DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 6 - 6 Softwaretypen

Software wird heute, nicht mehr nur auf Computern, sondern in vielen anderen Geräten angewandt und verarbeitet. In diesem Kapitel werden die gängigsten Softwaretypen und deren wichtigste Vertreter vorgestellt und erklärt.

Neben Computern wird Software auch in Mobiltelefonen, Navigationsgeräten, Fernsehern usw. eingesetzt. Software steht als Begriff für ausführbare Programme und ihre zugehörigen Daten, wie z. B. Konfigurationsdateien oder Schriftartdateien. Sie kann auf verschiedenen Medien gespeichert werden, interne Berechnungen ablaufen lassen, Steuerungen von Abläufen und externen Geräten durchführen sowie auf Ausgabegeräten Grafiken und Texte anzeigen. Software steuert Geräte, berechnet Daten, erzeugt Grafiken und erledigt viele andere Aufgaben. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von den physischen Bestandteilen der softwareverarbeitenden Geräte. Diese als Hardware bezeichneten softwareverarbeitenden Geräte, ihre Baugruppen, Einzelteile und Peripheriegeräte sind z. B. Computer, Notebook, Prozessor, Hauptspeicher, Datenträger, Drucker und vieles mehr.

Software wird prinzipiell in Systemsoftware, systemnahe Software und Anwendungssoftware untergliedert (siehe Abbildung 12). Dabei werden Softwaretypen nach ihrer Nähe zur Hardware bzw. zur Verwendung durch Benutzerinnen und Benutzer getrennt.

Als Systemsoftware wird die Gesamtheit aller Programme und Dateien bezeichnet, die alle Abläufe bei Betrieb eines softwareverarbeitenden Gerätes steuern. Sie stellt eine Verbindung zur Hardware her und steuert die Verwendung der Hardwareressourcen durch die Anwendungssoftware. Sie verwaltet sowohl die internen als auch die externen Hardwarekomponenten. Arten von Systemsoftware sind z. B. Betriebssysteme, Firmware und Gerätetreiber.

Systemnahe Software wird in Bereichen zwischen dem Betriebssystem und der Anwendungssoftware eingesetzt. Als systemnahe Software werden z. B. Dienstprogramme, Datenbank-Verwaltungswerkzeuge und Programmierwerkzeuge bezeichnet.

Anwendungssoftware sind ausführbare Programme, die nützliche oder gewünschte Funktionen unterstützen, die zur Bearbeitung von Aufgaben dienen. Anwendungssoftware untergliedert sich in Standardsoftware, Spezialsoftware und Individualsoftware.

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Abb. 12
Zusammenhang zwischen Anwenderin bzw. Anwender, Soft- und Hardware

Standardsoftware deckt einen klar definierten Anwendungsbereich ab. Sie kann als fertiges Produkt erworben werden. Bekannte Beispiele für Standardsoftware sind Office-Pakete. In diesen findet sich eine Zusammenstellung von Standardsoftware, die Arbeiten im Büro (z. B. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation) unterstützt.

Spezialsoftware wird für bestimmte Aufgaben, wie z. B. Patientenverwaltung, Lohnbuchhaltung, Maschinenkonstruktion, konzipiert und berücksichtigt somit Erfordernisse und Wünsche einzelner Anwendergruppen.

Individualsoftware wird den Anforderungen der Kundschaft entsprechend maßgeschneidert erstellt oder wesentlich an deren Bedürfnisse angepasst. Im Vergleich zur Standardsoftware entstehen verhältnismäßig hohe Kosten für die Entwicklung, Pflege und Wartung von Individualsoftware. Gleichzeitig ist es möglich, alle Anforderungen an die Software umzusetzen und somit auch die Erfordernisse der Anwenderin bzw. des Anwenders an die Softwareergonomie in das Lastenheft zu überführen (siehe Kapitel 12 "Lasten- und Pflichtenheft zur Beschaffung von Software").