DGUV Information 250-011 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und -ärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich

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Leitfaden für Betriebsärztinnen und -ärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich
(DGUV Information 250-011)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift:  März 2016

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InhaltsübersichtAbschnitt
Kurzfassung
Zielgruppe und Ziele des Leitfadens
Tätigkeitsbild der Beschäftigten im Abwasserbereich1
Tätigkeiten (Beispiele)2
Rechtsgrundlagen3
Berufskrankheiten4
Beschäftigungsbeschränkungen5
Arbeitsmedizinische Vorsorge6
Eignung7
Linkverzeichnis

Kurzfassung

Im Abwasserbereich sind die Beschäftigten zahlreichen Belastungen und Gefährdungen und damit verbunden einem erhöhten Risiko für das Auftreten von berufs- und arbeitsbedingten Erkrankungen ausgesetzt. Eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung ist in diesem Zusammenhang zwingend erforderlich.

Der Leitfaden soll dem betriebsärztlichen Personal, aber auch den anderen am Arbeitsschutz beteiligten Personen einen Überblick über das Spektrum der im Abwasserbereich vorkommenden Risiken und Gefährdungen geben. Es werden gezielte Hinweise zur Arbeitsanamnese, zu Untersuchungen und zur Beratung gegeben, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Damit soll zu einem gesundheitsbewussten Verhalten von Vorgesetzten und Beschäftigten beigetragen werden. Neben Angaben zu Tätigkeitsbildern, Arbeitsverfahren, Rechtsgrundlagen, möglichen Berufskrankheiten und Beschäftigungsbeschränkungen werden die zu empfehlenden arbeitsmedizinischen Untersuchungsinhalte aufgeführt.

Zielgruppe und Ziele des Leitfadens

Das Sachgebiet "Abwasser" der DGUV hat diesen Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Feststellung der Eignung bei Tätigkeiten im Abwasserbereich erarbeitet.

Der Leitfaden ist primär für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, aber auch für Vorgesetzte, Beschäftigte, Personalvertretungen und weitere Berater bzw. Beraterinnen im Arbeitsschutz gedacht. Er gibt Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, die Beschäftigte bei Tätigkeiten im Abwasserbereich arbeitsmedizinisch betreuen, eine Hilfestellung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Im Abwasserbereich sind die Beschäftigten zahlreichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Dabei gibt es ein deutliches Risiko für das Auftreten von berufs- und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Zunächst wird dem untersuchenden Arzt oder der untersuchenden Ärztin ein Überblick gegeben, welche Tätigkeiten die Beschäftigten im betroffenen Bereich ausüben und welche Belastungen und spezifischen Gefährdungen damit verbunden sein können. Der Arzt oder die Ärztin kann somit die Arbeitsanamnese gezielt erheben und die Beratung sowie Untersuchung darauf abstimmen.

Für eine qualifizierte Beurteilung von Beschäftigten für Arbeiten im Abwasserbereich sind genaue Kenntnisse der Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen erforderlich. Deshalb ist es sinnvoll, dass die arbeitsmedizinischen Aufgaben von entsprechend erfahrenen Betriebsärzten bzw. Betriebsärztinnen erledigt werden.

Dieser Leitfaden gibt Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge von Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich. Sie ist von einem Facharzt oder einer Fachärztin für Arbeitsmedizin oder einem Arzt bzw. einer Ärztin mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchzuführen. Der Beratungsauftrag gehört ebenso wie ggf. die Untersuchung zu den besonders wichtigen Aufgaben des betriebsärztlichen Personals im Rahmen der Vorsorge und soll dazu beitragen, die Vorgesetzten bezüglich ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht zu unterstützen und die Beschäftigten zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren. Eignungsuntersuchungen können auch von anderen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, es empfiehlt sich jedoch, auch hiermit den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin zu beauftragen.