DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Die Gestaltgesetze

Gestaltgesetze sind aus visuellen Wahrnehmungsprozessen abgeleitet. Deshalb ist es wichtig, die Gestaltgesetze bei der Gestaltung von Benutzungsoberflächen zu berücksichtigen.

8.3.1 Gesetz der Nähe

Das Gesetz der Nähe besagt, dass Elemente, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden, als zusammengehörig wahrgenommen werden. Um z. B. eine Beschriftung als zugehörig zu einem bestimmten Feld wahrzunehmen, muss diese in räumlicher Nähe platziert werden (Abbildungen 21 und 22).

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Abb. 21
Ungünstige Anordnung

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Abb. 22
Günstige Anordnung

Das Gesetz der Nähe wirkt hier durch den vertikalen Abstand zwischen Beschriftung und Feld. So werden die Feldbezeichnungen (auch Label genannt) "Straße" und "PLZ u. Ort" in der linken Anordnung (Abbildung 21) eher dem darüber liegenden Feld zugeordnet, statt - wie beabsichtigt - dem darunterliegenden. Auf der rechten Seite (Abbildung 22) fällt die richtige Zuordnung deutlich leichter.

8.3.2 Gesetz der Ähnlichkeit

Das Gesetz der Ähnlichkeit besagt, dass ähnliche Elemente als zusammengehörig wahrgenommen werden. Bei der Gestaltung von Masken ist somit auf die visuelle Trennung von ähnlichen, aber funktional unterschiedlichen Elementen zu achten:

Gehören in den Abbildungen 23 und 24 die Checkboxen rechts zu den Feldern, oder bilden sie eine eigene Gruppe? Die Checkbox "Geschäftsadresse" wird in Abbildung 23 als Teil der Checkboxgruppe wahrgenommen, weil alle Elemente ähnlich sind, obwohl sie funktional nicht dazu gehört. Durch die verbesserte Anordnung in Abbildung 24 wird visuell deutlich, dass die Checkbox "Geschäftsadresse" funktional zu den Adressfeldern (siehe Abbildung 24) gehört, die anderen jedoch nicht.

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Abb. 23
Ungünstige Gruppierung in Bezug auf die Checkbox "Geschäftsadresse"

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Abb. 24
Günstige Gruppierung in Bezug auf die Checkbox "Geschäftsadresse"

8.3.3 Gesetz der Geschlossenheit

Das Gesetz der Geschlossenheit besagt, dass fehlende Bestandteile einer "geschlossenen" Gestalt vom Betrachtenden ergänzt werden. Häufig erzeugen Elemente in Masken jedoch keine "ergänzbare" Gestalt (siehe Abbildung 9 aus Kapitel 3). Eine Gruppierung ist oft nur schwer wahrzunehmen, das Auffinden von Informationen wird durch diesen Umstand erschwert (siehe Abbildung 25).

Die Elemente sind in Abbildung 25 so angeordnet, dass sie visuell schwerer zu einer geschlossenen Gestalt ergänzt werden können. In Abbildung 26 kann dagegen eine geschlossene Gestalt (Rechteck) erzeugt werden.

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Abb. 25
Feldgruppe ohne geschlossene Gestalt

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Abb. 26
Feldgruppe mit geschlossener Gestalt