DGUV Information 215-210 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung

ccc_3499_20160901_02.jpgASR A3.4 Beleuchtung
4.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung

Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder - wenn dies nicht möglich ist - zu minimieren. Zur Begrenzung störender Blendungen oder Reflexionen können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können dies z. B. lichtstreuende Materialien oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern sein. Die Anforderungen aus der ASR A3.5 "Raumtemperatur" bezüglich übermäßiger Sonneneinstrahlung (siehe Punkt 4.3 sowie Tabelle 3 der ASR A3.5) sind zu beachten.

Sonnenschutzvorrichtungen dienen der Begrenzung der Blendung und des Wärmeeintrags.

In Räumen mit Arbeitsplätzen müssen an Fenster-, Tür- oder Wandflächen, die besonnt werden können - in Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen generell - Sonnen-/Blendschutzvorrichtungen vorhanden sein. Diese schützen vor störender Blendung und Reflexion durch die Sonne, den Himmel und besonnte Flächen.

Als Sonnenschutzvorrichtungen zur Begrenzung der Blendung können z. B.

  • Jalousien,

  • Markisen,

  • Lamellenstores,

  • Rollos und

  • lichtlenkende Bauelemente

dienen.

Vor übermäßiger Aufheizung der Räume durch Sonnenstrahlung schützen bauseitige Maßnahmen sowie außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen am wirksamsten.

Ausführliche Informationen zur Eignung von Sonnenschutzvorrichtungen enthält die DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro".

Bei geschlossenem Sonnenschutz kann das notwendige Beleuchtungsniveau unterschritten werden und ein Bedarf an zusätzlicher künstlicher Beleuchtung entstehen. Durch intelligent gesteuerten Sonnenschutz (zum Beispiel Anpassung der Lamellenstellung an den Sonnenstand) kann die Tageslichtnutzung optimiert werden.