DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich. Sie soll durch Prüfungsfragen in Form eines Fragebogens durchgeführt werden.

Bewährt haben sich hier Fragen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren) in Kombination mit Fragen, die frei beantwortet werden. Bestandteil der frei zu beantwortenden Fragen ist insbesondere das richtige Lesen und Interpretieren von Tragfähigkeitsdiagrammen.

Die Prüfung sollte für jede einzelne der Qualifizierungsstufen 1, 2a und 2b nicht mehr als eine Lehreinheit in Anspruch nehmen und

  • für den Teil 1 mindestens 25 Fragen,

  • für den Teil 2a in etwa 25 Fragen und

  • für den Teil 2b in etwa 25 Fragen umfassen.

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet sind. Bei Nichtbestehen kann sie wiederholt werden.