DGUV Information 200-007 - Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben

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Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben
(DGUV Information 200-007)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: April 2016

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Für welche Leistungen können Krankenkassen mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten Verträge abschließen?1
Welche Vorteile bietet das Präventionsgesetz für Betriebe und Bildungseinrichtungen?2
Was ist das Präventionsgesetz?3
Was bedeutet Gesundheitsschutz auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)?4
Welche Rolle spielt die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für den Gesundheitsschutz und im Zusammenhang mit dem Präventionsgesetz?5
Gibt es aus dem Präventionsgesetz heraus Verpflichtungen für Betriebe und Bildungseinrichtungen?6
Welche Maßnahmen kann das Unternehmen nach dem Präventionsgesetz mit Krankenkassen absprechen?7