Abschnitt 2.2 - 2.2
Feuerfeste Auskleidungen im Sinne dieser Information sind Zustellungen (Ausmauerungen, Auskleidungen), die aus feuerfesten und wärmedämmenden Materialien bestehen.
Solche Materialien sind z. B.:
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Zu den feuerfesten Auskleidungen gehören auch Hintermauerungen, Konsolen und Verankerungen aus unterschiedlichen Baustoffen.