DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Zusatzqualifizierung - Stufe 2a

7.2.1 Theoretische Qualifizierung

  • Rechtliche Grundlagen

  • Unfallgeschehen und Gefährdungen (z. B. Umkippen des Teleskopstaplers, Quetschgefahren durch drehbaren Oberwagen am Aufstellungsort, Elektrische Gefährdung bei Einsätzen in der Nähe von Frei- und Fahrleitungen)

  • Technische Grundlagen zu Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen:

    • Grundlegender Aufbau

    • Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile, Funkfernbedienung

    • Funktion und Einsatzgrenzen von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Lastbegrenzungseinrichtung)

    • Anbaugeräte: Seilwinden, Gittermastausleger usw.

    • Tragfähigkeitsdiagramme (je nach Anbaugerät und Abstützung)

    • Kennzeichnung und Hinweise an der Maschine und an Anbaugeräten

  • Physikalische Grundlagen:

    • Kippkanten

    • Bodentragfähigkeit

  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung

  • Sicherer Betrieb von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen:

    • Grundsätzliche Bestimmungen für den sicheren Betrieb:

      • Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß Betriebsanleitung

      • Sicht- und Funktionskontrolle vor Einsatzbeginn

      • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten, Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen (SWE)

      • Beachtung der Tragfähigkeitsdiagramme

      • Fahrwege, Verkehrswege

      • Sichtverhältnisse (Gefahrbereich, Sichteinschränkungen durch Maschine oder Last, Sichthilfen, Absperrung, Einweiser, Sicherungsposten)

      • Standsichere Aufstellung (auf Rädern und im abgestützten Zustand), Belastbarkeit von Böden, notwendige Fläche der Unterbauung

      • Verhalten bei Beendigung der Arbeiten und kurzzeitigem Verlassen

    • Spezielle Bestimmungen für den Kranbetrieb, z. B.:

      • Überlastung vermeiden

      • Lastpendeln vermeiden

      • Schrägzug vermeiden

      • Last nie über Personen führen

      • Festsitzende Lasten nie losreißen

      • Geeignete Lastaufnahme- und Anschlagmittel auswählen

      • Lasten sicher anschlagen (siehe DGUV Information 209-013 "Anschläger")

    • Spezielle Bestimmungen für ausgewählte Arbeitsumgebungen, z. B.:

      • Arbeiten in der Nähe von Baugruben, Gräben und Böschungen

      • Arbeiten in der Nähe von elektrischen Frei-/Fahrleitungen

      • Arbeiten unter Wind- und Wettereinfluss

      • Arbeiten in geschlossenen Räumen (Gefährdung durch Abgase)

      • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Betriebserlaubnis, Fahrerlaubnisklassen, Sicherung von Arbeitsstellen, RSA/ArbStättV)

  • Prüfung:

    • Wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person (bei Kranbetrieb: alle vier Jahre Prüfung durch Sachverständigen bzw. ab dem 13. Jahr jährlich)

    • Prüfung nach besonderen Vorkommnissen

    • Prüfnachweis (Einsichtnahme durch die Fahrerin bzw. den Fahrer)

    • Bedeutung der Prüfplakette

  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten

7.2.2 Praktische Qualifizierung

Übung 2a-1:

  • Sicht- und Funktionskontrolle vor Einsatzbeginn

  • Wechseln der Anbaugeräte (Aufnahme und Abstellen, Überprüfung der Verriegelung)

  • Verfahren zum Einsatzort, Aufstellen, Überprüfung Untergrund/ Abstützung

  • Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel, Einüben des sicheren Anschlagens an der Last, Aufnahme der Last, Führen der Last durch einen Parcours, Schwenken und Absetzen der Last. Einsatz in der Ebene und in der Höhe (Mindesthöhe der Ablage-Ebene: 5 m). Durchführung mit unterschiedlichen Lasten (schwere, leichte, lange, kompakte, flächige Lasten)

  • Nutzung der Notablass-Einrichtung