DGUV Information 208-045 - Fördertechnik in Hochregallägern Störungsbeseitigung in Regalanlagen

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Abschnitt 2 - Sachgerechte Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Zur Befestigung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist eine tragfähige und stabile Anschlagmöglichkeit an der Kabine des Regalflurförderzeuges bzw. an den Regalen selbst oder am Gebäude erforderlich (siehe auch "Einsteigen in Regale"). Das Anschlagen kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, z. B.:

  • über Bandschlingen, die mit der Regalkonstruktion verbunden werden (siehe Abbildung 4)

  • über dafür vorgesehene Anschlagpunkte (siehe Abbildung 5)

  • über Anschlagverbindungselemente, die zum Anschlagen an Regalträgern geeignet sind (siehe Abbildung 6)

Bandschlingen und Anschlagverbindungselemente (Sicherungshaken) werden in verschiedenen Ausführungen angeboten. Die Anschlagpunkte sollten möglichst weit oberhalb der zu sichernden Person angeordnet werden, um große Fallwege sowie ein übermäßiges Pendeln bzw. Umschlagen einer stürzenden Person zu verhindern.

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Abb. 4
Sicherung über Kopf an der Regalkonstruktion über Bandschlinge und y-Seil

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Abb. 5
Anschlagpunkt am Regalbediengerät

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Abb. 6
Anschlagverbindungselement

Damit man beim Umsteigen vom Regalbediengerät oder von dessen Lastaufnahmemittel in das Regal nicht ungesichert ist, ist es notwendig, sich mit zwei Sicherungsseilen von einem Anschlagpunkt zum nächsten "vorzuarbeiten". Dies ist z. B. dann erforderlich, wenn Ware von einer beschädigten Palette auf eine Nachbarpalette umgesetzt werden muss. Dazu wird üblicherweise neben der beschädigten eine leere Palette im Regal platziert. Dann steigt eine Person ins Regal ein, um die Ware umzusetzen. Bezüglich der Anwendung und der Auswahl von PSA gegen Absturz siehe DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz".