DGUV Information 201-055 - Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau

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Abschnitt 1.4 - 1.4

Diese Information findet keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die bei Arbeiten im Feuerfestbau durch vorhandene oder entstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden können.

Ist bei Arbeiten im Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau oder bei Arbeiten in der Nähe von in Betrieb befindlichen Emittenten mit Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu rechnen, sind neben diesen Informationen die einschlägigen staatlichen und sonstigen Vorschriften und Regeln zu beachten.

Siehe insbesondere:

  • Gefahrstoffverordnung,

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

  • DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche",

  • WINGIS Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft