DGUV Regel 113-601 - Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Gewinnung von Ton und Lehm

3.4.1
Abraumbeseitigung

Bäume, Baumwurzeln, loses Gestein und vieles andere: Um an verwertbares Material zu kommen, muss zunächst der Abraum beseitigt werden. Bei der Beseitigung von Oberböden und Deckschichten können besondere Gefahren durch rutschigen Untergrund entstehen. Nicht nur die verminderte Haftung, sondern auch witterungsbedingte Einflüsse, wie etwa Wasser, können diese Gefährdungen erhöhen. Schützen Sie Ihre Beschäftigten mit den geeigneten Maßnahmen

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Abb. 1 Vorsicht: Fahrstraße mit Absturzgefahr!
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 12 Abraum

  • DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten"

    (bisher BGR/GUV-R 2114)

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Bei der Beseitigung des Abraums können Bäume und Wurzelwerk Personen verletzen

  • Stolpern und Stürzen im unwegsamen Gelände

  • Fallende Bäume und Äste bei Fällungen und Rodungen

  • Verspannte Bäume und Äste

  • Scharfkantige Werkzeuge und Maschinen zur Bearbeitung von Holz

  • Abstürzen von Personen, Maschinen und Material bei Arbeiten in steilen Hängen oder an Absturzkanten

  • Den Hang herabrollende Bäume oder Stammteile

  • Wegrutschen und umkippen von Fahrzeugen auf rutschigen Flächen

  • Massen, die sich aus dem Abraum lösen können auf Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen

  • Ins Rutschen geratener Abraum, der auf tiefer gelegene

  • Arbeitsplätze oder Verkehrswege fällt

  • Belastungen durch Lärm und Vibration, zum Beispiel bei der Benutzung von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen und Kettensägen

  • Witterungseinflüsse

  • Biologische Einwirkungen, zum Beispiel durch Insekten oder andere Tiere

  • Unzureichende Erste Hilfe bei Alleinarbeit

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen

Entfernen Sie in jedem Fall den Abraum, bevor Sie mit der Gewinnung des nutzbaren Materials beginnen! Darüber hinaus können Sie die Gefährdungen mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

Baumfällarbeiten

Auf dem Abraum stehende Bäume müssen entfernt werden, bevor der Abtrag des Abraums das Wurzelwerk erreicht. Lassen Sie Baumfällarbeiten nur durch speziell ausgebildete Personen durchführen und die Arbeitsbereiche währenddessen großräumig absperren und kennzeichnen. Während der Baumfällarbeiten sollten nicht beteiligte Personen von diesen Arbeitsplätzen fern gehalten werden.

Schutzstreifen

Damit keine Abraummassen oder Bewuchs auf tiefer gelegene Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen können, muss zwischen dem Fuß des Abraums und der Vorderkante des freigelegten Materials stets ein Schutzstreifen vorhanden sein. Die Breite dieses Schutzstreifens ist abhängig von der Art der Abraumbeseitigung und den dabei eingesetzten Geräten:

  • Erfolgt die Beseitigung des Abraums in schwierigem, steilem Gelände und kann nur von Hand ausgeführt werden, muss der Schutzstreifen halb so breit sein wie die Abraumhöhe, mindestens aber 1,5 Meter.

  • Bei maschineller Abraumbeseitigung müssen die Schutzstreifen bei Arbeiten im Tiefschnitt mindestens 3 Meter und im Hochschnitt je nach Lade- und Fördergerät so breit sein, dass für diese keine Absturzgefahr besteht.

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Abb. 2 Schutzstreifen bei Abraumbeseitigung von Hand
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Abb. 3 Schutzstreifen bei maschineller Abraumbeseitigung im Hochschnitt
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Abb. 4 Abraumbeseitigung bei der Lehm- und Tongewinnung

Weitere Maßnahmen

  • Im Hochschnitt darf die Wandhöhe des Abraums nicht höher als die Reichweite der eingesetzten Erdbaumaschine sein.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen das Abrutschen von Personen und Geräten, zum Beispiel:

    • mit ausreichend großen Sicherheitsabständen zu Absturzkanten,

    • mit Schutzwällen,

    • mit rutschhemmenden Materialien auf Fahrwegen (z. B. Betonplatten).

  • Beseitigen Sie regelmäßig Anbackungen, zum Beispiel bindiges Material, in Schaufeln und Mulden, um die Standsicherheit der Geräte nicht zu gefährden.

  • Legen Sie Fahrwege bei der Beseitigung des Abraums so an, dass sie sicher befahren werden können.

ccc_3485_20160301_028.jpgSorgen Sie für ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Betriebs- oder Mobilfunk), um über Gefährdungen zu informieren und diese zu vermeiden.

ccc_3485_20160301_002.jpgLassen Sie im Rahmen der betriebsärztlichen Beratung prüfen, ob bei Ihren Beschäftigten ein ausreichender Impfschutz besteht.

ccc_3485_20160301_033.jpgSorgen Sie vorzugsweise durch technische Maßnahmen dafür, dass die Expositionswerte für Lärm und Vibrationen nicht überschritten werden. Setzen Sie zum Beispiel nur lärm- und schwingungsarme Maschinen ein.

ccc_3485_20160301_013.jpgOrganisieren Sie die Erste Hilfe, insbesondere bei Alleinarbeitsplätzen!

