DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 11.5 - 11.5 Erarbeiten von Gestaltungslösungen zur Erfüllung der Nutzungsanforderungen

Ziel der Gestaltungslösungen ist es, konkrete Benutzungsschnittstellen der Software zu entwickeln, die bei der Bearbeitung von Aufgaben im Nutzungskontext unterstützen. Die Benutzungsschnittstelle soll die Beschäftigten nicht von der Aufgabenbearbeitung ablenken. Folgende Aktivitäten tragen zur Entwicklung von Gestaltungslösungen bei:

  • Prozessmodell für vollständige Tätigkeiten zusammenstellen,

  • Interaktion entwickeln und modellieren und

  • Benutzungsschnittstelle entwerfen und gestalten.

Aus den bereits durchgeführten Aufgabenanalysen (vgl. Anhang 5 Analyse der Aufgaben und Anforderungen) werden vollständige Tätigkeiten (Aufgaben) mit Prozessen der Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Kontrolle anhand des Prozessmodells zusammengestellt. Erfordernisse und Anforderungen wurden bereits ermittelt. Sind die Anforderungen in Arbeitsschritte gegliedert, ermöglicht die Interaktion der Benutzerin oder des Benutzers mit der zukünftigen Benutzungsschnittstelle eine Abarbeitung einer Aufgabe. Als Ergebnis entstehen erste Prototypen für Benutzungsschnittstellen, die immer ausgereiftere Nutzungsanforderungen abbilden können.