Anhang 7 - "Hinweise" zur Auswahl und zum Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die folgenden Hinweise sind ein Extrakt aus den wesentlichsten in der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung festgelegten Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Weitere Erläuterungen zu den hier aufgeführten Hinweisen können der ASR A1.3 oder dieser DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" entnommen werden.
Grundsätzliche Überlegungen zu Auswahl und Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
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Liegt für die Arbeitsbereiche, in denen Sicherheitskennzeichnung eingesetzt werden soll, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor? | |||
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[_] | Ja | ||
[_] | Nein | → | Zunächst Gefährdungsbeurteilung erstellen |
Wird aus der Gefährdungsbeurteilung ersichtlich, dass alle anderen Möglichkeiten zur Minimierung der Risiken, außer Sicherheitskennzeichnung, genutzt werden? | |||
[_] | Ja | ||
[_] | Nein | → | Zunächst alle übrigen möglichen Präventionsmaßnahmen prüfen/umsetzen |
Entsprechen die in bereits bestehenden Arbeitsstätten eingesetzten Sicherheitszeichen, insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009, W029, der ASR A1.3 Ausgabe Februar 2013 (GMBl 2013, S. 334)? | |||
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[_] | Ja, | → | die Sicherheitszeichen können weiter verwendet werden |
[_] | Nein, | → | die Sicherheitszeichen entsprechen nicht der ASR A1.3 Ausgabe Februar 2013 (GMBl 2013, S. 334) und werden ausgetauscht |
[_] | Nein, | → | die Sicherheitszeichen entsprechen noch der ASR A1.3 Ausgabe 2007 (GMBl 2007, S. 674), werden aber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung weiterverwendet. |
Sicherheitskennzeichnung bei zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren |
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Auf zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren wird durch
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Leuchtzeichen
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Schallzeichen
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Sprechzeichen
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Sicherheitsmarkierungen
hingewiesen.
Sofern verwendet, werden dabei folgende Anforderungen erfüllt:
Leuchtzeichen
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Schallzeichen
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Sprechzeichen (verbale Kommunikation)
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Sicherheitsmarkierungen (vorzugsweise rot-weiße Streifen)
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Sicherheitskennzeichnung bei ständig vorliegenden Gefahren oder Risiken |
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Auf ständige Gefahren und Restrisiken wird durch
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Verbots-, Warn- und Gebotszeichen
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Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen
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Sicherheitsmarkierungen hingewiesen.
Dabei werden die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Anforderungen und speziellen Anforderungen an einzelne Zeichenarten berücksichtigt.
Allgemeine Anforderungen an Sicherheitszeichen
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Verbots- Warn- und Gebotszeichen
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Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen
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Sicherheitsmarkierungen (vorzugsweise gelb-schwarze Streifen)
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Unterweisung eigener Beschäftigten (auch Leiharbeitnehmende) |
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Eigene Beschäftigte sind über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu unterweisen. Für Einweisende, die Handzeichen anwenden, ist eine spezifische Unterweisung erforderlich.
Die Unterweisung erfolgt
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Als Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme und danach
- [_]
In regelmäßigen Zeitabständen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung.
[_] jährlich [_] …………….. (Zeitraum eintragen)
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Immer bei Änderung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Einweisen von Betriebsfremden |
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Betriebsfremde werden in die Bedeutung der eingesetzten, für sie relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eingewiesen.
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Die Zusammenarbeit von eigenen Beschäftigten (z. B. Einweisende) mit Betriebsfremden (z. B. LKW-Fahrer ausländischer Unternehmen) wird in den Einweisungen besonders berücksichtigt.
Barrierefreiheit |
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Die barrierefreie Ausführung der Sicherheitskennzeichnung erfolgt unter Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips.
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Für Beschäftigte, die visuelle Zeichen nicht wahrnehmen können, zusätzlich durch taktile oder akustische Sicherheitskennzeichnung
und/oder
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Für Beschäftigte, die akustische Zeichen nicht wahrnehmen können, zusätzlich durch taktile oder visuelle Sicherheitskennzeichnung.
Flucht- und Rettungsplan |
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Der Flucht- und Rettungsplan ist farbig ausgeführt.
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Der Standort des Betrachters ist blau eingetragen.
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Der Flucht- und Rettungsplan hat eine angemessene Größe, durch die eine gute Lesbarkeit des Plans gewährleistet wird
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Die Darstellung der Rettungs- und Brandschutzzeichen im Plan entspricht den im dargestellten Betriebsbereich angebrachten Rettungs- und Brandschutzzeichen.
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Die Richtungspfeile der Fluchtwegkennzeichnung zeigen in Fluchtrichtung.
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