3.4.2
Gestaltung von Verkehrswegen und Sohlen

Zu enge, unbefestigte Fahrwege, rutschige Fahrbahnen und Rohstofflagerplätze, Zusammenstöße oder Staub gehören zu den Gefahren für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Planen Sie die Verkehrswege und Lagerplätze stets in Abhängigkeit der eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen und berücksichtigen Sie dabei geologische, witterungsbedingte und abbauspezifische Einflüsse.

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Abb. 1 Lagerplatz mit breiten und befestigten Verkehrswegen
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Abb. 2 Mit Betonplatten befestigte Fahrstraßen
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten: Verkehrswege

    (ASR A1.8)

  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 11 Verkehrswege

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen

Abstürze

Bei Verkehrswegen bestehen unter anderem Gefährdungen durch Abstürze der verfahrbaren Maschinen, Fahrzeuge und Gewinnungsgeräte über die Böschungskanten, zum Beispiel wegen

  • zu enger Fahrwege,

  • Ab- oder Nachbrechen der Absturzkanten,

  • Versinken in nicht tragfähigem Untergrund,

  • nicht ausreichend gesicherter Absturzkanten gegen Überfahren,

  • zu starken Gefälles,

  • rutschiger Fahrbahnen (etwa durch Schnee, Eis, Regen) auf den ton- und lehmhaltigen Untergründen,

  • eingeschränkter Sichtverhältnisse, beispielsweise durch Nebel, Dunkelheit und Staubaufwirbelungen.

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Abb. 3 Berechnung Mindestbreite der Fahrstraßen

Weitere Gefährdungen

  • Verletzungen und Vibrationsbelastungen der Fahrerinnen und Fahrer aufgrund unkontrollierter Bewegungen von Fahrzeugen durch Unebenheiten auf Sohlen und Verkehrswegen

  • Quetschgefahr beim Verlegen von Betonfahrbahnplatten

  • Abrutschendes oder herabfallendes Material auf Sohlen und Verkehrswegen

  • Um- bzw. Abstürzen aller im Gewinnungsbetrieb fahrenden Maschinen und Geräte, z. B. Bagger, Radlader, Dumper, PKW

  • Verletzungen durch das Überfahren herabgefallenen Materials auf Sohlen und Verkehrswegen

  • An- und Überfahren von Personen und Fahrzeugen

  • Zusammenstoßen von Maschinen und Geräten

  • Staubbelastungen der Beschäftigten im Bereich der Fahrstraßen

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Planen und bemessen Sie Verkehrswege und Sohlen großzügig und legen Sie sie regelgerecht an, so dass sie sicher benutzt werden können. Beachten Sie geologische Gegebenheiten, wie zum Beispiel Rutschungen, Ausspülungen Steinfallgefahr, Gleitflächen oder Störungsflächen.

  • Achten Sie auf ausreichend breite Fahrstraßen (siehe Abbildung 3).

  • Sorgen Sie für ebene, gut instand gehaltene Verkehrswege ohne größere Unebenheiten und achten Sie auf sicherheitsgerechte und den Fahrbahnverhältnissen angepasste Fahrweise.

  • Leiten Sie Oberflächenwässer geregelt ab, so dass Ausspülungen oder Abbrüche von Fahrstraßen vermieden werden.

  • Befestigen Sie Ihre Fahrstraßen mit geeignetem Material (z. B. mit Betonplatten).

  • Treffen Sie Vorkehrungen damit die Fahrwege auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen, (z. B. Eis, Schnee, Nebel, starke Regenfälle) sicher befahren werden können. Sollte ein sicheres Befahren nicht gewährleistet sein, stellen Sie den Fahrbetrieb ein.

  • Legen Sie Verkehrswege möglichst aus dem Gefahrbereich von Absturzkanten und Wänden heraus.

  • Legen Sie Verkehrs- und Betriebsregelungen für alle Betroffenen fest, denken Sie dabei auch an den innerbetrieblichen Verkehr sowie den Kundenverkehr.

  • Gestalten Sie auch Auffahrrampen an Materialaufgabestellen so, dass sie sicher befahren werden können (z. B. geringe Neigung, ausreichende Breite, Sicherung gegen Überfahren der Absturzkanten).

  • Begrenzen Sie die Fahrstraßen an Absturzstellen z. B. durch Schutzwälle oder Leitplanken.

  • Halten Sie Ihre Fahrwege instand und reinigen Sie diese regelmäßig.

ccc_3485_20160301_020.jpgBeschildern Sie die Verkehrswege und weisen Sie auch Betriebsfremde auf betriebsspezifische Verhaltensregeln hin.

ccc_3485_20160301_052.jpgAchten Sie auch auf eine geringe Neigung der Fahrstraßen. Bewährt hat sich eine Neigung von 7 bis 10 Prozent.

