DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Außenbereiche

Verkehrswege, Parkplätze, Liegendanfahrten und Hubschrauberlandeplatz müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Beleuchtung dient vor allem der Sicherheit und dem Schutz vor Unfällen. Daneben soll sie aber auch kriminellen Übergriffen vorbeugen.

Arbeitsbereiche,
Arbeitsplätze,
Tätigkeiten
Mindestwert der Beleuchtungsstärke lxMindestwert der Farbwiedergabe Index Ra
Verkehrswege
Toranlagen5025
Fußwege525
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 30 km/h1025
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 50 km/h2025
Parkplätze
Betriebliche Parkplätze1025
Tabelle 7.4: Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Freien nach ASR A3.4132)