DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Umkleideräume

Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn bei der Tätigkeit besondere Arbeitskleidung getragen werden muss. Dies ist im Krankenhaus für die meisten Berufsgruppen der Fall. Es ist zweckmäßig, die Umkleiden für die Berufsgruppen getrennt vorzuhalten. Dabei muss jedem Beschäftigten, der gesonderte Schutz-, Dienst- oder Arbeitskleidung tragen muss, eine abschließbare Einrichtung mit Ablagefach zur Verfügung stehen.

Für jeden Beschäftigten muss eine freie Bewegungsfläche von 0,5 m2 bei gleichzeitiger Nutzung der Räumlichkeiten gewährleistet sein. Weiterhin sind Verkehrswege und Bewegungsflächen zu berücksichtigen. Bei mehreren Zugängen oder bei mehr als 100 Beschäftigten, welche den Raum gleichzeitig nutzen, sollen der Eingang und Ausgang getrennt angeordnet sein. In den Umkleideräumen ist auf eine wirksame Lüftung zu achten.

Getrennte Unterbringung von Arbeits-, Schutz- und persönlicher Kleidung

Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- und Schutzkleidung (Schwarz) und Straßenkleidung (Weiß) sind bereitzustellen, wenn die Beschäftigten gesundheitlichen Gefahren durch infektiöse, giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende oder stark geruchsbelästigte Stoffe ausgesetzt sind. Eine Schwarz-Weiß-Trennung kann durch die Bereitstellung von zwei Schränken getrennt für Straßen- und Arbeits- oder Schutzkleidung erreicht werden. Zweckmäßiger sind abschließbare Schränke mit Längsachsenunterteilung. Abhängig vom Gefährdungspotenzial können Schwarz-Weiß-Trennungen auch durch Schleusensysteme ausgeführt werden.

Lage der Umkleideräume

Umkleiden können generell zentral oder dezentral eingerichtet werden, wobei vor allem im medizinischen Bereich dezentrale Umkleiden vorteilhaft sind. Aus Gründen des Arbeitsablaufes und dem hier notwendigen Tragen von Bereichskleidung sollten in den Bereichen Operation, Sterilisation, Intensivmedizin und Pathologie Umkleideräume innerhalb der Abteilung vorgehalten werden.

Ausstattung von Umkleideräumen

Jeder Beschäftigte muss für die Aufbewahrung seiner Kleidung abschließbare eine Einrichtung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Einrichtung muss ausreichend groß und belüftet sein.

Anforderungen für abschließbare Schränke:

  • Abmessung von mindestens 300 mm × 500 mm × 1.800 mm (B × T × H),

  • mindestens ein Ablagefach,

  • 2 abschließbare Schränke oder ein Schrank 600 mm × 500 mm × 1.800 mm, bei getrennter Aufbewahrung von Arbeits-, Schutz- und Straßenkleidung.

Bei der Einrichtung insbesondere von größeren zentralen Umkleidebereichen sollten in den Arbeitsbereichen Wertfächer vorgesehen werden, um persönliche Gegenstände sicher deponieren zu können.

Für je vier Schrankeinheiten soll mindestens eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen.