DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 10.4 - 10.4 Technische Hilfen

Einige Behinderungen erfordern spezielle Ein-/Ausgabegeräte, um den Computer benutzen zu können. Software-Entwicklerinnen und -Entwickler sollten sich mit der generellen Funktionsweise von assistiven (unterstützenden) Technologien vertraut machen, denn sie bestimmen wesentlich die Arbeitsweise von Menschen mit Behinderung/en.

Eingabehilfen des Betriebssystems

In modernen Betriebssystemen sind verschiedene Eingabehilfen eingebunden. Unter der Bezeichnung "Erleichterte Bedienung" oder "Bedienungshilfen" sind aus der Systemsteuerung u. a. abrufbar:

  • der Kontrastmodus zur Definition eigener Farbschemata und Schriftgrößen,

  • die Bildschirmlupe für die Ausschnittvergrößerung,

  • eine Einrastfunktion für Tasten zur einhändigen Bedienung der Tastatur,

  • eine Bildschirmtastatur für die Texteingabe mit Zeigegeräten,

  • Einstellung der Reaktionszeit der Maus,

  • Steuerung der Maus mit der Tastatur und

  • Sprachausgabe, Spracheingabe.

Barrierefrei gestaltete Software sollte die Eingabehilfen des Betriebssystems berücksichtigen und unterstützen.

Innovative Wege ging das iPhone®, das erstmals die Sprachausgabe VoiceOver® in das Betriebssystem integrierte. Die Verbindung von Touchscreen und Sprachausgabe ist für Blinde besonders einfach zu bedienen und heutzutage in vielen vergleichbaren Systemen integriert.

Screenreader

Screenreader sind Programme zur Computernutzung für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung. Sie interpretieren den Bildschirminhalt und geben die Informationen z. B. über Braillezeile 1 (siehe Abbildung 64), Sprachausgabe und Großschrift aus.

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Abb. 64
Braillezeile

Der Screenreader stellt Informationen über die Funktion der Bedienelemente, die Bedeutung der grafischen Symbole, die aktuelle Eingabeposition und den Aufbau des gesamten Bildschirms zur Verfügung. Diese Information muss die Software liefern. Barrierefreie Software nutzt soweit möglich die Standardfunktionen des Betriebssystems und kommuniziert darüber hinaus über eine spezielle Accessibility-Schnittstelle mit dem Screenreader. In der Entwicklung von browserbasierten Anwendungen stellt der semantisch korrekte HTML-Code sicher, dass der Screenreader ausreichende Informationen erhält.

Blinde steuern den Computer vorwiegend mit der Tastatur, da die Nutzung der Maus mit Screenreadern zwar möglich, aber sehr umständlich ist. Der Screenreader hat eigene Shortcuts, die neben den Shortcuts der Anwendung zur Navigation auf dem Bildschirm genutzt werden.

Vergrößerungssoftware

Bei hochgradiger Sehbehinderung wird üblicherweise eine Vergrößerungssoftware eingesetzt. Diese erfüllt als externes System die gleiche Funktionalität wie die Bildschirmlupe des Betriebssystems, jedoch mit größeren Einstellbereichen, besserer grafischer Qualität und genauerer Anpassbarkeit. In einigen Fällen bietet diese Software auch die Möglichkeit den Kontrast zu beeinflussen.

Spezialtastaturen und Zeigegeräte

Für Menschen mit verminderten motorischen Fähigkeiten existieren vielfältige alternative Geräte zur Tastatur (siehe Abbildung 65) und Maus. Je nach den verbleibenden Fähigkeiten gibt es besonders große, besonders kleine, speziell angeordnete Tastaturen, robuste Trackballs, Kopf-, Augen- oder Mundsteuerung. Solange nur ein Schalter mit einem beliebigen Körperteil gesteuert werden kann, ist die Computerbedienung im Prinzip möglich.

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Abb. 65
Spezialtastatur

Sprachsteuerung

Die Steuerung des Computers über Sprachbefehle erfordert eine Anpassung und Eingewöhnung, ist dann aber effizient als Hilfsmittel für Menschen mit körperlicher Behinderung einsetzbar. Darüber hinaus wird die Spracheingabe erfolgreich zum Diktieren in Fachsprachen, z. B. in Medizin und Recht, verwendet.

Technische Beratung

Die Auswahl der passenden technischen Hilfen zur Computernutzung erfordert eine genaue Analyse der individuellen Fähigkeiten und der zu erledigenden Aufgaben, außerdem eine gute Kenntnis der infrage kommenden Produkte. Eine herstellerunabhängige Beratung bieten u. a. Integrationsämter, Arbeitsagenturen und Unfallversicherungsträger.

Braillezeile = Computer-Ausgabegerät für blinde Menschen, das Zeichen in Brailleschrift darstellt.