DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Umsetzung von Handlungen

Die Software muss so zugänglich und die Informationen auf der Bildschirmanzeige müssen so aufbereitet sein, dass Beschäftigte Entscheidungen treffen und Handlungen zur weiteren Bearbeitung von Aufgaben umsetzen können. Die Prinzipien der Informations- und Interaktionsgestaltung sind auch für die Umsetzung von Handlungen zu berücksichtigen. Zum Beispiel sollten nur die Informationen angezeigt werden, die für die Bearbeitung aktuell relevant sind. Weitere Informationen können im Hintergrund und auf Abruf vorgehalten werden. Optionen zur Handlungsumsetzung sollten direkt angesteuert werden können (z. B. Eingabemittel und Eingabefelder).

Die Steuerbarkeit von Handlungsschritten zur Aufgabenbearbeitung mithilfe von Eingabemitteln und Software wird durch folgende Aspekte beeinflusst (siehe DIN EN ISO 10075-2):

  • Art der Steuerung (z. B. Lagesteuerung mit der Maus im Gegensatz zu Geschwindigkeitssteuerung mit dem Joystick),

  • Dimensionalität der Steuerungsbewegungen (z. B. Pfeiltasten für vier Richtungen, Maus für Lageveränderungen auf einer Ebene),

  • Zeitverzögerungen in der Systemantwort (z. B. Antwortzeiten computertechnischer Funktionen wie Datenspeicherung oder Datenfinden),

  • Anzeige von Informationen als Rückmeldung auf Steueraktivitäten (z. B. optische Veränderung eines Optionsfeldes nach Optionsauswahl mit dem Mauszeiger),

  • Anzeige-Stellteil-Kompatibilität (wird z. B. ein Lautstärkeregler mit der Maus nach rechts verschoben, dann zeigt die Anzeige eine höhere Lautstärke).

Felder, Optionen oder Schaltflächen auf der Bildschirmanzeige lassen sich gut mit Systemen zur Lagesteuerung (z. B. Maus) ansteuern, da die Bewegung der Maus proportional zur Mauszeigerbewegung ist. In diesem Fall nicht geeignet wäre ein Joystick, der als System der Geschwindigkeitssteuerung mit der Bewegung nicht nur die Lage, sondern auch die Geschwindigkeit verändert.

Eine Handlungsumsetzung mithilfe von Eingabemitteln, die ergonomische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt, trägt zu einer ergonomischen Gestaltung bei. Nach dem Fitts’schen Gesetz ist die Zeit zum Erreichen einer Steuerungsoption auf der Bildschirmanzeige eine Funktion der Entfernung zu dieser Option und ihrer Größe. Ein Ziel wird mit einem Eingabemittel umso schneller erreicht, je größer das Ziel ist und je geringer der Abstand zum Ziel ist. Kleinere Options- oder Schaltflächen und große Entfernungen von Eingaben für nacheinander folgende Arbeitsschritte sollten vermieden werden. Einerseits wird dabei das Auffinden und Fokussieren erschwert und andererseits ist nach dem Fitts’schen Gesetz für ein punktgenaues Erreichen relativ viel Zeit erforderlich. Bei Touchscreens sollten Steuerungsflächen groß genug gestaltet sein und für die Aufgaben passend strukturiert sein.

Auch die Berücksichtigung des Hick’schen Gesetzes fördert eine ergonomische Informations- und Interaktionsgestaltung. Danach steigt die Bearbeitungszeit mit der Anzahl alternativer Optionsfelder, Schaltflächen oder Informationseinheiten, zwischen denen gewählt werden soll. Daher sollten nur Informationen dargestellt werden, die für die aktuelle Aufgabe erforderlich sind. Da sich die Wahlentscheidungen nicht auf Einzelinformationen, sondern auf Informationseinheiten beziehen, lässt sich die Informationsmenge durch eine angemessene Wahrnehmungsorganisation verringern. So kann z. B. eine Gliederung in Haupt- und Untermenüs Informationseinheiten verringern und dadurch den Zugriff auf einzelne Menüoptionen verbessern.

Bei der Softwaregestaltung sollte auf Tesler’s Gesetz zur Erhaltung der Komplexität in der Softwareergonomie geachtet werden. Ziel eines benutzungsorientierten Designs sollte es sein, die Komplexität in den Gestaltungsprozess der Software zu verschieben, um die Komplexität für Anwenderinnen und Anwender zu reduzieren. Damit erleichtert der Softwareentwickler die Interaktion der Beschäftigten mit dieser Software.