DGUV Information 211-041 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

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Anhang 7 - "Hinweise" zur Auswahl und zum Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Die folgenden Hinweise sind ein Extrakt aus den wesentlichsten in der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung festgelegten Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Weitere Erläuterungen zu den hier aufgeführten Hinweisen können der ASR A1.3 oder dieser DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" entnommen werden.

Grundsätzliche Überlegungen zu Auswahl und Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Liegt für die Arbeitsbereiche, in denen Sicherheitskennzeichnung eingesetzt werden soll, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor?
[_]Ja
[_]NeinZunächst Gefährdungsbeurteilung erstellen
Wird aus der Gefährdungsbeurteilung ersichtlich, dass alle anderen Möglichkeiten zur Minimierung der Risiken, außer Sicherheitskennzeichnung, genutzt werden?
[_]Ja
[_]NeinZunächst alle übrigen möglichen Präventionsmaßnahmen prüfen/umsetzen
Entsprechen die in bereits bestehenden Arbeitsstätten eingesetzten Sicherheitszeichen, insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009, W029, der ASR A1.3 Ausgabe Februar 2013 (GMBl 2013, S. 334)?
[_]Ja,die Sicherheitszeichen können weiter verwendet werden
[_]Nein,die Sicherheitszeichen entsprechen nicht der ASR A1.3 Ausgabe Februar 2013 (GMBl 2013, S. 334) und werden ausgetauscht
[_]Nein,die Sicherheitszeichen entsprechen noch der ASR A1.3 Ausgabe 2007 (GMBl 2007, S. 674), werden aber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung weiterverwendet.
Sicherheitskennzeichnung bei zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren

Auf zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren wird durch

  1. [_]

    Leuchtzeichen

  2. [_]

    Schallzeichen

  3. [_]

    Sprechzeichen

  4. [_]

    Sicherheitsmarkierungen

hingewiesen.

Sofern verwendet, werden dabei folgende Anforderungen erfüllt:

Leuchtzeichen
  1. [_]

    Sind deutlich erkennbar unter Berücksichtigung der Lichtverhältnisse der Umgebung angebracht.

  2. [_]

    Rufen keine Blendwirkung hervor.

  3. [_]

    Sind nur bei Vorhandensein der Gefahr in Betrieb.

  4. [_]

    Sind in ihrer Sicherheitsaussage nach Wegfall der Gefahr nicht mehr erkennbar.

  5. [_]

    Werden nur bei Warnung und unmittelbarer Gefahr intermittierend (blinkend) betrieben.

Schallzeichen
  1. [_]

    Sind deutlich wahrnehmbar.

  2. [_]

    Sind in ihrer Bedeutung eindeutig festgelegt.

  3. [_]

    Sind nur bei Vorhandensein der Gefahr in Betrieb.

  4. [_]

    Sind deutlich von anderen festgelegten Notsignalen (kontinuierlich) bzw. öffentlichem Alarm und anderen betrieblichen Schallsignalen zu unterscheiden.

  5. [_]

    Sind in ihrer Erkennbarkeit nicht durch die Benutzung von Gehörschutz eingeschränkt.

Sprechzeichen (verbale Kommunikation)
  1. [_]

    Werden kurz, eindeutig und verständlich formuliert gegeben.

  2. [_]

    Werden erforderlichenfalls unter Verwendung technischer Einrichtungen (z. B. Lautsprecher, Megaphon) gegeben werden.

Sicherheitsmarkierungen (vorzugsweise rot-weiße Streifen)
  1. [_]

    Sind deutlich erkennbar.

  2. [_]

    Die Streifen weisen einen Neigungswinkel von etwa 45 Grad auf.

  3. [_]

    Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt etwa 1:1.

  4. [_]

    Sind erforderlichenfalls witterungsbeständig ausgeführt.

Sicherheitskennzeichnung bei ständig vorliegenden Gefahren oder Risiken

Auf ständige Gefahren und Restrisiken wird durch

  1. [_]

    Verbots-, Warn- und Gebotszeichen

  2. [_]

    Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen

  3. [_]

    Sicherheitsmarkierungen hingewiesen.

Dabei werden die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Anforderungen und speziellen Anforderungen an einzelne Zeichenarten berücksichtigt.

