DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Glasreinigung121)

Bei der Planung von Glasfassaden, Fenstern und Horizontalverglasungen ist zu berücksichtigen, dass eine sicherheitsgerechte Instandhaltung und Reinigung ermöglicht wird. Es wird empfohlen, schon in der Planungsphase die Möglichkeiten für eine Reinigung von innen zu beachten. Alternativ sind Fassadenbefahranlagen vorzusehen. Fassadenbefahranlagen sind Einrichtungen, die zum Gebäude gehören und am Gebäude verbleiben, im Gegensatz zu Arbeitskörben oder Arbeitsbühnen.

Für eine sichere Glasreinigung sollten folgende baulichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ab einer Absturzhöhe von 5 m sind bei der Fensterreinigung von innen Absturzsicherungen erforderlich.

  • Die max. Arbeitshöhe auf Anlegeleitern beträgt 7 m.

  • Fensterbänke dürfen nur benutzt werden, wenn sie ausreichend tragfähig sind.

  • Absturzsicherungen (Seitenschutz) können aus Geländer oder Fenstergeländer bestehen.

  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur an tragfähigen Bauteilen befestigt werden.

  • Solche Bauteile sind z. B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von dem Bauteil lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraft von 6 kN eingeleitet in die Konstruktion durch den Auffangvorgang, einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist. Für jede weitere Person ist die Kraft um 1 kN bzw. sind die Lasten entsprechend zu erhöhen.

  • Reinigungsbalkone müssen eine Mindestbreite von 0,50 m haben. Das Lichtraumprofil sollte 0,50 m Breite × 2,00 m Höhe betragen.

  • Bei der Verwendung von Leitern auf Reinigungsbalkonen muss konstruktiv sichergestellt sein, dass die Leitern weder kippen können noch der Benutzer herunterfallen kann. Zudem müssen dauerhaft installierte Einrichturnen mit beweglichen Befestigungspunkten zum Anschlagen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz vorhanden sein.