DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 10 - 10 Barrierefreie Gestaltung von Software

Barrierefrei sind Einrichtungen, Produkte und auch Software die von allen Menschen, unabhängig von einer eventuellen Behinderung, selbstständig genutzt werden können. Dabei schwingt im Begriff "barrierefrei" stets auch die Bedeutung von "universell nutzbar" mit. Der Begriff Universelles Design wird in der UN Behindertenrechtskonvention als ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen verstanden in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel, auch nach BGG, zulässig. Es geht in diesem Kapitel also nicht um Lösungen speziell für Menschen mit Behinderung, sondern im Gegenteil um ein erweitertes Nutzungskonzept, das möglichst alle Zielgruppen einbezieht.