DGUV Information 215-210 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Begrenzung von Blendung

ccc_3499_20160901_02.jpgASR A3.4 Beleuchtung
5.3 Begrenzung von Blendung

(1) Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden.
(2) Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung der Blendung sind
z. B.
- Auswahl geeigneter Leuchtmittel,
- richtige Auswahl und Anordnung der Leuchten,
- Verringerung der Helligkeitsunterschiede zwischen Blendquelle und Umfeld, z. B. durch helle Decken und Wände,
- Vermeidung von Reflexionen, z. B. durch entsprechende Oberflächengestaltung (matte Oberflächen).

Begrenzung von Blendung

Blendung wird in physiologische und psychologische Blendung unterschieden.

Physiologische Blendung bewirkt das Herabsetzen der Sehfunktion. Sie wird zum Beispiel durch Blick in die Sonne oder Scheinwerfer verursacht. Solche Blendung tritt in der Regel in Arbeitsstätten nicht auf bzw. muss vermieden werden, zum Beispiel durch Sonnenschutz.

Psychologische Blendung ist eine subjektive Störempfindung. Ob eine Lampe oder Leuchte als blendend empfunden wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nachfolgend erläutert werden. Diese Faktoren gehen in die Bewertung der Blendung nach dem UGR-Verfahren ein. Um psychologische Blendung durch Leuchten zu begrenzen, sollten die UGR-Werte aus der Tabelle 3 eingehalten werden.

Leuchtdichte der Lichtquelle

Die Leuchtdichte der Lichtquelle (Lampe oder Leuchte) hat den größten Einfluss auf die Blendempfindung.

Lampen mit hoher und sehr hoher Leuchtdichte (Helligkeit), wie z. B. Halogen-Glühlampen, Hochleistungsleuchtstofflampen, klare Hochdruckentladungslampen, LEDs, sollten daher immer vor direktem Einblick abgeschirmt sein. Mindestabschirmwinkel der Lampe durch das Gehäuse der Leuchte sind in der Tabelle 2 aufgeführt. Ist die Lampe durch ein lichtstreuendes oder lichtlenkendes Material abgedeckt, so bestimmt die Leuchtdichte der Abdeckung die Blendwirkung.

Leuchtdichte von Lampen cd/m2Mindestabschirmwinkel α
unter 20.000 cd/m2-
20.000 bis < 50.000
z. B. Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen
15 ˚
50.000 bis < 500.000
z. B. Hochdruck-Entladungslampen beschlämmt
20 ˚
≥ 500.000
z. B. LEDs, klare Halogenlampen, Hochdruck-Entladungslampen
30 ˚
Tabelle 2 Zulässige Leuchtdichte von Lampen in Abhängigkeit vom Mindestabschirmwinkel gemäß DIN EN 12464-1 (siehe auch Abb. 6)

Größe der leuchtenden Fläche

Wird bei gleichem Lichtstrom (in Lumen) eine Leuchte mit größerer leuchtender Fläche gewählt, so hat dies eine Reduzierung der Blendung zur Folge (Abb. 22).

Lage der Lichtquelle im Gesichtsfeld

Lichtquellen blenden weniger, wenn sie am Rande des Gesichtsfelds liegen.

Höhe des Lichtstroms

Wird beim Lampentausch in eine Leuchte eine Lampe mit höherem Lichtstrom (in Lumen) eingesetzt, erhöht sich die Blendung.

Helligkeit der Umgebung

Eine Lichtquelle, die vor einem hellen Hintergrund gesehen wird, wirkt weniger störend als vor einem dunklen Hintergrund (Abb. 23). Das Aufhellen des Hintergrundes mit hellen Farben oder durch Anstrahlen (indirekte Beleuchtung) reduziert daher Blendung.

Bewertung der Direktblendung durch Leuchten

Ein anerkanntes objektives Verfahren zur Bewertung der Blendung durch Leuchten ist das UGR-Verfahren, auf das sich die Norm DIN EN 12464-1 bezieht. UGR bedeutet Unified Glare Rating. Dieses Verfahren berücksichtigt die bereits aufgeführten unterschiedlichen Faktoren und kann zur Auswahl einer Leuchte herangezogen werden.

Die UGR-Werte für Leuchten können aus der technischen Dokumentation der Hersteller und/oder den Planungsunterlagen entnommen werden. Werden für die ausgewählte Leuchte die UGR-Werte aus der Tabelle 3 eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Direktblendung durch Leuchten ausreichend begrenzt ist.

Abhängig von sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen sollten folgende UGR-Werte entsprechend der Sehaufgabe eingehalten werden.

