DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Schnittstellen zwischen der Software und dem Prozess der menschlichen Informationsverarbeitung

Software soll die Beschäftigten bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützen. Das kann sie, wenn sie auch an den Prozess der Informationsverarbeitung des Menschen angepasst ist und ihre Gestaltung ergonomischen Prinzipien folgt.

Abbildung 2 zeigt, wie der Mensch vom Computer Daten aufnimmt (Wahrnehmung), diese Daten als Informationen verarbeitet (Informationsverarbeitung und Wissensgenerierung) und mittels Informationstechnik umsetzt (Entscheidung, Handlung). Die Benutzerinnen und Benutzer müssen die Daten auf der Bildschirmanzeige entziffern (Leserlichkeit) und ihren Inhalt verstehen können (Lesbarkeit), damit die Daten mit ihren Sinnen wahrnehmbar sind (Informationsaufnahme). Die wahrgenommenen Informationen mit den Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe können dann verarbeitet werden (Informationsverarbeitung) und es wird Wissen generiert. Mit diesem Wissen können Benutzerinnen und Benutzer Entscheidungen treffen und diese in Handlungen umsetzen. Ein Teil dieser Handlungen umfasst die Nutzung der Software, indem Daten mithilfe von Eingabemitteln verändert werden (Informationsumsetzung).

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Abb. 2
Modell der Mensch-System-Interaktion in der Informationsverarbeitung

Die Gestaltung der Software ist im Prozess der Informationsverarbeitung an zwei Stellen besonders wichtig.

  1. 1.

    Für die Informationsaufnahme müssen die Daten so zugänglich und aufbereitet sein, dass Beschäftigte sie wahrnehmen (d.h. sehen, hören, fühlen und erkennen) können. Auch die Menge der Daten muss für die Aufgabenbearbeitung angemessen sein. Daten müssen z. B. in ausreichender Zeichengröße dargestellt werden, damit Beschäftigte sie entziffern und lesen können. Informationen sollten auf der Bildschirmanzeige strukturiert dargestellt werden, damit sich Benutzerinnen und Benutzer orientieren können.

  2. 2.

    Für die Informationsumsetzung müssen die Daten so zugänglich und aufbereitet sein, dass Benutzerinnen und Benutzer die Aufgabenbearbeitung mithilfe der Software bewältigen können. Deshalb sollten nur die Informationen dargestellt werden, die für die Bearbeitung aktuell relevant sind. Für die Aufgabenbearbeitung erforderliche Eingabemittel und Eingabefelder sollten direkt angesteuert werden können. Weitere Anforderungen an eine ergonomische Gestaltung von Eingabemitteln sind in DIN EN ISO 9241-410 beschrieben.

Basis-Anforderungen werden in Abbildung 71 des Kapitels 11 "Nutzungsqualität und Prüfung" und in den Kapiteln 8 "Informationsgestaltung" und 9 "Interaktionsgestaltung" vorgestellt.

Im Prozess der Informationsverarbeitung und Wissensgenerierung fällt Benutzerinnen und Benutzern die zentrale Rolle zu. Sie bearbeiten ihre Aufgaben, indem sie ihre Fähigkeiten, ihr Wissen, ihre Fertigkeiten und Erfahrungen einsetzen. Dafür steuern sie die in Abbildung 2 beschriebene Mensch-System-Interaktion, bei der sie in einzelnen Aufgabenteilen, in Arbeitsschritten und in der Entscheidungsfindung von der Software unterstützt werden sollen.

Das Wissen über den Prozess der Informationsverarbeitung des Menschen hilft bei der ergonomischen Gestaltung von Software. Hierdurch soll die Aufgabenbearbeitung erleichtert und beeinträchtigende Folgen der Beanspruchung vermieden werden. Eine Herausforderung für die ergonomische Gestaltung von Software liegt darin, alle Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen die Software genutzt wird. Optimale Bedingungen für den Prozess der Informationsverarbeitung können auch die Intensität psychischer Belastung beeinflussen (siehe Kapitel 4 "Psychologische Ansätze").