfahren die Luft-Leck- und die Wasser-Leck-Prüfung bestanden haben, werden mit dem Piktogramm für wasserfeste Schutzhandschuhe und geringen Schutz gegen chemische Gefahren gekennzeichnet:

ccc_3502_20160901_48.jpg

Zusätzlich muss ein Hinweis auf die Gebrauchsanleitung angebracht sein.

Handschuhe, die nach DIN EN 374 gegen Penetration beständig sind, gelten als wirksamer Schutz gegen Bakterien und Pilzsporen, wenn für das Stichprobenprüfverfahren eine annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL) ≤ 1,5 festgelegt ist.

Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen

Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen tragen zusätzlich zum Piktogramm für wasserfeste Schutzhandschuhe und geringen Schutz gegen chemische Gefahren einen Hinweis auf Leistungsstufe Niveau II und Prüfniveau G1 nach DIN EN 374-2 bzw. die AQL ≤ 1,5 oder tragen das folgende Piktogramm:

ccc_3502_20160901_49.jpg

3.2.2
Leistungsstufe

Leistungsstufe Niveau 2 (AQL <1,5) nach DIN EN 374-2 Anhang A

4
Optionen

Handschuhe mit verlängertem Schaft.

Zu Handschuhen, die vom Hersteller als Schutz gegen Chemikalien oder Mikroorganismen angeboten werden, müssen Angaben zur Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen vorliegen, insbesondere zur:

  • Abriebfestigkeit,

  • Schnittfestigkeit,

  • Weiterreißfestigkeit,

  • Durchstichfestigkeit.

Siehe auch Anhang 08b Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Schutzhandschuhe mit den unter Anhang 08f 3 aufgeführten Merkmalen.

Bei Desinfektionsarbeiten sind Handschuhe nach DIN EN 374-3 zu verwenden, die einen ausreichenden Schutz gegen das verwendete Desinfektionsmittel aufweisen. Die Handschuhe sind gezielt auszuwählen. Handschuhe nach Anhang 08b und Anhang 08e sind nicht geeignet. Handschuhe nach Anhang 08d sind geeignet.

7
Normkonformität

Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen müssen nach DIN EN 374-2 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Ausreichende Überlappung am Übergang Handschuhschaft/Ärmel

9
Hinweise

Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen nach Anhang 08e erfüllen gleichzeitig die Anforderungen nach Anhang 08f.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Schutzhandschuhen gegen Mikroorganismen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

gSchutzhandschuhe gegen Insekten
(Imkerschutzhandschuhe)

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Schutzhandschuhe gegen Insekten.

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Schutzhandschuhe in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 22

beschrieben sind.

3
Ausführungen

  • Ausführung in Leder

  • Ausführung in Gummi mit Innenstoff

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Schutzhandschuhe gegen Insekten wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

Schutzhandschuhe in den unter Anhang 08g 3 aufgeführten Ausführungen.

7
Normkonformität

Keine Normvorgaben.

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinanderzu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Ausreichende Überlappung am Übergang Handschuhschaft/Ärmel

9
Hinweise

Die Schutzhandschuhe müssen an den Stulpen mit Gummizügen ausgestattet sein.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Schutzhandschuhen gegen Insekten für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.