DGUV Information 250-011 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und -ärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich

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Abschnitt 1 - 1 Tätigkeitsbild der Beschäftigten im Abwasserbereich

Tätigkeiten im Abwasserbereich sind grundsätzlich gekennzeichnet durch:

  • Infektionsgefährdung (z. B. durch biologische Arbeitsstoffe im Abwasser - s. TRBA 220)

  • Arbeit im Freien (z. B. Hitze, Kälte, Nässe, Schnee, Eis, Wind, natürliche UV-Strahlung, durch Zecken übertragene Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Zusätzliche Gefährdungen und Belastungen ergeben sich durch:

  • Heben und Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltungen, Arbeiten in gebückter Körperhaltung in Schächten und Kanälen

  • Tragen der geforderten persönlichen Schutzausrüstung (wie Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, flüssigkeitsdichte Schutzkleidung, Schutzhelm, Gehörschutz, Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz)

  • Bedienen von Maschinen, Anlagen und Geräten

  • Zunehmende Leistungsverdichtung

  • Führen von Fahrzeugen

  • Arbeiten in verschiedenen Geländeformen (z. B. Böschungen, unebener Untergrund)

  • Alleinarbeit

  • Bereitschaftsdienst

Dies bedeutet:

  • hohe Anforderung an den Muskel-Skelett-Apparat

  • hohe Anforderung an das Herz-Kreislauf-System

  • hohe Anforderung an die Koordination

  • hohe psychomentale Beanspruchung