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Abb. 22 Bei gleichem Lichtstrom (in Lumen) blendet die kleinere Leuchte (rechts) stärker als die große Leuchte (links)
ArbeitsplätzeUGR-Werte
Uhrmacher< 16
Büro (Lesen, Schreiben. Bildschirmarbeit)< 19
Industrielle und handwerkliche Tätigkeiten
Elektroindustrie
grob< 25
mittel< 22
fein< 19
sehr fein< 16
Sonstige BereicheUGR-Werte
Verkehrsflächen und Flure< 28
Treppen, Fahrtreppen und Fahrsteige< 25
Fahrwege mit Personenverkehr< 22
Fahrwege ohne Personenverkehr< 25
Anlagen mit Fernbedienungen< 22
Anlagen mit gelegentlichen manuellen Eingriffen< 25
Lagerflächen< 25
Pausenräume< 22
Sanitärräume25
Tabelle 3 UGR-Werte gemäß DIN EN 12464-1 zur Vermeidung störender Direktblendung.
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Abb. 23 Der Einfluss des Hintergrundes auf die Blendwirkung zeigt sich z. B. dadurch, dass eine Lichtquelle, die vor einem dunklen Hintergrund heller wahrgenommen wird und ggf. störend wirkt als vor einem hellem Hintergrund.

Das UGR-Verfahren berücksichtigt eine horizontale bzw. leicht nach unten geneigte Blickrichtung und damit die übliche Arbeitshaltung. Bei freiem Blick im Raum oder beim Blick direkt in die Leuchte können direkt strahlende Leuchten kurzzeitig blenden.

Weitere Informationen zum UGR-Verfahren enthält der Anhang B. Dort wird auch eine einfache Methode zur ersten Einschätzung der Blendung in einer bestehenden Beleuchtungsanlage beschrieben.

Begrenzung von Reflexionen auf Arbeitsmitteln

Reflexionen auf Arbeitsmitteln und Gegenständen führen zu Reflexblendung. Diese werden am einfachsten durch nicht glänzende Oberflächen zum Beispiel matte Arbeitstische, Werkzeuge, Papierdokumente und Prospekthüllen vermieden. Reflexionen auf dunklen Arbeitsmitteln machen sich stärker bemerkbar als auf hellen. Daher sollten z. B. Tastaturen mit hellen Tasten mit dunklen Zeichen ausgestattet sein.

Die Art und Anordnung der Beleuchtung kann wesentlich dazu beitragen, Reflexionen zu vermeiden. Leuchten sollten so angeordnet werden, dass ihr Licht schräg seitlich auf den Arbeitsplatz einfällt.

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Abb. 24 Die Leuchten über dem Arbeitsplatz führen zu störende Reflexionen auf den Arbeitsmitteln.
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Abb. 25 Lupenleuchte für die Feinmontage
ccc_3499_20160901_01.jpgHinweis
An einigen Arbeitsplätzen (zum Beispiel bei der Feinmontage) werden Lupenleuchten eingesetzt. Um Reflexionen in diesen Lupenleuchten von Fenstern, Leuchten und anderen hellen Flächen zu verhindern, sollte die Lupe entspiegelt sein.

Begrenzung von Reflexionen auf dem Bildschirm

Störende Reflexionen auf dem Bildschirm sind zu minimieren.

Reflexionen auf dem Bildschirm, hervorgerufen durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hohen Leuchtdichten, mindern den Kontrast und können so die Qualität der Bildschirmanzeige verschlechtern. Bildschirme mit spiegelnden Anzeigen sollten nicht eingesetzt werden.

Reflexionen durch Leuchten auf nicht spiegelnden Bildschirmen werden in der Regel vermieden, wenn gut entblendete Leuchten eingesetzt werden (zum Beispiel mit einem UGR-Wert ≤ 19). Bei diesen Leuchten kann davon ausgegangen werden, dass auch die Leuchtdichte, die sich im Bildschirm spiegeln kann, ausreichend begrenzt ist. Werden Bildschirme weiter als die aus ergonomischen Gründen empfohlenen 35 ˚ nach hinten geneigt (zum Beispiel bei Notebooks und Tablet-PCs) kann diese Aussage gegebenenfalls nicht mehr zutreffen.

Weitere Informationen zur Auswahl und zum Einsatz von Bildschirmen enthält die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze".

Insbesondere bei der Beleuchtung durch Tageslicht sollen Werte der Beleuchtungsstärke auf der Bildschirmoberfläche von 1.500 lx bis 2.000 lx nicht überschritten werden.

Ausführliche Informationen zur Eignung von Sonnenschutzvorrichtungen für Bildschirmarbeitsplätze enthält die DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro".

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Abb. 26 Störende Reflexionen und Spiegelungen durch die Leuchten an einem Bildschirm