Allgemeine Anforderungen an Sicherheitszeichen
  1. [_]

    Für Festgelegte Sicherheitsaussagen werden nur die entsprechend zugeordneten Sicherheitszeichen verwendet (ASR A1.3, DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2) verwendet.

  2. [_]

    Eine Anhäufung von Sicherheitszeichen wird soweit als möglich vermieden.

  3. [_]

    Nicht mehr notwendige Sicherheitszeichen werden unverzüglich entfernt.

  4. [_]

    Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht.

  5. [_]

    Sicherheitszeichen sind in geeigneter Höhe angebracht (u. a. Berücksichtigung der Barrierefreiheit: Rollstuhlnutzende und kleinwüchsige Menschen).

  6. [_]

    Sicherheitszeichen sind mit ausreichender Beleuchtung (natürlich oder künstlich) ausgestattet.

  7. [_]

    Sicherheitszeichen werden in geeigneter Größe (Erkennungsweite) eingesetzt.

Werkstoffe der Sicherheitszeichen sind, soweit erforderlich, widerstandsfähig gegen
  1. [_]

    mechanische Einwirkungen [_] feuchte Umgebung [_] chemische Einflüsse

  2. [_]

    Lichteinwirkung (Ausbleichen) [_] Versprödung

Verbots- Warn- und Gebotszeichen
  1. [_]

    Sind in unmittelbarer Nähe oder an allen Zugängen zum Gefahrbereich angebracht

  2. [_]

    Allgemeine Zeichen werden nur in Verbindung mit Zusatzzeichen eingesetzt

Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen
  1. [_]

    Sind auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung aus langnachleuchtendem Material ausgeführt.

  2. [_]

    Werden ausreichend angeregt, wenn sie aus langnachleuchtendem Material bestehen

  3. [_]

    Das Rettungszeichen Notausgang wird nur in Verbindung mit einer Richtungsangabe (Zusatzzeichen Pfeil) verwendet.

Sicherheitsmarkierungen (vorzugsweise gelb-schwarze Streifen)
  1. [_]

    Sind deutlich erkennbar angebracht.

  2. [_]

    Haben Streifen im Neigungswinkel von etwas 45 Grad.

  3. [_]

    Haben ein Breitenverhältnis der Streifen von etwa 1:1.

Unterweisung eigener Beschäftigten (auch Leiharbeitnehmende)

Eigene Beschäftigte sind über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu unterweisen. Für Einweisende, die Handzeichen anwenden, ist eine spezifische Unterweisung erforderlich.

Die Unterweisung erfolgt

  1. [_]

    Als Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme und danach

  2. [_]

    In regelmäßigen Zeitabständen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung.

    [_] jährlich [_] …………….. (Zeitraum eintragen)

  3. [_]

    Immer bei Änderung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Einweisen von Betriebsfremden
  1. [_]

    Betriebsfremde werden in die Bedeutung der eingesetzten, für sie relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eingewiesen.

  2. [_]

    Die Zusammenarbeit von eigenen Beschäftigten (z. B. Einweisende) mit Betriebsfremden (z. B. LKW-Fahrer ausländischer Unternehmen) wird in den Einweisungen besonders berücksichtigt.

Barrierefreiheit

Die barrierefreie Ausführung der Sicherheitskennzeichnung erfolgt unter Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips.

  1. [_]

    Für Beschäftigte, die visuelle Zeichen nicht wahrnehmen können, zusätzlich durch taktile oder akustische Sicherheitskennzeichnung

und/oder

  1. [_]

    Für Beschäftigte, die akustische Zeichen nicht wahrnehmen können, zusätzlich durch taktile oder visuelle Sicherheitskennzeichnung.

Flucht- und Rettungsplan
  1. [_]

    Der Flucht- und Rettungsplan ist farbig ausgeführt.

  2. [_]

    Der Standort des Betrachters ist blau eingetragen.

  3. [_]

    Der Flucht- und Rettungsplan hat eine angemessene Größe, durch die eine gute Lesbarkeit des Plans gewährleistet wird

  4. [_]

    Die Darstellung der Rettungs- und Brandschutzzeichen im Plan entspricht den im dargestellten Betriebsbereich angebrachten Rettungs- und Brandschutzzeichen.

  5. [_]

    Die Richtungspfeile der Fluchtwegkennzeichnung zeigen in Fluchtrichtung.

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