DGUV Information 205-024 - Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Helm im Fahrzeug

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Der Helm soll den Kopf der Trägerin bzw. des Trägers schützen. Stehen gerade in älteren Fahrzeugen keine Sicherheitsgurte zur Verfügung, kann die Schutzfunktion auch im Fahrzeug wirken. Der Anprall gegen das Armaturenbrett oder sonstige Karosserie- und Einbauteile wird gedämpft und das Verletzungsrisiko reduziert. Der getragene und ordnungsgemäß mit geschlossenem Kinnriemen gesicherte Helm ist zudem im Falle einer Kollision oder eines Fahrzeugumsturzes gegen "Herumfliegen" gesichert.

Einsatztaktisch bietet der getragene Helm den Vorteil, dass die Einsatzkräfte beim Erreichen der Einsatzstelle die vollständige Schutzkleidung tragen können. Bei den Atemschutzgeräteträgern kann zudem der richtige Sitz des Helms durch die anderen Einsatzkräfte überprüft werden.

Bei angeschnallten Insassen kann der Helm im Kollisionsfall aber auch das Gegenteil bewirken. Wird der Helm auf dem Kopf getragen, erhöht sich die Masse, die von Skelett und Muskulatur des Halsbereichs getragen wird. Bei Beschleunigungen und Verzögerungen, wie sie bei Kollisionen auftreten können, steigt so das Risiko einer Schädigung der Halswirbelsäule (HWS).

Durch den Helm wird zudem der Freiraum über dem Kopf reduziert. In Pkw oder auch Transportern kann bereits das Überfahren einer Bodenwelle ausreichen, dass es zum Kontakt zwischen Helm und Fahrzeughimmel kommt. Dabei wirken nicht unerhebliche Belastungen auf den HWS-Bereich ein. Ohne Helm käme es, in Abhängigkeit von der Größe der Fahrerin bzw. des Fahrers, dabei zu keinem Kontakt.

Für die fahrende Einsatzkraft können, abhängig vom Helmtyp, weitere gefährliche Nachteile entstehen. Einschränkungen des Sichtfelds und eine Verminderung der akustischen Wahrnehmung durch Verdecken der Ohren stellen beim Fahren Einschränkungen dar.

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In einem Crashtest wurde das Verhalten unterschiedlicher im Innenraum mitgeführter Objekte überprüft. Ein Schutzhelm war mit dem Kinnriemen an einem Haken der Trennwand zum Laderaum eingehängt. Bei der Kollision löste sich der Helm vom Haken. Da keine Rückhaltung des Helms erfolgte, flog er mit der Ausgangsgeschwindigkeit von 64 km/h durch das kollisionsbedingt zum Stehen kommende Fahrzeug. Bei einer Masse von ca. 1,3 kg resultiert daraus ein sehr hohes Verletzungsrisiko für Personen, die sich in der Flugbahn befinden.

Der ordnungsgemäß geschlossene Helm des Fahrerdummys löste sich nicht. Die gemessenen Dummywerte zeigten keine Auffälligkeiten gegenüber vergleichbaren Tests ohne Helm, wobei der verwendete Dummytyp (Hybrid III) keine Messung der relevanten Halskräfte ermöglicht.

Ein mit der Bänderung am Trenngitter befestigter Helm löste sich nicht, der geschlossene Kinnriemen hielt den Belastungen stand.

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Seitens der Fahrzeughersteller werden immer bessere Systeme zur Helmaufbewahrung angeboten. Nachdem sie im Rettungsdienst durch die Seltenheit des Helmtragens zum Standard wurden, setzen sie sich auch mehr und mehr in Fahrzeugen der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks durch. Solche Systeme sollten für alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer konsequent in den Ausschreibungen für neue Fahrzeuge Eingang finden und, wo bereits vorhanden, genutzt werden.

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In vielen Einsatzfahrzeugen gibt es keine Möglichkeit, Helme sicher im Insassenraum zu verstauen. Auf Einsatzfahrten stellt dabei das Tragen trotz allem die beste Lösung dar. Wird der Helm nicht getragen, z. B. auf der Fahrt zur Übung oder auf dem Rückweg vom Einsatz, gibt es im Geräteraum ausreichend Möglichkeiten zum sicheren Verstauen. Gemeinsam mit dem Gerätewart können hier geeignete Plätze definiert werden.

Unter keinen Umständen dürfen Helme während der Fahrt auf dem Armaturenbrett oder neben dem Fahrersitz abgelegt werden. Bereits bei normalen Kurvenfahrten können die Helme ins Lenkrad rutschen und dieses blockieren oder in den Fußraum fallen und hier die Nutzung der Pedale verhindern! Natürlich geht dieses Risiko nicht nur von Helmen aus.

Bei geringer Kopffreiheit (Freiraum zwischen Kopf und Fahrzeugdach beim Sitzen) wird diese durch das Tragen des Helms weiter reduziert. In manchen Pkw ist das Sitzen mit Helm ohne ständigen Dachkontakt gar nicht möglich. Beim Überfahren von Bodenwellen oder Durchfahren von Schlaglöchern kann es bereits dazu kommen, dass es durch die Insassenbewegung zu einem harten Kontakt des behelmten Kopfs mit dem Fahrzeugdach kommt. Die dabei auf die Wirbelsäule wirkenden Kräfte bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Bei aufrechter Sitzposition sollten daher mindestens 10 cm Platz zwischen Helm und Fahrzeugdach sein. Ist dies nicht gegeben, sollte während der Fahrt generell kein Helm getragen werden. Dies betrifft nahezu alle Pkw und viele Fahrzeuge auf Transporterbasis.