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Abschnitt 3.2 - 3.2 Allgemeine Qualifizierung - Stufe 1

Die allgemeine Qualifizierung (Stufe1) erfolgt auf Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1. Sie beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.

Im theoretischen Teil lernt die Teilnehmerin/der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Teleskopstapler (z. B Standsicherheit, Antriebsarten) kennen.

Im praktischen Teil lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Teleskopstapler.

In einer Abschlussprüfung weisen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt. In diesem Befähigungsnachweis (Zertifikat) sind auch die Ausbildungsinhalte zu dokumentieren.

Die Durchführung der Abschlussprüfung ist in Abschnitt 8 geregelt.

In der Praxis hat sich bewährt - wegen der vielfältigen Einsatzformen - alle 3 Qualifikationsnachweise zusammen zu erwerben.