3.4.3
Gewinnungsverfahren

Bedingt durch die geologischen Verhältnisse wird der Rohstoff Ton in der Regel lagenweise im Tiefschnitt mit Hydraulikbaggern abgebaut. Hierbei wird der Rohstoff von oben nach unten selektiv nach anstehenden Qualitäten gelöst und abtransportiert. Die Förderung der verschiedenen Tonqualitäten erfolgt mit Straßen-LKWs, Dumpern oder Gurtförderern mit vorgeschaltetem Mobilbrecher.

Die Standsicherheit von Wänden und Böschungen in Ton- und Lehmgruben gehört mit zu den Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Dies sollte bereits bei der Abbauplanung berücksichtigt werden. Bei der Gewinnung müssen die Einflüsse von Wasser besonders beachtet werden. Damit die Wässer regelgerecht abgeleitet werden können, sind häufig Gräben anzulegen.

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Abb. 1 Ton/Lehmabbau mit Förderband
ccc_3485_20160301_004.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 29 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

    (bisher BGV C11)

    § 9 Wände

    §§ 15,16 (3) Wandhöhen und -neigungen

ccc_3485_20160301_042.jpgGefährdungen
  • Wegrutschen und Abstürzen von Gewinnungs- oder Transportgeräten

  • Stürzen oder Umknicken von Personen, verursacht durch rutschigen Untergrund

  • Lärm

  • Ganzkörpervibrationen im Führerstand der Transportfahrzeuge, verursacht durch unebene Fahrwege oder schlecht verlegte Plattenfahrbahnen

  • Unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Alleinarbeit

  • Staub (ggf. silikogen), insbesondere bei trockener Witterung

  • Verschüttet oder erdrückt werden von Lehm- und Tonmassen beim Anlegen von Wassergräben

  • Verschüttet oder erdrückt werden von abrutschenden Lehm- oder Tonmassen

  • Psychische Belastungen durch Alleinarbeit (soziale Isolation)

  • Gesundheitsgefahren durch Witterungsverhältnisse (Regen, Frost, Sonne)

  • Anfahren von Personen durch schlechte Sichtbarkeit der Mitarbeiter und Maschinen

  • Nachbrechen von Böschungen (ggf. durch Auflasten eingesetzter Maschinen und Geräte)

ccc_3485_20160301_043.jpgMaßnahmen
  • Gewährleisten Sie die Standsicherheit der Böschungen, beachten Sie dabei geologische Störungen (z. B. Rutschflächen, Schichtwässer) und Auflasten durch z. B. Gewinnungsgeräte.

  • Halten Sie bei der Gewinnung im Tiefschnitt einen Böschungswinkel von maximal 60 Grad ein. Unter Berücksichtigung der Standfestigkeit des Materials müssen die Maschinen so weit vom Grubenrand entfernt stehen, dass keine Absturzgefahr besteht.

  • Schützen Sie Ihre Abbauwände vor Erosion durch geeignete Wasserführung von Schicht- und Oberflächenwässern.

  • Legen Sie regelgerechte Wassergräben an, achten Sie auf die Gefahr nachrutschender Ton- oder Lehmmassen bei Arbeiten in Gräben.

  • Sorgen Sie für eine gute Erkennbarkeit der Beschäftigten (z. B. durch Tragen von Warnwesten).

  • Sorgen Sie dafür, dass die Beton-Fahrbahnen möglichst eben verlegt werden. Zur Verlegung der Platte dürfen nur zugelassene und geprüfte Hebezeuge verwendet werden.

  • Gewährleisten Sie die Kontaktmöglichkeit der Beschäftigten mittels Mobil- und Betriebsfunk.

ccc_3485_20160301_035.jpgSchützen Sie Ihre Beschäftigten gegen Staub und Quarzstaub durch Maschinen und Fahrzeuge mit klimatisierten Fahrerkabinen und Staubfiltern. Achten Sie darauf, dass die Türen und Fenster der Geräte zur Reduzierung der Lärm- und Staubbelastung geschlossen gehalten werden.

ccc_3485_20160301_033.jpgSorgen Sie vorzugsweise durch technische Maßnahmen dafür, dass die Expositionswerte für Lärm und Vibrationen nicht überschritten werden. Setzen Sie zum Beispiel nur lärm- und schwingungsarme Maschinen ein.

ccc_3485_20160301_011.jpgStellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angemessene Schutzkleidung gegen Witterungseinflüsse zu Verfügung. Statten Sie Ihre Belegschaft mit Sicherheitsschuhen mit grober Profilsohle aus und stellen Sie Beschäftigten in Lärmbereichen Gehörschutzmittel zu Verfügung.

  • Als Gehörschutz werden Gehörschutzkapseln (geringere Dämmung bei tiefen Frequenzen) oder Gehörschutzstöpsel empfohlen, die den Tageslärmexpositionspegel auf max. 85 dB(A) begrenzen).

  • Geeignet sind Sicherheitsschuhe mindestens S3, die mit Zehenschutzkappe, Durchtrittsicherheit und profilierter Laufsohle ausgerüstet sind.

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Abb. 2 Lagenweise Gewinnung in Tongrube