Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben
(DGUV Information 200-007)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: April 2016
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Für welche Leistungen können Krankenkassen mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten Verträge abschließen? | 1 |
Welche Vorteile bietet das Präventionsgesetz für Betriebe und Bildungseinrichtungen? | 2 |
Was ist das Präventionsgesetz? | 3 |
Was bedeutet Gesundheitsschutz auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)? | 4 |
Welche Rolle spielt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für den Gesundheitsschutz und im Zusammenhang mit dem Präventionsgesetz? | 5 |
Gibt es aus dem Präventionsgesetz heraus Verpflichtungen für Betriebe und Bildungseinrichtungen? | 6 |
Welche Maßnahmen kann das Unternehmen nach dem Präventionsgesetz mit Krankenkassen absprechen? | 7 |