DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 11.8 - 11.8 Prüfen und Bewerten von Software zu bestimmten Anlässen

Die Bezeichnung von Software (z. B. Office-Paket zur Unterstützung von Büroaufgaben) kann auf Einsatzzwecke hinweisen. Daran lässt sich allerdings nicht die Qualität der ergonomischen Gestaltung der Software ablesen. Eine pauschale Bewertung von Nutzungsqualität der Software unabhängig vom spezifizierten Nutzungskontext ist nicht möglich. Eine Bürosoftware kann nicht allgemein für die Nutzung im Büro geprüft und bewertet werden. Das kann nur für vorab spezifizierte Nutzungskontexte gelingen.

Ablauf und Inhalt des Prüfens und Bewertens von Software unterscheiden sich je nach Anlass:

  • Umstellung von alter auf neue Version (z. B. Update, Upgrade),

  • Veränderung des Aufgabengebiets,

  • Eignung von Standardsoftware für das geplante Einsatzgebiet,

  • Individualisierung von Standardsoftware,

  • Rollout (Installation und Anpassung der Software am Arbeitsplatz),

  • Neue Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung,

  • Beschwerden über die Software und Änderungspotenziale während der Nutzungsphase und

  • Nutzung auf unterschiedlichen Endgeräten (Desktop-PC bis Smartphone).